18. Februar 2012
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden (BAG, Urteil vom 16.02.2012, Az. 6 AZR 553/10), dass die Frage nach einer Schwerbehinderung bei einem Bewerbungsgespräch gestellt werden darf und eine Lüge damit unzulässig ist.
Mehr Info und Quellverweis: Jans Rechtsfragen Blog vom 16. Feb. 2012


