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Infos zum GdB und Pflegegeld

Empfehlungen von Diabetes-Kids zum Thema Pflegegeld bei Typ 1 Diabetes

Sehr oft kommt es in unseren Foren zu Diskussionen zum Thema Pflegegeld bei Typ 1 Diabetes.

Leider ist es so, daß sehr viele Eltern einen Antrag auf Pflegegeld stellen, aber nur ein sehr geringer Anteil davon wirklich Pflegegeld zugesprochen bekommen. Etwa 32% aller Familien mit einem Diabetes-Kid in Deutschland beantragen Pflegegeld. Genehmigt werden nur ca. 5%.
10,5% der Eltern akzeptieren die Ablehnung und der Rest beschäftigt die deutschen Gerichte.

Diese Situation ist weder für die Allgemeinheit gut, die die Kosten der vielen Gerichtsverfahren zu tragen hat, noch für die Eltern, die sich vergeblich um Pflegegeld mühen und mit dem Resultat unzufrieden sind.  

Aus diesem Grunde haben wir beschlossen, ein paar Empfehlungen zusammen zu stellen, bei denen wir ein Pflegegeld bei Typ 1 Diabetes für angebracht halten:

  • In den ersten 2 Jahren nach Manifestation bei Kindern im Alter von 0-14 Jahren, wenn deshalb ein Elternteil aufhören muss zu arbeiten oder nur noch halbtags arbeiten kann, wenn die Betreuung nicht durch das Elterngeld abgedeckt wird.
  • Kindergarten/Schule weigert sich die Diabetes Behandlung zu unterstützen, es wird dort keine Integrativkraft gewährt und das Kind kann das noch nicht alleine.
  • Das Kind hat zusätzlich pflegeaufwändige Erkrankungen
  • In der Familie gibt es mehrere Kinder mit pflegeaufwändigen Erkrankungen
  • Auch würden wir Pflegegeld bei einem überdurchschnittlichen Familieneinkommen ausschliessen.

Wir sind gerne bereit, diese Liste regelmässig zu überarbeiten und freuen uns auf eure konstruktiven Kommentare zu diesem Artikel.

Pflegegeld, Finanzielles

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