Ich glaube, der Dozent hat ziemlich übertrieben.
Strafbarkeit, selbst bei Behandlungsfehlern (die sich halt nie völlig ausschließen lassen), ist wohl ziemlich abwegig, wenn das Vorgehen mit den Sorgeberechtigten abgestimmt ist und sorgfältig erfolgt. Auch die versicherungsrechtliche Seite dürfte grundsätzlich geregelt sein.
Hinweise finden sich z.B. auf der
Internetseite der AGPD
(Arbeitsgemeinschaft für pädiatrische Diabetologie)unter dem Menüpunkt Materialien.
Z.B.
eine rechtliche Einschätzung
aus dem niedersächsischen Kultusminsterium (Kopie eines Artikels).
Ich denke man kann zusammenfassen, dass erforderliche Behandlungsmaßnahmen im alltäglichen Betreuungsrahmen auch durch Lehrkräfte und päd. Personal grundsätzlich kein Problem ergeben, wenn sie sorgfältig und in Abstimmung mit den Sorgeberechtigten erfolgen.
Allerdings muss seitens des Personals der Einrichtung (Schule/KiGa) die Bereitschaft dazu bestehen. Zwingen dazu kann man niemanden.
Hier auch noch eine weitere Einschätzung, die etwas kritischer ist, aber detailliertere Vorschläge zur Absicherung enthält:
www.betanet.de/download/diabetes-insulingabe-kitas.pdf
Gruß
Joa