Behindertenausweis ja oder nein, bitte um Rat
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Seit Tagen stellen wir uns die Frage ob wir für unsere Miray ( 5 Jahre alt ) den Ausweis beantragen sollen/sollten.
Wir haben halt bedenken wegen später mit der Arbeit suche das sie da benachteiligt wird.
Wenn man den Ausweis besitzt muß man dies ja dann auch angeben.
Hat denn schon jemand Erfahrung damit?
Bitten um Rat.
LG von
Fam. Özcelik
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wir haben auch die Empfehlung für einen Beh.ausweis bekommen und uns dagegen entschieden.
Unsere Tochter ist aber schon 13 Jahre alt und recht selbstständig, die steuerlichen Vorteile bringen uns nichts, da wir bereits aus anderen Gründen steuerlich begünstigt sind. Und die Freifahrten sind für uns auch nicht interessant. Ich könnte mir aber vorstellen, das bei kleineren Kindern je nach Betreuungsaufwand ein Ausweis sinnvoll sein könnte.
In dem Buch von Hürter/Lange "Kinder/Jugendliche mit Diabetes" gibt es zu diesem Thema ein eigenes Kapitel. Dort steht was die Arbeitssituation betrifft: " Bis vor wenigen Jahren bestand Offenbarungspflicht beim Sch.beh.ausweis..das hat sich im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geändert. Der Ausweis muss dem zukünftigen Arbeitgeber nicht mehr vor Abschluss eines Ausbildungs- oder Arbeitsvertrages mitgeteilt werden" (Seite 361 - Hürter; Lange: Kinder und Jugendliche mit Diabetes. 3.Auflage.2011.)
Lasst euch mit der Entscheidung Zeit.Deshalb müsst ihr die Vor- und Nachteile abwägen. Das ist sicher nicht einfach, da jede Familie ihre eigene Situation hat.
Herzliche Grüße
Melanie
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Ich hab es dann einfach gemacht, weil ich zu dem ganzen Trouble, den der DM sowieso schon mit sich bringt, nicht auch noch das Geld durch den Steuerfreibetrag verschenken wollte.
Bis jetzt haben wir es nicht bereut. Bei der Beantragung der Integrationshilfe für die Schule (die den Kindern theoretisch auch ohne SBA zustehen würde), war es schon ein Vorteil, den Ausweis "auf den Tisch packen zu können".
Überzeugt hat mich ein Argument hier im Forum:
Den DM sollte man nicht verheimlichen. Es können immer Situationen auftreten bei Unterzuckerungen, in denen man Hilfe braucht. Und dann sollten Kollegen und ggf. auch Vorgesetzte Bescheid wissen.
Eine Arbeitsstelle, wo man den DM verheimlichen müsste, ist vielleicht eh nicht das richtige.
Leider leben wir in einer Gesellschaft, wo man, zumindest als kleineres Kind, schon ziemlich behindert ist. Die Vorteile, die der SBA mit sich bringt, kann man daher ruhigen Gewissens ausnutzen.
Ich hab vor einiger Zeit mal eine ganz ähnliche frage hier gestellt. Schau mal hier:
www.diabetes-kids.de/forum/offene-foren/...und-dann-ab-16-55452
Alles Gute
Tina
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wir haben für unseren phil (er wird im dezember 4) einen behindertenausweis beantragt. er endet automatisch mit vollendetem 16. lebensjahr und danach können wir ja neu entscheiden.
wer weiß, was bis in 10-15 jahren ist? vielleicht hat sich da gesetzmäßig wieder so vieles verändert, dass es vielleicht nur noch vorteile hat einen zu besitzen. wer weiß das schon.
die sozialberaterin hat uns dazu geraten und auch von meiner selbsthilfegruppe aus - denn es stimmt schon, wieso nicht die paar positiven dinge in anspruch nehmen, bei all dem mist den man tagtäglich hat???? und wenn unsere kinder später mal ihren ausweis im kino nicht vorzeigen wollen (weil sie sich vielleicht nicht abgrenzen wollen von den anderen), dann zahlen sie eben den vollen preis!
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Mama von Phil schrieb: er endet automatisch mit vollendetem 16. lebensjahr und danach können wir ja neu entscheiden.
Das stimmt so nicht. Wenn der Antrag einmal bewilligt wurde, ist der Mensch als Schwerbehinderter in der Kartei.
Der Ausweis und insbesondere das Merkzeichen H gilt zwar nur bis 16, aber das ändert ja nichts daran, dass ein GdB festgestellt wurde. Auch wenn man keinen gültigen Ausweis hat, gilt ab einem GdB von m.E. 25% die Auskunftspflicht, dass man schwerbehindert ist, wenn man danach gefragt wird.
Und für einen Typ-1-Diabetiker ist es sehr schwierig unter 25% zu kommen.
Diese Informationen sind allerdings nur sehr schwer zu finden und auch die Sozialberaterinnen weisen oft nicht darauf hin. Unsere hat es getan.
lg
Tina
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TinaSchnecke schrieb:
Mama von Phil schrieb: er endet automatisch mit vollendetem 16. lebensjahr und danach können wir ja neu entscheiden.
Das stimmt so nicht. Wenn der Antrag einmal bewilligt wurde, ist der Mensch als Schwerbehinderter in der Kartei.
Der Ausweis und insbesondere das Merkzeichen H gilt zwar nur bis 16, aber das ändert ja nichts daran, dass ein GdB festgestellt wurde. Auch wenn man keinen gültigen Ausweis hat, gilt ab einem GdB von m.E. 25% die Auskunftspflicht, dass man schwerbehindert ist, wenn man danach gefragt wird.
Und für einen Typ-1-Diabetiker ist es sehr schwierig unter 25% zu kommen.
Diese Informationen sind allerdings nur sehr schwer zu finden und auch die Sozialberaterinnen weisen oft nicht darauf hin. Unsere hat es getan.
lg
Tina
Hallo Tina,
steht in irgend einem Gesetz, dass man da Auskunft geben muss? Wenn ja, in welchem?
LG Heike
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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Unterschieden wird aber grundsätzlich in Auskunftspflicht, also wenn der AG fragt und Offenbarungspflicht, also auch ungefragt, wenn die Ausübung der Tätigkeit durch die Behinderung beeinträchtigt ist.
lg
Tina
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Aus diesem Grunde haben wir jetzt auch einen beantragt und auch Junior war damit einverstanden (Antrag läuft...).
"Warum soll man eigentlich nicht?" haben wir uns gefragt und sind zu dem Schluss gekommen, dass gerade bei der Arbeitssuche auch ein Vorteil sein kann.
vG Frank
"Man könnte sich den ganzen Tag aufregen, muss man aber nicht!"
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TinaSchnecke schrieb: Nein, hab auf die Schnelle auch nichts dazu gefunden, außer Hinweise auf einzelne Urteile.
Unterschieden wird aber grundsätzlich in Auskunftspflicht, also wenn der AG fragt und Offenbarungspflicht, also auch ungefragt, wenn die Ausübung der Tätigkeit durch die Behinderung beeinträchtigt ist.
lg
Tina
Das ist natürlich etwas anderes. Wenn der DM für die Tätigkeit an sich relevant ist, MUSS man ihn natürlich angeben.
LG Heike
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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Wir sind uns immer noch unsicher, von der anderen Seite denken wir uns durch das ersparte wegen der Steurbegünstigung würden wir dann für Miray auf ein Sparbuch machen und sie könnte dann mit dem Geld Studieren (hoffe natürlich das sie studiert) Sie sagt ja momentan das sie Zuckerarzt werden will
Es ist nicht einfach ich will nichts falsches machen.
Andersrrum wenn man den SBA nicht jetzt beantragt weiß sowieso jeder Arbeitgeber wenn man Den Diabetes angibt das der Ausweis einem zusteht.
Manche Würden dies sogar positiv sehen wegen selbstständigkeit??
Ich hoffe das wir die richtige Entscheidung treffen.
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