Skip to main content

Werde unser Facebook Fan

Auslandskrankenversicherung

iguana
Mitglied


Junior Schreiber
Junior Schreiber

Beiträge: 7

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
28 Juli 2015 12:39 - 28 Juli 2015 12:51 #97572 von iguana
Auslandskrankenversicherung wurde erstellt von iguana
Hallo,
meine Frage geht an die Reise- und/oder Kleingedrucktes-Erfahrenen unter euch:

Wir wollen in den Urlaub fahren (Nicht-EU-Land) und haben eine Auslandskrankenversicherung sowie eine Rückholversicherung abgeschlossen. Nun stolperte ich gerade über die Information das die meisten Versicherungsanbieter (so auch unserer) nur bei "akuter, unerwarteter Erkrankung" leisten.

Nun ist ja so ein Diabetes eher nicht "unerwartet", höchstens die Hypo oder Keto kommen dann doch eher "akut". Auf Nachfrage bei der Versicherung sagte mir die Dame zunächst, dass der Diabetes nicht abgesichert sei. Ich erklärte ihr, dass ich natürlich kein Insulin + Zubehör im Ausland haben will, sondern es nur um die möglichen Stoffwechselentgleisungen geht. Daraufhin meinte sie, dass diese schon versichert seien. Schriftlich könne sie mir dies aber leider nicht geben. Ob das dann im Leistungsfall wirklich so funktioniert? Da habe ich meine Zweifel.

Deshalb die nächste Idee. Denn im Sozialgesetzbuch steht:
§ 18 Kostenübernahme bei Behandlung im Ausland
(3) "Ist während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes eine Behandlung unverzüglich erforderlich, die auch im Inland möglich wäre, hat die Krankenkasse die Kosten der erforderlichen Behandlung insoweit zu übernehmen, als versicherte sich hierfür wegen einer Vorerkrankung oder ihres Lebensalters nachweislich nicht versichern können und die Krankenkasse dies vor Beginn des Auslandsaufenthaltesfestgestellt hat. Die Kosten dürfen nur bis zu der Höhe, in der Sie im Inland entstanden wären und für längstens 6 Wochen im Kalenderjahr übernommen werden. Eine Kostenübernahme ist nicht zulässig, wenn Versicherte sich zur Behandlung ins Ausland begeben. Die Sätze 1 und 3 gelten für Auslandsaufenthalte, die aus schulischen oder Studiengründen erforderlich sind; die Kosten dürfen nur bis zu der Höhe übernommen werden, in der sie im Inland entstanden wären."

Soweit so gut. Nur da steht eben, dass der Nachweis vor Beginn der Reise zu erbringen ist. Und etwas schriftliches bekomme ich ja nicht von der Auslands-KV. Zu allem Überfluß ist die Reiserückholung auf diesem Weg überhaupt nicht möglich.

Hat irgendjemand eine Idee oder Erfahrungen wie man das am besten deichselt? Oder vielleicht weiß ja jemand eine Auslands-KV und Rückhol-KV die auch Diabetiker gerne nimmt?

Vielen Dank + Grüße
iguana
Letzte Änderung: 28 Juli 2015 12:51 von iguana. Begründung: Tippfehler :-(

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

diabeteszwerg
Benutzer


Senior Schreiber
Senior Schreiber

Beiträge: 77

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2010
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
28 Juli 2015 15:05 #97574 von diabeteszwerg
diabeteszwerg antwortete auf Auslandskrankenversicherung
Genau diese Frage habe ich mir in den letzten Wochen auch gestellt!
Mein Zwerg ist privat krankenversichert und hat eine Auslandskrankenversicherung. Laut meiner Information ist es so wie du im Sozialgesetzbuch gelesen hast: Die Krankenversicherungen zahlen im Ausland bei Verletzungen und Erkrankungen den in Deutschland üblichen Behandlungssatz, ausgeschlossen sind Erkrankungen, mit denen man hätte rechnen können. Also Erkrankungen, die in unserem Fall mit dem Diabetes zu tun haben.
Die Auslandskrankenversicherung zahlt die im Ausland entstandenen Kosten für Behandlungen (sind oft höher als in Deutschland), nicht aber Behandlungen, die abzusehen gewesen sein können.
Da ich mich damit sehr unwohl fühlte, haben wir gerade heute Morgen eine Auslands-KV ausfindig gemacht, die ausdrücklich Menschen mit Vorerkrankungen absichert. Allerdings liegt die Versicherung bei knapp 100 €.
Ich schicke dir den Link gerne zu, ich weiß nicht, ob ich ihn hier posten darf?

Mama vom Diabeteszwerg (geb. Herbst 2010, erkrankt Sommer 2011, Therapie mit Pumpe Paradigm)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

WebAdmin
Mitglied


Administrator
Administrator

Beiträge: 6842

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1998
Therapieform: CSII + CGM (Zugelassenes Closed Loop Insulinpumpensystem mit Glukosesensor)
Private Nachricht
28 Juli 2015 15:32 #97576 von WebAdmin
WebAdmin antwortete auf Auslandskrankenversicherung
Hi,

aber klar darfst du den Link hier posten.

Grüße

Michael Bertsch
webmaster@Diabetes-Kids.de
www.diabetes-kids.de

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

iguana
Mitglied


Junior Schreiber
Junior Schreiber

Beiträge: 7

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
13 Aug. 2015 13:56 #97709 von iguana
iguana antwortete auf Auslandskrankenversicherung
Lieber diabeteszwerg, lieber WebAdmin,
habe ich da etwas übersehen? Ich kann den Link leider einfach nicht finden.
Danke :-)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: WebAdminEgonManholdmibi74Wenkemarielaurin
Ladezeit der Seite: 0.429 Sekunden