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Diabetes-Kids Expertenforum

Integrationsplatz in Schule oder Kindergarten bei Diabetes

In den meisten Bundesländern sind die sog. "Integrationsplätze" Kindern mit sog. "Entwicklungsverzögerungen" oder "Entwicklungsbeeinträchtigungen" vorbehalten. Es handelt sich dabei also um Förderplätze, um z. B. die Sprachentwicklung, die motorische Entwicklung etc. zu fördern. Derartige Plätze werden Diabetikern nur dann bewilligt, wenn entweder (ggf. durch die Beeinträchtigungen des Diabetes verursacht, ggf. aber auch aus anderen Gründen) entsprechende Entwicklungsverzögerungen vorliegen oder wenn ein Sachbearbeiter glücklicherweise pragmatisch die Auffassung vertritt, daß auf diese Weise das Kind am einfachsten die Zusatzbetreuung bekommt, die es ggf. benötigt. Anspruch auf einen klassischen "Integrationsplatz" haben Kinder durch den Diabetes nicht!

Zweifelsfrei benötigen Kindergartenkinder mit Diabetes mehr Aufmerksamkeit und einen höheren Betreuungsaufwand als ansonsten gleich alte, gleich entwickelte Kinder ohne Diabetes. Da in vielen Bundesländern dem Bedarf der klassischen Integrationskinder einfach durch eine Erhöhung des Betreuungsschlüssels entsprochen wird (also entweder weniger Kinder in der Gruppe oder mehr Betreuer für die Gruppe) ist eigentlich den Kindern mit Diabetes durch die Bewilligung des Integrationsstatus durchaus gedient, ganz pragmatisch betrachtet.

Aber: Welcher Art ist die zusätzliche Betreuung, die ein Kindergartenkind mit Diabetes mellitus Typ 1 bedarf?
Das unterscheidet sich sicherlich von Kind zu Kind, und ist auch je nach Kindergartenstruktur, aber auch je nach Therapieform unterschiedlich.

Auf jeden Fall benötigt das Kind zusätzliche Aufmerksamkeit bei der Nahrungsaufnahme (Kontrolle, daß zur richtigen Zeit das Richtige gegessen wird) und ein dauerhaftes Bewußtsein der Betreuer über die körperliche Belastung des Kindes (mein klassisches Beispiel: Sitzt das Kind beim Spiel draußen im Bollerwagen oder zieht es diesen? Dies ist ja erheblich blutzucker-relevant). Je nach Blutzuckerschwankungen benötigt das Kind zwischendurch Assistenz oder zumindest Erinnerung zum Messen, Assistenz zur Interpretation des Wertes und Überwachung der Durchführung daraus resultierender Maßnahmen (Insulingabe oder Nahrungsaufnahme). Und immer wieder benötigt ein Kindergartenkind mit Diabetes auch die volle und ungeteilte Aufmerksamkeit eines Betreuers, z. B. bei einer starken Unter- oder Überzuckerung. Kinder mit Insulinpumpe benötigen zusätzlich häufig Assistenz beim An- und Auskleiden, um sich den Katheter nicht unbeabsichtigt zu ziehen und um die Pumpe spielsicher zu verstauen, Kinder mit Pumpe oder ICT benötigen zusätzlich Hilfe bei der Insulingabe zu den Mahlzeiten.

Wer kann davon welche Hilfen leisten?
Inwieweit ein Kindergarten schon mit der zusätzlichen Beaufsichtigung bei Spiel, Essen, Aus- und Ankleiden überfordert ist, hängt stark von der Einsatzbereitschaft, Kompetenz, aber auch Personalstärke und sonstigen Zusatzanforderungen an die Betreuer ab. Sollte dies realistischerweise nicht dauerhaft leistbar sein, so bleiben eigentlich genau zwei Möglichkeiten: Entweder man wählt einen anderen Kindergarten, der dazu in der Lage ist, oder man beantragt beim Sozialamt Eingliederungshilfe nach § 53 Nr. 1 SGB 12- Diese Eingliederungshilfe kann in vielerlei Weise gewährt werden, aber es besteht Anspruch darauf! Sie kann z. B. dadurch gewährt werden, daß der Kindergarten einen Zuschuß erhält, um zu bestimmten Zeiten noch zusätzliches Personal zu beschäftigen. Oder es kann direkt von der bewilligenden Behörde eine zusätziche Kraft gestellt werden. Oder die Eltern erhalten ein Budget, aus dem sie eine zusätzliche Betreuungskraft dem Kindergarten bezahlen. Die geeignete Hilfe soll und muß von allen Beteiligten gemeinsam beschlossen werden, es kann also nicht das Sozialamt im Alleingang bestimmen, wie das erfolgen muß.
Sollte der Kindergarten jedoch eigentlich in der Lage sein, die zusätzliche Beaufsichtigung zu leisten, aber mit der Insulingabe, der Essensberechnung und dem Blutzuckermessen überfordert sein, so kann dies von einem Pflegedienst im Rahmen der häuslichen Krankenpflege übernommen werden. Eine solche Leistung wird vom Arzt (das muß nicht der Diabetologe sein, Haus- oder Kinderarzt kann das auch!) verordnet.

Wichtig bei allen diesen Hilfsmaßnahmen ist: Sie müssen zweckdienlich sein! Das heißt, durch ihre Leistung muß tatsächlich der Kindergartenbesuch ermöglicht und die Teilhabe an allen Kindergartenaktivitäten -so weit wie dies unter den gegebenen Voraussetzungen eben geht- ermöglicht werden. Vermieden werden soll nach Möglichkeit die Ausgrenzung des Kindes.

Also, nochmal zusammenfassend:
Anspruch auf Integrationsplatz ist schwierig!
Alternativ besteht aber Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe nach § 53 Nr. 1 SGB 12, zu beantragen beim Sozialhilfeträger
Geht es "nur" um die Mahlzeiten und ums Blutzuckermessen, kann ein Pflegedienst im Rahmen der "häuslichen Krankenpflege" vom Arzt verordnet werden. Die Kosten übernimmt hierfür die Krankenkasse.

Quelle: Ausarbeitung von Herrn Gottwalt T... im Mai 2011
Wir bedanken uns für diesen informativen Beitrag und die Erlaubnis zur Veröffentlichung

Schule, Expertenrat, Kindergarten

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