Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden (BAG, Urteil vom 16.02.2012, Az. 6 AZR 553/10), dass die Frage nach einer Schwerbehinderung bei einem Bewerbungsgespräch gestellt werden darf und eine Lüge damit unzulässig ist.

Mehr Info und Quellverweis: Jans Rechtsfragen Blog vom 16. Feb. 2012

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Gesendet: 18 Feb 2012 12:30 von maggipups #65512
Markus hat letztes Jahr seine Ausbildung begonnen, und uns hat man geraten, die Schwerbehinderung nur dann zu erwähnen, wenn er sich im öffentlichen Dienst bewirbt. Denn dort wird man bei gleicher Leistung bevorzugt . Wir sind gut damit gefahren und Markus hat seine Ausbildung beim Bundesamt im september begonnen.

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