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Sitzwache für die Nacht?

s_eusi
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02 Jan. 2010 20:57 #34637 von s_eusi
s_eusi antwortete auf Aw: Sitzwache für die Nacht?
Hi Gottwalt,
Ich freue mich, dass S...s Werte wieder ok sind....
wie war euer Tag, waren die Werte weitesgehend normal, das sei euch zu wünschen.... dann kann die nächste Nacht ein wenig ruhiger werden.

Gut zu wissen, das mit der Sitzwache....man weiß ja nie ob man es mal braucht.

Sag, eine Frage habe ich noch...welche Pumpe trägt S...? Vermutlich eine Akku Check, da ich bei Ellas Medtronic Pumpe die Basalrate nur auf max. 200% stellen kann.


Ich wünsche euch eine entspanntere Nacht mit guten Werten und dir weiterhin gute Besserung mit deinem Infekt!

Lieben Gruß
Beate

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Gottwalt
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03 Jan. 2010 10:51 #34640 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: Sitzwache für die Nacht?
Hallo Beate,

der Tag war halbwegs gut, die Nacht nochmal einigermaßen turbulent, jetzt ist es wieder besser ... es scheint sich pünktlich zum Schulbeginn morgen alles wieder zu normalisieren.

Ja, S... hat die AccuChek Combo, da kann man selbst in der Konfigurationssoftware eingeben, wie hoch die maximale Basalratenerhöhung ist.

Und nochmal zum Hintergrund der Sitzwache die Infos, die wir vom Patenonkel unseres Jüngsten haben (das ist sein Fachgebiet, er ist u. a. Facharzt für Sozialmedizin):
Häusliche Krankenpflege kann genau dann verordnet werden, wenn sie notwendig ist, um die ärztlichen Anordnungen durchzuführen (§ 37 Nr. 2 SGB 5), und niemand im Haushalt dazu in der Lage ist (§ 37 Nr. 3 SGB 5).
Wenn also die eigenen Kräfte nicht (mehr) ausreichen, um durch entsprechende Insulintherapie die ärztlich angeordneten Zielwerte einzuhalten, dann ist das eine klare Indikation für häusliche Krankenpflege, egal ob tags oder nachts. Z. B. genau dann, wenn man selbst krank ist oder das Kind aufgrund eines Infektes besonders engmaschig kontrolliert werden muß.
Diese Verordnung für häusliche Krankenpflege muß nicht vom Diabetologen ausgestellt werden, das kann auch der Haus- oder Kinderarzt machen.
Sollte die Verordnung für eine längere Zeit als für einen Monat notwendig sein, ist sie genehmigungspflichtig. Ansonsten ist keine Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich, es kann sofort nach erteilter Verordnung geleistet werden.

Lieben Gruß

Gottwalt

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reiner123
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04 Jan. 2010 02:52 - 04 Jan. 2010 02:56 #34653 von reiner123
reiner123 antwortete auf Aw: Sitzwache für die Nacht?
Hallo Gottwalt,

schön, dass sich eure Situation wieder etwas verbessert hat.

Wenn du gesundheitlich wieder hergestellt und zu Kräften gekommen bist, morgens wieder ausgeschlafen mit einem "Jippididu" aus dem Bett springst, wäre es schön, wenn du dich zu diesem Thema noch einmal näher äußern würdest. Ich kann mir den Ablauf eines "worst case" nicht recht vorstellen.

Um deine Situation noch einmal aufzugreifen: Du bist krank, du gehst zu deinem Hausarzt, der dir ein Rezept über eine häusliche Krankenpflege ausstellt? Wo gehst du nun mit diesem Rezept hin? Oder veranlasst dein Hausarzt direkt eine Pflegekraft (von woher)? Falls er diesen Paragraphen nicht kennt, wie erklärt man ihm den Ablauf/Vorgehensweise?

(Eine Bekannte von mir konnte wegen einer akuten Krankheit ihrerseits nicht ihr krankes Kind pflegen. Ihr Hausarzt hatte der Familie keine häusliche Krankenpflege verordnet, obwohl sie ihn fragte, ob es hierfür Hilfen gäbe. Der Arzt wußte davon nichts!)

Nun angenommen, dein Hausarzt würde zwar diesen Paragraphen kennen, fände es aber trotz allem nicht angezeigt dir eine Sitzwache zu bewilligen. Könnte dann z.B. irgendein anderer Arzt eines "beliebig anderen Fachbereichs" (notfalls der Patenonkel deines Jüngsten) dir ein Rezept darüber ausstellen, wenn es überhaupt über Rezepte bewilligt wird?

Vielen Dank im voraus.

Lieben Gruß
Tina
Letzte Änderung: 04 Jan. 2010 02:56 von reiner123.

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Gottwalt
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04 Jan. 2010 08:49 #34654 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: Sitzwache für die Nacht?
Hallo Tina,

jetzt ist S... in der Schule, und unser Kleiner hier zerlegt gerade das Zimmer ;-)

Deshalb habe ich Zeit für eine Antwort:

Der Vorgang ist im Regelfall wohl so: Man stellt fest, daß häusliche Krankenpflege benötigt wird, weil z. B. wegen eines geplanten Auslaßversuchs nächtlich stündlich gemessen werden muß, dies aber von den Eltern nicht durchgeführt werden kann, oder weil das Kind einen Wachstumsschub hat, oder weil der Göttergatte für vier Wochen im Ausland für ein Projekt ist und die Mutter nicht jede Nacht aufstehen kann oder warum auch immer. Wichtig ist immer nur: Die Messungen können nicht von den anderen im Haushalt lebenden Personen übernommen werden.
In genau diesen Fällen kann der Arzt häusliche Krankenpflege verordnen, und diese muß von der Krankenkasse gezahlt werden. Wenn der Zeitraum insgesamt kürzer als 1 Monat ist, muß die Krankenkasse sogar zahlen, ohne zu prüfen.
Für diese Verordnung gibt es ein Formblatt, das der Arzt ausfüllt. Mit diesem Formblatt beauftragt man einen beliebigen Pflegedienst mit der Durchführung. Der Pflegedienst rechnet dann direkt mit der Krankenkasse ab.
Sollte kein Pflegedienst bereit oder in der Lage sein, die häusliche Krankenpflege zu leisten, kann man auch selbst eine geeignete Person beauftragen und bekommt dann die entstandenen angemessenen Kosten (maximal das, was der Pflegedienst gekostet hätte, üblicherweise den tariflichen Brutto-Stundenlohn und ggf. eine Fahrtpauschale) erstattet. Auch wenn sonstige Gründe gegen einen Pflegedienst sprechen -das Kind akzeptiert z. B. nur einen ganz bestimmten Personenkreis- kann man direkt jemanden beauftragen. Dies muß aber im voraus genehmigt werden, und es darf niemand aus dem Haushalt oder der Verwandtschaft sein.

Leider kann der Patenonkel unseres Jüngsten das nicht verordnen, denn er ist nicht niedergelassen, sondern angestellt, und könnte das höchstens in unmittelbarer Fortsetzung nach einem Krankenhausaufenthalt verordnen. Ansonsten kann das aber glücklicherweise jeder niedergelassene Arzt, der sich die Verordnung des Diabetologen über die einzuhaltenden Blutzucker-Zielwerte zu eigen macht.

Natürlich wissen Ärzte, daß sie wie im von Dir beschriebenen Fall häusliche Krankenpflege bzw. Haushaltshilfe verordnen können. Nur leider scheuen sich viele, dies zu tun, da üblicherweise die Krankenkassen eine Begründung nachfordern. Das ist dann mit lästiger Schreibarbeit verbunden.
Sollte aufgrund eigener Krankheit die Kinderbetreuung nicht mehr gewährleistet sein ist dies eigentlich ein klassischer Fall für Haushaltshilfe (mußten wir leider schon sehr oft in Anspruch nehmen). Nur wenn -wie von Dir beschrieben- das Kind dann auch noch selbst Behandlungspflege benötigt, wird es ein Fall von Haushaltshilfe und häuslicher Krankenpflege. Auch das hatten wir schon, z. B. rund um die Geburt unseres Jüngsten. Aber wenn Du hier im Forum liest wirst Du finden, daß selbst die Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege für die Zeit der Entbindung und des Frühwochenbettes manchen hier von den Ärzten nicht verordnet wurde. Da kann man nur ob solcher ärztlicher Ignoranz fassungslos den Kopf schütteln.

Lieben Gruß

Gottwalt

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chrisi03
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04 Jan. 2010 15:09 #34655 von chrisi03
chrisi03 antwortete auf Aw: Sitzwache für die Nacht?
Hallo Tina,

die Verordnung einer häuslichen Krankenpflege muß dann in dem Fall auf das zu pflegende Kind laufen und es muß ausdrücklich erwähnt sein, das keine im Haushalt lebende Person die Pflege übernehmen kann. Hier in Rheinland-Pfalz laufen alle Erstverordnungen über einen Zeitraum von 14 Tagen, dann müßte eine Verlängerung beantragt werden.
Liebe Grüße Andrea

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