Droht Diabetikern ein Fahrverbot in den EU-Ländern?
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durch den (Unfall-)Schock wird wahrscheinlich der BZ eher ansteigen (Adrenalin u.a. lassen grüßen).
Im Zweifelsfall wird man nachweisen müssen, dass man bei Fahrtbeginn einen "guten" BZ-Wert hatte und bei längerer Fahrtdauer auch zwischendurch gemessen (und ggf- sinnvolle Maßnahmen ergriffen) hat.
Allgemein ist es "verdächtig", wenn man während der Unfallaufnahme durch die Polizei z.B. Traubenzucker isst.
Wenn man sich BZ-mäßig sicher fühlt, kann es sinnvoll sein, den BZ zu messen, als Nachweis, dass der Diabetes nicht als Unfallursache in Frage kommt. Wenn der Wert aber im Hypo- oder hohen Hyperbereich ist, kann der Schuss natürlich auch nach hinten los gehen!
Gruß, Egon
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EgonManhold schrieb: Hallo Heike,
durch den (Unfall-)Schock wird wahrscheinlich der BZ eher ansteigen (Adrenalin u.a. lassen grüßen).
Im Zweifelsfall wird man nachweisen müssen, dass man bei Fahrtbeginn einen "guten" BZ-Wert hatte und bei längerer Fahrtdauer auch zwischendurch gemessen (und ggf- sinnvolle Maßnahmen ergriffen) hat.
Allgemein ist es "verdächtig", wenn man während der Unfallaufnahme durch die Polizei z.B. Traubenzucker isst.
Wenn man sich BZ-mäßig sicher fühlt, kann es sinnvoll sein, den BZ zu messen, als Nachweis, dass der Diabetes nicht als Unfallursache in Frage kommt. Wenn der Wert aber im Hypo- oder hohen Hyperbereich ist, kann der Schuss natürlich auch nach hinten los gehen!
Gruß, Egon
Danke Egon für deine Antwort.
Als Lars vor einigen Wochen vom Fahrrad gefallen ist, hatte er innerhalb einer Stunde einen BZ-Abfall um 130 Punkte (bei freilich recht hohem Ausgangswert, sodass er der Polizei, wäre sie denn zugegen gewesen, nach einer Stunde einen geradezu idealen Wert hätte präsentieren können ). Der kam sicher nicht vom Radfahren, denn die "Tour" dauerte keine 2 Minuten. Er fuhr nur um die Ecke, wollte eine Kurve ein bisschen zu elegant nehmen und schon war's passiert.
Einen deutlichen Anstieg hatten wir erst ungefähr 2-3 h nach dem Ereignis. Da ging's dann in den Ü300-Bereich.
LG Heike
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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EgonManhold schrieb: Hallo Maja,
in D ist es so, dass ein in Verkehrsgutachten geschulter und diabeteserfahrener Arzt b.B. ein entsprechendes Gutachten erstellen muss. Dieser Gutachter darf nicht der behandelnde Diabetologe sein. Die Kosten für das Gutachten trägt der Betroffene.
Und noch einmal für alle:
+ Niemand der einen Führerschein (FS) hat, muss irgendeiner Behörde mitteilen, dass er an Diabetes erkrankt ist.
+ wenn bei einem Verkehrsunfall bekannt wird, dass ein Beteiligter Diabetes hat und sein Verhalten auf eine Hypo hinweist, kann es sein, dass er zur BZ-Kontrolle muss. Bestätigt sich dabei eine Hypo, wird der FS ggf. eingezogen.
+ je nach Gesamtsituation bekommt er ihn erst nach Beibringung eines ärztlichen Attestes (siehe oben) wieder, u.U. muss er auch zur psychologischen Untersuchung
+ für Berufskraftfahrer (Taxi, Bus, LKW usw.) gelten andere (schärfere) Regelungen
+ die Änderungen durch das EU-Recht betreffen überwiegend Führerscheinkandidaten
+ die Ausführungsbestimmungen sind m.W. für D noch nicht endgültig formuliert
+ auf der Seite der DDG ( www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de ) wird eine Liste der für solche Gutachten fortgebildeten Diabetologen immer auf aktuellen Stand gehalten
Gruß, Egon
Niemand der einen Führerschein (FS) hat, muss irgendeiner Behörde mitteilen, dass er an Diabetes erkrankt ist.
eben, dass ist es, wenn jemand nach dem 18. Lebensjahr DM I bekommt, fragt keiner nach. Als ich die Erstuntersuchung hatte (bei der Führerscheinuntersuchung) stand auf dem Fragebogen: Sind sie Diabetiker? anzukreuzen war JA oder nein. Und ich hab JA angekreuzt.
Und keiner der Dia-Kids hier hat bereits einen Führerschein, also das steht ihnen alles noch bevor, in einigen Jahren.
Aber wie gesagt: ich entschuldige mich bei allen, denen ich mit meinen Beiträgen unrecht getan habe, es war nicht meine Absicht.
Bea
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Hier in der Schweiz muss man alle zwei Jahre ein Ärztliches Zeugnis einreichen ( inklusiv Blutzuckerwerte ), an das Strassenverkehrsamt. Dort wird es von einem Arzt beurteilt. Kostet um die 200 Franken!
In D ist der "Umgang" mit Diabetikern bei den Führerscheinstellen/Verkehrsbehörden/Gesundheitsämtern sehr unterschiedlich geregelt, d.h., es gibt keine vorgeschriebene, einheitliche Vorgehensweise.
Regelmäßig zur Kontrolle müssen bisher m.W. nur Inhaber von Scheinen zur Personenbeförderung und LKW-Führerschein.
Und die, die schon einmal mit/wegen ihrem Diabetes im Straßenverkehr auffällig waren.
Wie oft und mit welchen Nachweisen die Betroffenen jeweils ihre "Fahrtüchtigkeit" nachweisen müssen, war (ist) bisher auch nicht wirklich festgelegt. Das kann selbst in einem Verkehrsamt bei verschiedenen Sachbearbeitern unterschiedlich sein.
Bisher gab es auch von Rechtsanwälten/Verkehrsexperten unterschiedliche Auskünfte dazu, ob man beim Führerscheinantrag die Frage nach der chronischen Erkrankung bzw. dem Diabetes, wahrheitsgemäß beantworten muss oder nicht.
Aus diesem Grunde würde ich eine einheitliche Regelung für D (oder auch die EU) begrüßen.
Und noch einmal: es betrifft nicht nur Diabetiker sondern auch etliche andere chronisch kranke Menschen, die den Führerschein erwerben wollen.
Ich würde es auch begrüßen, wenn Menschen ab einem bestimmten Alter in vorgegebenen Abständen ihre noch vorhandene Fahrtüchtigkeit nachweisen müssten. Wo dann diese Altersgrenze liegen sollte, welche Untersuchungen notwendig sind und welche Ergebnisse diese erbringen müssen, müssten dann die entsprechenden Fachleute zusammen mit "der Politik" festlegen.
Da müssen dann aber nachvollziehbare und eindeutige Regeln gefunden werden, die nicht von verschiedenen Sachbearbeitern unterschiedlich ausgelegt werden können.
Wahrscheinlich müsste ich dann auch bald zu solch einer Untersuchung! :ohmy:
Gruß, Egon
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EgonManhold schrieb: Maja schrieb am 23.12. u.a.:
Ich würde es auch begrüßen, wenn Menschen ab einem bestimmten Alter in vorgegebenen Abständen ihre noch vorhandene Fahrtüchtigkeit nachweisen müssten. Wo dann diese Altersgrenze liegen sollte, welche Untersuchungen notwendig sind und welche Ergebnisse diese erbringen müssen, müssten dann die entsprechenden Fachleute zusammen mit "der Politik" festlegen.
Da müssen dann aber nachvollziehbare und eindeutige Regeln gefunden werden, die nicht von verschiedenen Sachbearbeitern unterschiedlich ausgelegt werden können.
Wahrscheinlich müsste ich dann auch bald zu solch einer Untersuchung! :ohmy:
Gruß, Egon
In den Niederlanden ist das so geregelt.
Gruß Vera
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Mein Fahrlehrer hat immer gesagt "sage niemals, das du DM hast, wenn du einen Unfall baust"
Ich finde es gut, das geschaut wird den Straßenverkehr sicherer zu machen aber all diese Dinge nützen doch nichts bzw. ändern doch nichts an der Einstellung der Fahrweise!!!! Ich glaube auch nicht, das die meisten Unfälle aufgrund von chronischen Erkrankungen resultierten!
Braucht man eigentlich einen Gesundheitscheck bevor man den Führerschein macht? War das nicht immer nur ein Check up der Augen? Ich muss nicht sagen, dass ich DM habe!
Ich glaube nicht, das es hier in Deutschland soweit kommen wird. Ich wäre allerdings dafür, das ab einem gewissen ALTER mal eine neue Fahrprüfung gemacht werden sollte!!! Wenn ich da manche ältere Personen sehe wie die fahren...ohje.......
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Ich schrieb es früher schon einmal:
"die Älteren" verursachen weniger Unfälle als "die Jungen"!
DAS ist nun statistisch schon lange erwiesen.
Erwiesen ist auch, dass insulinpflichtige Diabetiker seltener an Unfällen beteiligt sind, als jeweils gesunde Gleichaltrige!
Gruß, Egon
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Insofern trägt diese Regelung in meinen Augen nicht zur Verkehrssicherheit sondern nur zur Schikanierung einer sehr kleinen Gruppe von Menschen bei.
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Es gibt sie auch für "begleitetes Fahren mit 17 J." und für die Unfallhäufigkeit nach dieser Phase und für die 18 - 30-jährigen usw. Zum Teil sind diese Statistiken von Versicherungen aufgestellt worden, z.T. auch vom Verkehrsministerium bzw. in dessen Auftrag.
Das 18-jährige Diabetiker häufiger in der Unfallstatistik auftreten als gleichaltrige ohne Diabetes, wird auch m.W. von niemandem behauptet.
Ich kann mich noch gut an Diskussionen in meinem Diabetes Team erinnern, ob die Schweigepflicht über der Verpflichtung steht, in bestimmten Situationen die zuständigen Ämter zu informieren. Wir haben uns immer für die Schweigepflicht entscheiden, wenn auch mit Bauchgrummeln und einem in der Patientenakte dokumentierten Hinweis, über die besondere Aufklärung des Patienten, zu seiner Verantwortung für sich und andere, wenn er am Straßenverkehr teilnimmt.
Meist ging es bei solchen Überlegungen nicht um Jugendliche bzw. junge Erwachsene mit Diabetes, sondern um die Altersgruppe "um die 30".
Gruß, Egon
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