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Rechtliche Frage Elternverpflichtung

Loma
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Neuling
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Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 2005
Therapieform: CT (Konventionelle Therapie 2-4 Spritzen am Tag)
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06 Feb. 2023 05:02 - 06 Feb. 2023 05:03 #120432 von Loma
Rechtliche Frage Elternverpflichtung wurde erstellt von Loma
Hallihallo, das ist mein erster Beitrag in diesem Forum. Bei meiner Tochter wurde am 2. Februar Diabetes festgestellt. Ob Typ eins oder zwei ist noch nicht klar. Die Ärzte gehen aber von Typ eins aus. Meine Frage: Meine Tochter wird im April 18. Mein Mann und ich sind seit über einem Jahr getrennt und meine Tochter ist nie bei ihm, weil sie sich dagegen entschieden hat. die Ärzte in der Klinik möchten uns beide verpflichten, an allen Elterngesprächen und Schulung teilzunehmen. Dies sei gesetzlich vorgegeben. Kann mir jemand sagen, wo ich den entsprechenden Paragraphen finde?
Nicht, dass das falsch rüber kommt. Ich wäre auf jeden Fall überall dabei und er möchte sich grundsätzlich auch kümmern. Es ist eben nur aus körperlichen und beruflichen Gründen schwierig, jedes Mal in die Klinik zu fahren. Wir haben auch eine Anfahrt von knapp 2 Stunden eine Fahrt. außerdem sind die Treffen mit dem Vater für meine Tochter immer eine Belastung. Aus diesen Gründen wäre es mir wichtig zu wissen, ob es tatsächlich nicht so gehen ist, dass wir beide dort sind. Herzliche Grüße,
Loma 
Letzte Änderung: 06 Feb. 2023 05:03 von Loma.

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mibi74
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Moderator
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06 Feb. 2023 07:03 #120433 von mibi74
mibi74 antwortete auf Rechtliche Frage Elternverpflichtung
Guten Morgen Loma, dein Anliegen dreht sich überwiegend um dich und den Vater deiner Tochter.
Ich verstehe zwar die vertrackte Situation, aber was nicht ganz klar zu sein scheint, worum es in den Schulungen geht.
Auch wenn die Tochter bald 18 Jahre wird, momrntan keinen Umgang zum Vater möchte, hat sie nun eine Erkrankung, die nicht wieder weggehen wird. Sie wird ihr Lenbenlang bleiben.
Sie wird jetzt eure Unterstützung brauchen.

In den Schulungen geht es nicht um pillepalle, sondern ums Überleben eures Kindes. Ich drücke das so hart aus, nicht um vor den Kopf zu stoßen, sondern um den erst der Lage zu formulieren. Es wäre für ihre Gesundheit folgenschwer, wenn ihr nicht wisst, wie ihr nun mit der Erkrankung umgeht, sie jeden Tage 24/7 unterstützen könnt. Vor allem in der Nacht.

Im Interesse des Kindes ist der Paragraph wirklich wichtiger? Oder gebietet nicht die Not der Stunde über dieses Belange hinwegzusehen?


Vielleicht, wenn du eure spezielle Situation dalegst, können sie die Schulungen auf weniger Tage legen oder dein Mann sich per Zoom dazuschalten. 
Bis April ist nicht mehr lang. Dann ist die 18 Jahre, Tochter bleibt sie das ganze Leben. 

LG Michaela 

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Loma
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Neuling
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06 Feb. 2023 07:11 #120434 von Loma
Liebe Michaela,

Danke für deine Antwort. Natürlich sehe ich das grundsätzlich genauso. Und nein, es geht nicht um meinen Exmann und mich. Es geht um das Kind und ihn. Ich würde auch versuchen das ganze noch über Jugendamt und so weiter zu klären, aber bis sie 18 ist, ist der Zug abgefahren.

Die Idee mit dem Zoom finde ich gut. Das werde ich heute auf jeden Fall mal ansprechen. Dann wäre das ganze überhaupt gar kein Problem. Wir tauschen uns übrigens regelmäßig aus und verstehen uns grundsätzlich noch gut. Ich glaube von außen betrachtet ist das alles schwer einzuschätzen. Daher habe ich es auf die reinrechtliche Situation reduziert. 

Liebe Grüße, Loma

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Leloo
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Diamant Schreiber
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06 Feb. 2023 14:04 #120438 von Leloo
Hallo Loma,
ich kenne mich da rechtlich leider auch nicht aus (habt ihr beide das Sorgerecht, müssen zumindest beide mit der Behandlung einverstanden sein, wovon ich ausgehe), aber aus psychologischer Sicht ist das nicht so leicht zu beantworten. Ich kenne euch und vorallem deine Tochter nicht, aber als Psychotherapeutin stünde bei mir das seelische Wohl deiner Tochter im Vordergrund. Sollte eine Zusammenkunft von Vater und Tochter traumatisch, belastend oder anderweitig negativ für deine Tochter sein, sollte es andere Lösungen geben. Zumal du geschrieben hast, dass deine Tochter bei dir lebt und bald 18 wird. Dann darf sie das sowieso selbst entscheiden. Wichtig ist natürlich, dass du die Schulungen machst, damit du dich, wie Michaela schreibt, um sie kümmern kannst, wenn Sie Hilfe braucht. Ob der Vater da so eng eingebunden werden muss, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Meine Eltern und auch die Schwiegermutter haben eine einzige Schulung gemacht und haben sich wahrscheinlich weitaus mehr um meinen Diabetiker gekümmert, als es der Vater deiner Tochter jemals wieder tun wird / muss (alleine schon des Alters wegen :))
Alles Gute,
Kirsten

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Cheffchen
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06 Feb. 2023 23:46 #120443 von Cheffchen
Cheffchen antwortete auf Rechtliche Frage Elternverpflichtung
Hallo @Sorgerecht,

im Grunde ist das rechtliche ganz einfach. Kind hat eine Krankheit die eine dauerhafte Therapie bedarf, da sonst schwerwiegende folgen drohen, deswegen darf der Arzt es nur entlassen, wenn "sichergestellt das Sorgeberechtigte die Therapie adäquat durchführen können", das steht so ca im Entlassungsbrief denn der Arzt ja auch unterschreibt.
Wenn er das nicht macht, weil ihr das nicht könnt, würde nur eine Überweisung in eine andere Klinik zb Reha gehen oder Übertragung an das Jugendamt.

Natürlich ist Kind mit fast 18J, nicht so richtig Kind und getrennt mit unklaren Sorgerecht da nicht hilfreich aber grundsätzlich ist da "Elternverpflichtung" recht weit, es gibt auch § zu, die bekommt man dann vom Jugendamt mitgeteilt, gelesen habe ich das auch mal, frage mich aber bitte nicht nach § oder welches SGB das war.

Das mit an allen Elterngesprächen, halte ich aber auch für fragwürdig, die wollen bestimmt nur druck aufbauen, das wenigstens irgendwie ein paar oder an den wichtigsten, ob das jetzt besonders Clever gelöst ist von der Klinik, ist ein anderes Thema.

Cheffchen

Nächstes Treffen 20.04.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

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Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
tslim x2 CIQ / Dexcom BYODA / xDrip / Nightscout

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Kiki03
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15 Feb. 2023 22:12 #120557 von Kiki03
Kiki03 antwortete auf Rechtliche Frage Elternverpflichtung
Mein Sohn hat seit Nov21 typ1. Nach ED beim Hausarzt ging es mit Einweisung direkt für 2 Wochen ins KH. Ich wurde gebeten auch dort zu bleiben damit ich alle Schulungen mitmachen kann. Mein Mann hat nicht eine einzige mitgemacht, er musste arbeiten. Im Entlassungsbrief stand nur die Diagnose und Empfehlung zur weiteren Behandlung. 
Alles weitere war learning by doing. Mein Sohn war 14 zu der Zeit.
LG 

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