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Einkommensteuererklärung mit einem Diabetes Kid

Sheila
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Diamant Schreiber
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22 Apr. 2016 20:44 #100648 von Sheila
Hallo,

unser Finanzamt hat die 3000 km (=4500 Euro) als aussergewöhnliche Belastung auch ohne Nachweis anerkannt.
Für das H sind die 3700 Euro berücksichtigt worden, der Behindertenpauschbetrag von 924 Euro, der vom Kind auf uns übertragen ist, ist m. E. nicht anerkannt worden. Ist das richtig so?
Danke im voraus.
Gruß, Kirsten

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onovum
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22 Apr. 2016 23:42 - 23 Apr. 2016 00:01 #100650 von onovum
Hallo Kirsten,

Der Pflegepauschbetrag von 924,- € muß anerkannt werden, auch die 3700,- € für das H.

Summe: 4624,- €, diese Summe wird immer anerkannt.

Die Fahrtkosten der 3000 km sind 3000 x 0,30 € = 900 Euro.

Dazu können noch "Kleinigkeiten" angegeben werden, Fachbücher, Parkscheine, sonstige Medizin auch z.B. der Libre.

Was hier noch vergessen wurde: das FA rechnet aus Deinem / Eurem Einkommen 4,0 % als zumutbare Belastung GEGEN die außergewöhnlichen Belastungen NUR der Fahrtkosten und "Kleinigkeiten", was bei vielen eben bedeutet, daß Du diese zwar angeben kannst, aber i.d.R. durch die 4,0 % der Einkommen geschluckt werden, die 4624,- € dürfen aber nicht angetastet werden. Vielleicht kommt daher "nur" ein kleinerer anerkannter Betrag raus. Das muß allerdings im Kleingedruckten der EKSt. Erklärung drinstehen.

Der Nachweis der 4500,-€ Fahrtkosten von 15.000 km dürfte wohl in Form eines Fahrtenbuchs erfolgen müssen, ich kann mir nicht vorstellen, daß das FA ohne Nachweis der Fahrten billigt.

Gruß Lars
Letzte Änderung: 23 Apr. 2016 00:01 von onovum.
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Sheila
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Diamant Schreiber
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23 Apr. 2016 14:02 - 23 Apr. 2016 14:03 #100653 von Sheila
Hallo Lars,
danke für Deine Antwort.
Die 924 Euro sind wirklich nicht berücksichtigt, habe sie nirgendwo gefunden, hatte den Übertrag vom Kind auf die Eltern im Mantelbogen aber angegeben. Allerdings wurden die 3700 Euro berücksichtigt - als Behinderten-Pauschbetrag/-beträge für Kinder.
Getrennt davon wurden auch die 4500 Euro für die 15.000 Km (+ anderes, allerdings haben wir die Kosten fürs Libre nicht angegeben :( ) als außergewöhnliche Belastung - zumutbare Belastung als sog. Überlastungsbetrag berücksichtigt.
Wir haben einfach auch ohne Fahrtenbuch die 4500 Euro angesetzt (hatte auch hier jemand empfohlen es so zu versuchen) und es hat geklappt. Im Kleingedruckten stand nichts dazu dabei.
Jetzt bin ich unschlüssig, ob ich noch einmal wegen der 924 Euro anrufen sollte.
Gruß,
Kirsten
Letzte Änderung: 23 Apr. 2016 14:03 von Sheila.

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hoya
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23 Apr. 2016 14:35 #100654 von hoya
Hallo Kirsten.
Natürlich solltest du die 924€ nachtragen lassen. Warum auch nicht? Es reicht ein kurzes Schreiben mit der Bitte um schlichte Änderung und Berücksichtigung des Pflegepauschbetrages für euer Kind. Das wars. Denke an die 4 Wochen Einspruchsfrist!

Die 15000km ohne Fahrtenbuch sind sicher im Ermessen des Finanzamtes. Schön, wenn es geklappt hat. Bei uns auch seit nun 4 Jahren. ;)

Libre und sämtliche andere, krankheitsbedingte Kosten können angesetzt werden. Auch Batterien, Pflaster, Waage, Bauchbänder, Bücher, Telefonkosten und Fahrtkosten bei Reha oder Kur usw. Was bei uns nur das erste Jahr geklappt hat, waren die hypo-KE's. Zählt alles unter Hilfsmittel. Arzneimittel gehen leider nur mit ärztlicher Verordnung. Also mindestens ein grünes Rezept braucht man. Das handhaben aber scheinbar auch alle Ämter verschieden.

VG Eike

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onovum
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23 Apr. 2016 15:25 #100656 von onovum
Hallo Kirsten,

da staune ich aber, Glückwunsch ! Nun bin ich verunsichert, ob ich das noch versuche. Bei mir als Selbstständiger droht auch mal eine Steuerprüfung, bei der solche Sachen rückwirkend noch geändert werden können.

Die 924 Euro stehen Dir sowieso unabhängig vom Einkommen zu, deshalb würde ich da nachhaken.

Meine Erfahrung mit dem FA ist die, was einmal anerkannt wurde, wird i.d.R. auch in den Folgejahren anerkannt, wie der Beitrag von hoya gut zeigt.

Gruß Lars

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