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Für die älteren Diabetes-Kids: Zuzahlungsbefreiungen für 2016 ab sofort neu beantragen

WebAdmin
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Beiträge: 6839

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1998
Therapieform: CSII + CGM (Zugelassenes Closed Loop Insulinpumpensystem mit Glukosesensor)
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11 Dez. 2015 23:47 #98865 von WebAdmin

Die Zuzahlungsbefreiungen von sieben Millionen Patienten laufen mit dem Ende des Kalenderjahres 2015 aus: Betroffene sollten sich schon jetzt bei ihrer Krankenkasse über einen neuen Antrag für 2016 informieren. Mit dem Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich jederzeit ermitteln, ob die entsprechende Belastungsgrenze im Laufe des Jahres überschritten wird. Gerade für chronisch kranke Menschen mit planbarem Einkommen (z.B. monatliche Rente) und regelmäßigen Zuzahlungen (z.B. rezeptpflichtige Arzneimittel) kann eine zu Jahresbeginn ausgestellte Befreiungsbescheinigung eine echte Erleichterung bei Arzt-, Krankenhaus- oder Apothekenbesuchen sein. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin. Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann.

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Michael Bertsch
webmaster@Diabetes-Kids.de
www.diabetes-kids.de

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Wenke
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Beiträge: 3839

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2004
Therapieform: CSII + CGM (Insulinpumpentherapie mit Glukosesensor)
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14 Dez. 2015 11:52 #98888 von Wenke
Und dabei bitte immer vorher klären und schriftlich (!) bestätigen lassen, was passiert, wenn sich das Einkommen im Laufe des Jahres ändert.

Bei meinen Eltern haben wir nämlich vor einigen Jahren ziemlichen Ärger gehabt. Als mein Vater starb und damit das Einkommen meiner chronisch kranken Mutter sank, wollte die KK die zuviel gezahlte Zuzahlung nicht wieder rausrücken. Angeblich wäre das so, dass man nichts zurückbekommt, das wäre Teil der Vereinbarung. Wo das steht, konnte mir aber keiner sagen.

Als 3 Monate später auch noch meine Mutter starb und ich wegen div. anderer Sachen die KK anrufen musste, habe ich die Angelegenheit nebenbei mal wieder erwähnt. Jetzt hieß plötzlich, doch eine Rückzahlung wäre möglich, aber darauf hätte nur meine Mutter persönlich Anspruch gehabt, nicht ich als Erbin. Auch hier wusste wieder keiner, wo das steht.

Da es sich um einen Betrag von vermutlich max. 100 EUR handelte und ich wirklich andere Sorgen hatte, habe ich damals beschlossen meine Nerven zu schonen und die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Ich kann aber nur jedem raten, alles vorher zu klären. Geld, dass die KK einmal hat, rückt sie nicht gern wieder raus. Und es muss ja nicht gleich jemand sterben, man muss nur einfach weniger Einkommen haben, weil man z.B. seinen Job verliert, seine Stundenzahl reduziert oder sich sonstwie einkommensmäßig verschlechtert.

LG Heike

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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