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Kein Schulungsprogramm für Kinder mit Diabetes

Wenke
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23 Nov. 2014 14:41 #94630 von Wenke
Hat das NEUE Buch eigentlich jemand, vielleicht sogar jemand, der die 3. Auflage auch hat und mir sagen kann, worin die Unterschiede bestehen?

Die 3. Auflage ist aus heutiger Sicht ja ziemlich veraltet. Vor ein paar Monaten hat irgendwer behauptet, in der 4. Auflage wären nur andere Bilder. Aber das scheint ja nicht zu stimmen.

LG Heike

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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steinbock
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23 Nov. 2014 18:09 #94632 von steinbock
Hallo,
den Widerspruch würde ich gerne mitunterschreiben.Denn für eine gute Therapie mit der Insulinpumpe und auch für evtl. Freiräume mit dem Pen, ist das Analoginsulin unentbehrlich und dies muss auch in den Schulungsunterlagen drinnenstehen als Altenative zum herkömmlichem Normalinsulin.
Viele Grüße
Silvia

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dino2014



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25 Nov. 2014 13:10 #94657 von dino2014
Eine Erläuterung aus Sicht des Bundesversicherungsamtes (BVA):

Im Forum wenden Sie sich gegen unsere Entscheidung, das Schulungsprogramm „Diabetesbuch für Kinder“, 4. Auflage nicht zur Verwendung im Rahmen von strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP) zuzulassen.

Grundlage unserer Entscheidung sind die Regelungen der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20. März 2014, die am 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist (BAnz AT, 26. Juni 2014, B 3). Diese sieht, genauso wie die Vorgängerregelung, die 20. Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (20. RSA-ÄndV) vom 23.06.2009, die am 1. Juli 2009 in Kraft getreten ist (BGBl. Teil I 2009, S. 1542 ff.), vor, dass eine Präferenz von Normalinsulin gegenüber Analoginsulin bei der Therapie von an DM 1 erkrankten Patienten besteht (DMP-A-RL, Anlage 7, 1.3.4., S. 35). Der Umstand, dass der G-BA bei seinen Beratungen zur Richtlinie in diesem Jahr, Vorschläge, die eine Änderung der Präferenz von Normalinsulin beinhalteten, ablehnte, zeigt gerade, dass der G-BA sich bewusst für eine Beibehaltung dieser bisherigen Präferenz aussprechen wollte.

Die von Ihnen beklagte lange Bearbeitungszeit ist auch gerade dem Umstand geschuldet, dass wir angenommen haben, dass der G-BA die entsprechenden Regeln zu Normal- und Analoginsulin in seiner neuen Richtlinie gegenüber den Regelungen der RSAV ändern werde und wir dessen Entscheidung abwarten wollten. Hierzu hatte es auch entsprechende Vorschläge gegeben. Auf der Grundlage dieser Änderungen hätten wir das uns vorgelegte Schulungsprogramm genehmigen können. Der G-BA hat aber diese Änderungen ausdrücklich abgelehnt. Insoweit ist es auch nicht zutreffend, dass uns die Unvereinbarkeit des Schulungsprogramms mit den rechtlichen Vorgaben erst nach 8 Monaten Bearbeitungszeit aufgefallen wäre!

Die Darstellung in den uns vorgelegten Schulungsunterlagen zeigt jedoch als Regelfall gerade die Versorgung mit Analoginsulin. Sie macht auch nicht deutlich, dass dies gem. der Vorgaben der DMP-A-RL die Ausnahme sein sollte. Dies sind deutliche Änderungen gegenüber der 3. Vorgängerauflage des Schulungsprogramms. Insoweit steht diese Darstellung im Widerspruch zur gesetzlichen Vorgabe.

Bitte haben Sie Verständnis, dass es nicht unsere Aufgabe ist, die inhaltlichen Entscheidungen, die der G-BA getroffen hat, zu bewerten. Als ausführende und an Recht und Gesetz gebundene Behörde sind wir an die rechtlichen Vorgaben gebunden, die der G-BA mit seinen Richtlinien geschaffen hat.

Notwendig ist aus unserer Sicht jedoch eine abschließende Feststellung: Unsere Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die Verwendung des Schulungsprogramms „Diabetesbuch für Kinder“, 4. Auflage im Rahmen von strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP). Die 3. Auflage des Schulungsprogramms kann ohne Einschränkungen weiter verwendet werden.

Wir hoffen, dass wir Ihnen unsere Entscheidung erläutern konnten und sie Ihnen so auch nachvollziehbarer erscheint.



Mit freundlichen Grüßen
Dirk Nolte


++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Dirk Nolte
Leiter des Referats 515 "Strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke - DMP"
Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
D-53113 Bonn
Tel.: 0228-619-1422
Fax: 0228-619-1877
e-mail: Dirk.Nolte@BVA.de
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WebAdmin
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25 Nov. 2014 14:54 #94662 von WebAdmin
Sehr geehrter Herr Nolte,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Ich finde es sehr bemerkenswert, daß Ihr Amt sich hier zu diesem Thema äußert.

Auch kann ich Ihren Standpunkt natürlich nachvollziehen.

Allerdings ist ihre Entscheidung im Anbetracht der Tatsache, daß weit über 50% aller Kinder mit Typ 1 Diabetes mit der Insulinpumpentherapie und Analoginsulinen behandelt werden, schlicht und ergreifend vollkommen realitätsfern. Dies gilt natürlich genauso für die zugrunde liegende G-BA Richtlinie.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bertsch
webmaster@Diabetes-Kids.de
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dino2014



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25 Nov. 2014 15:31 #94663 von dino2014
Grundlage unserer Entscheidung als zuständige Behörde können aber nur die rechtlichen Vorgaben sein. Also hier die entsprechende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Wenn Sie diese Richtlinie für "realitätsfern" halten, sollten Sie sich an den G-BA und die in ihm vertretenen Gruppen (Krankenkassen, Ärzte, Krankenhäuser, Patientenvertreter) wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Nolte



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Dirk Nolte
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25 Nov. 2014 16:01 #94664 von WebAdmin
Hallo Herr Nolte,

Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Soweit mir bekannt ist, findet Analoginsulin auch in der Ausgabe 3 eine Erwähnung. Wie kommt es dann, daß diese Auflage freigegeben wurde?

Soweit ich die G-BA Richtlinien richtig verstanden habe, ist die Behandlung mit Analoginsulin auf ärztliche Empfehlung hin durchaus zulässig und nicht grundweg verboten, wie sie es mit ihrer Entscheidung darstellen. Sonst würden wohl kaum mehr als die Hälfte aller Betroffenen dieses Insulin verschrieben bekommen.

Die Richtlinie der G-BA ist insofern kein Problem für unsere Kinder, da die meisten Ärzte eine Verwendung von Analogon befürworten.

Ein Problem wird sie erst, wenn sie so kleinlich ausgelegt wird, wie in Ihrem Beschluss.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bertsch
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EgonManhold
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25 Nov. 2014 16:24 #94665 von EgonManhold
Hallo,

ich habe im Wortlaut die gleiche Antwort erhalten wie Michael sie weiter oben bereits ins Forum gesetzt hat.

Ich bin gespannt, ob/welche Antwort auf Michaels Hinweis zur 3. Auflage kommt.

Gruß, Egon

Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....

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26 Nov. 2014 09:00 #94676 von WebAdmin
Hi Egon,

ich hatte die Antwort nicht ins Forum gesetzt, sondern die das BVA hat sich hier selbst und persönlich geäußert, was ich sehr positiv fand.

Viele Grüße

Michael Bertsch
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EgonManhold
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26 Nov. 2014 16:41 #94679 von EgonManhold
Danke für den Hinweis Michael,

dass das BVA sich selbst hier eingetragen hat, finde ich auch sehr positiv.

Und ich hätte besser hinsehen sollen. ;)

Gruß, Egon

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26 Nov. 2014 17:38 - 26 Nov. 2014 17:38 #94681 von WebAdmin
Hi Egon,

ja, leider gibt es auf meinen letzten Einwand noch keine Reaktion.

Liebe Grüße

Michael Bertsch
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Letzte Änderung: 26 Nov. 2014 17:38 von WebAdmin.

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