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Integrationshilfe wurde BEWILLIGT!!!! :-)

MarieR
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29 Feb. 2012 22:29 #66048 von MarieR
jabbadabbaduuuu!!! Das gibt doch Hoffnung, dass ein paar Ämter bereit sind umzudenken und sich dem Thema zu widmen. Und es zeigt wieder: nur, wenn man als Eltern engagiert ist und fürs Kind kämpft, kommt bei der Diabetesbetreuung etwas Gutes raus!
Lg, Maja

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Wenke
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01 März 2012 05:59 #66050 von Wenke

FiNa schrieb: Ja, die Ärztin des Gesundheitsamtes hat es bewilligt! Sie hat gesagt, ich kann die Fühler schon ausstrecken nach einer Hilfe.
Schriftlich bekomme ich´s die Tage von der Stelle, wo ich den Antrag hin gestellt habe, nur musste sie das Ganze absegnen!


Hast du den Antrag auch ans Gesundheitsamt gestellt?

Ich frage das deshalb, weil wir ja auch aus NRW sind und hier noch nie jemand auf den Gedanken gekommen ist, dass das Gesundheitsamt etwas damit zu tun haben könnte.

Das Sozialamt verweigert die Hilfe für die OGS, weil diese keine Pflicht und angeblich (entgegen der Behauptung diverser Politiker "Ganztagsbetreuung ist Bildung") auch keine Bildung und deshalb verzichtbar sei und obendrein, weil Essen abwiegen und sowas ja angeblich etwas Medizinisches sei, weshalb wir zur KK gehen müssten... ja und die will freilich auch nicht leisten.

Nun frage ich mich gerade, ob ich gleich mal das Gesundheitsamt anrufe...

LG Heike

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FiNa
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01 März 2012 11:01 #66075 von FiNa

Wenke schrieb:

FiNa schrieb: Ja, die Ärztin des Gesundheitsamtes hat es bewilligt! Sie hat gesagt, ich kann die Fühler schon ausstrecken nach einer Hilfe.
Schriftlich bekomme ich´s die Tage von der Stelle, wo ich den Antrag hin gestellt habe, nur musste sie das Ganze absegnen!


Hast du den Antrag auch ans Gesundheitsamt gestellt?

Ich frage das deshalb, weil wir ja auch aus NRW sind und hier noch nie jemand auf den Gedanken gekommen ist, dass das Gesundheitsamt etwas damit zu tun haben könnte.

Das Sozialamt verweigert die Hilfe für die OGS, weil diese keine Pflicht und angeblich (entgegen der Behauptung diverser Politiker "Ganztagsbetreuung ist Bildung") auch keine Bildung und deshalb verzichtbar sei und obendrein, weil Essen abwiegen und sowas ja angeblich etwas Medizinisches sei, weshalb wir zur KK gehen müssten... ja und die will freilich auch nicht leisten.

Nun frage ich mich gerade, ob ich gleich mal das Gesundheitsamt anrufe...

LG Heike


Ja, ich habe den Antrag ans Gesundheitsamt gestellt. Die haben mir dann einen Brief geschickt, dass Sie das Gesundheitsamt zurate ziehen und ein Gutachten verlangen und dies wurde nun anlässlich der Schuluntersuchung gemacht und die Ärztin hat es bewilligt!

Mama von Finnja *04.08.2006
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Wenke
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01 März 2012 12:11 #66081 von Wenke

FiNa schrieb: Ja, ich habe den Antrag ans Gesundheitsamt gestellt. Die haben mir dann einen Brief geschickt, dass Sie das Gesundheitsamt zurate ziehen und ein Gutachten verlangen und dies wurde nun anlässlich der Schuluntersuchung gemacht und die Ärztin hat es bewilligt!


Hallo Nadine,

danke für deine Antwort.

Wer weiß, vielleicht ist das auch in jedem Kreis anders... :unsure:

Mir wurde heute leider gesagt, die Untersuchung würde zwar vom Gesundheitsamt durchgeführt, aber beantragen müsste sie auf jeden Fall das Sozialamt. Und da das Sozialamt bei uns ja alles tut, um sich um die Kostenübernahme zu drücken, hat es eben keine Untersuchung angeordnet...

Vielleicht schicke ich trotzdem mal einen Antrag ans Gesundheitsamt. Nach dem Gespräch ist mir eingefallen, dass ich hätte fragen sollen, ob es geht, dass wir die Untersuchung selber zahlen...

LG Heike

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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bibi06
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01 März 2012 18:04 #66089 von bibi06
HALLO Heike,

bitte lass dich vom Sozialamt nicht so schnell abspeisen!! Es ist nämlich in jedem Fall die Aufgabe des Amtes sich damit zu befassen und es gibt dort 100% einen MA der da Ansprechbar sein muss, meist ist es der MA der auch für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zuständig ist. Eine Hilfe kann es auch sein, den Kontakt über das Schulamt zu suchen, mit ein wenig Glück, haben die einen Erfahrungswert und können einen weiterleiten. In Baden W. muss man zusätzlich zum Gesundheitsamt noch eine Sonderpädagogin aufsuchen die den genauen Hilfebedarf ermittelt um eine Bewilligung beim Sozialamt zu bekommen. Nicht jedes Sozialamt in jedem Bundeland hat einen formellen Antrag aber dann muss man ihn halt informel stellen. Wenn die Schule sich noch einklingt, so wie bei Finja es der Fall war kann das ebenfalls hilfreich sein.
Drücke dir in jedem Fall die Daumen..

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FiNa
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01 März 2012 18:50 #66090 von FiNa
Hallo Heike,

ich habe da gar nicht groß diskutiert. Ich habe mich hingesetzt beim Sozialamt angerufen und gesagt, dass ich gehört hätte dass sie den Antrag bekommen würden, ob das richtig sei? Dann sagte mir der Herr, ich solle alle Unterlagen schicken.

Dies habe ich gemacht. Wir haben keine Anträge, sondern ich habe selber einen Text verfasst plus das Schreiben der Schule (schicke ich sehr gerne zu) plus alle Unterlagen der Klinikaufenthalte und den Schwerbeschädigtenausweis.
Betreff: Antrag auf Integrationshilfe/Schulbegleitung

Nach kurzer Zeit kam dann der Brief, dass der Sachverhalt vom Gesundheitsamt geklärt werden müsste und dieser Termin war wie gesagt gestern im Anschluss an die Schuluntersuchung.

Bei unserem Kreis gibt es übrigens einen Behindertenbeauftragten. Diesen sollte es eigentlich in jedem Kreis/Gemeinde geben. Auch an den würde ich mich in eurem Fall wenden.
Bei Fragen kannst du mich gerne anschreiben!

LG Nadine

Mama von Finnja *04.08.2006
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Wenke
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02 März 2012 06:31 - 02 März 2012 06:49 #66095 von Wenke
Hallo Nadine, hallo Bibi,

ihr glaubt nicht, wie oft ich schon das Sozialamt angerufen habe (seit Monaten, teilweise 3 mal die Woche!), es bringt nur nichts.
Die sagen einfach: "1. medizinische Leistungen können Integrationshelfer, die wir finanzieren nicht leisten. Die können nur, Rollstühle schieben, Bücher tragen , Po abputzen... für medizinische Leistungen wie Kohlenhydrate ausrechnen oder darauf achten, dass ein Kind sich vor dem BZ messen die Hände gewaschen hat, sind die Leute NICHT abgesichert und ich kann mir nicht vorstellen, dass das irgend einer auf eigene Kappe mache würde. Und 2. könnten Sie die Leistung sowieso max. für den Unterricht bekommen. Ein Integrationshelfer für die OGS wäre nur einkommens/vermögensabhängig zu bekommen. Dafür müssten Sie bettelarm (Sozialhilfeniveau) sein!"

Als unser Diabetologe dort anrief, zeigte sich die Dame (ja, wir haben einzuständige Sachbarbeiterin) scheinbar einsichtig. Klar, wenn ihr ein Facharzt sagt, dass man für Essen abwiegen keine ausgebildete Krankenschwester sein muss, kann sie schlecht sagen, er habe Unrecht. Schließlich wird er es besser wissen als sie, die, wie sie selber zugibt, von DM keine blasse Ahnung hat. Nur als ich am nächste Tag wieder anrief sagte sie mir einfach, sie habe gar nichts eingesehen. Der Arzt habe wohl einfach verstanden, was er verstehen wollte...

An Behindertenbeauftragte (Stadt, Kreis, Land...) habe ich mich auch schon gewandt. Da hört man auch nur immer, man werde sich umhören... das Problem sei bekannt... man arbeite an einer Lösung, könne aber kurzfristig nichts machen, weil man eben nicht weisungsbefugt sei.

Beim Schulamt war ich auch. Die fühlten sich kurzzeitig sogar zuständig und hilfsbereit. Meinten, sie hätten zwar null Budget, würden aber versuchen eine Lösung zu finden, weil es eben sein müsste... wir sollten einen Antrag schicken. Haben wir sofort getan. Nach 3 Wochen hatten sie rausgefunden, dass sie doch nicht zuständig sind und haben die Sache ans Jugendamt geleitet.
Und dort hat man uns jedes Wort im Mund umgedreht. Wir bekamen einen Brief, in dem sinngemäß stand: Aha, Ihr Sohn braucht Hilfe, wie Sie selber schreiben! Ja, das sehen wir ein, er braucht Hilfe! Da wir aber nicht in der Lage sind, die zu stellen und die OGS eine freiwillige Leistung der Stadt ist, darf Ihr Sohn da dann eben nicht teilnehmen... es sei denn Sie sorgen selbst für eine Begleitung."

Usw. Ich bin schon richtig krank inzwischen.

LG Heike

P.S: Entschuldigt bitte meine Tippfehler, meine Tastatur streikt ziemlich.

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
Letzte Änderung: 02 März 2012 06:49 von Wenke.

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delphyine
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06 März 2012 20:33 #66249 von delphyine
Herzlichen Glückwunsch Nadine! Das sind ja tolle Neuigkeiten! Das es auch mal so schnell gehen kann ist ja super. Welche Hilfen wird der I-Helfer dann leisten? BZ-messen, bolen, Essen abwiegen und beaufsichtigen?

Ich komme in einem halben/dreiviertel Jahr mal auf dich zurück. Wir sind ja erst 2013 dran. Bei uns ist das Sozialamt ja für die Schule zuständig, haben sie gesagt. Nur im Kindergarten können sie nichts machen, haben sie gesagt. unter anderem deshalb wollten wir sie gern bald einschulen, aber war ja leider nichts. :( Aber unser Jugendamt hat doch nachdem wir in der Zeitung waren glatt unseren Antrag wiedergefunden. Wir beantragen ja auch erst seit drei Jahren. :whistle:

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TinaSchnecke
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06 März 2012 21:03 #66251 von TinaSchnecke
TinaSchnecke antwortete auf Aw: Integrationshilfe wurde BEWILLIGT!!!! :-)
Hallo Nadine,
danke für den Hinweis hier, dass du das bei der Schuluntersuchung klären konntest. Wir hatten auch am Freitag die Untersuchung und ich habe das dann angesprochen.
Die Ärztin vom Gesundheitsamt hatte auch tatsächlich den Antrag, den wir beim Sozialamt gestellt hatten vorliegen, mit allen Unterlagen. Damit hatte ich gar nicht gerechnet.
Sie hat mir zugestimmt, dass ein Einzelfallhelfer nötig ist und zugesichert ein entsprechendes Gutachten zu schreiben. Die Bewilligung erfolgt dann aber vom Sozialamt...

Hallo Heike,
wir haben den Einzelfallhelfer nur für die Schulzeit beantragt, da die Hortbetreuung nachmittags durch unsere jetzige Kita erfolgt und wir davon ausgehen, dass das weiter so gut klappt. Aber vom Sozialamt haben wir auch die Aussage bekommen, dass die Nachmittagsbetreuung im Bedarfsfall anders geregelt werden müsste, da sie nicht unter die Schulpflicht fällt. Hier wird dann ein einkommensabhängiger Eltern-Beitrag notwendig. Es war aber nicht die Rede davon, dass die Unterstützung nur Eltern mit geringem Einkommen bekämen. Es muss nur entsprechend zugezahlt werden, wie bei Kitagebühren auch.
Der genaue Wortlaut war: ...kommt nicht die Hilfe zur angemessenen Schulbildung in Betracht. Vielmehr kann diese Begleitung eine Maßnahme §§ 53, 54 Sozialgesetzbuch (SGB) XII i.V. m. § 55 SGB IX (Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) darstellen.


Ich kann auf jeden Fall allen empfehlen, die die Chance dazu haben, weil der DM ihres Kindes schon länger besteht, den Antrag auf Einzelfallhilfe einige Wochen vor der Schulanmeldung bzw. Schuluntersuchung zu stellen. Die Unterstützung vom Gesundheitsamt scheinen wir so schnell und unkompliziert zu bekommen.

lg und viel Erfolg an alle
Tina

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Wenke
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07 März 2012 06:26 #66257 von Wenke

TinaSchnecke schrieb: Hallo Heike,
wir haben den Einzelfallhelfer nur für die Schulzeit beantragt, da die Hortbetreuung nachmittags durch unsere jetzige Kita erfolgt und wir davon ausgehen, dass das weiter so gut klappt. Aber vom Sozialamt haben wir auch die Aussage bekommen, dass die Nachmittagsbetreuung im Bedarfsfall anders geregelt werden müsste, da sie nicht unter die Schulpflicht fällt. Hier wird dann ein einkommensabhängiger Eltern-Beitrag notwendig. Es war aber nicht die Rede davon, dass die Unterstützung nur Eltern mit geringem Einkommen bekämen. Es muss nur entsprechend zugezahlt werden, wie bei Kitagebühren auch.
Der genaue Wortlaut war: ...kommt nicht die Hilfe zur angemessenen Schulbildung in Betracht. Vielmehr kann diese Begleitung eine Maßnahme §§ 53, 54 Sozialgesetzbuch (SGB) XII i.V. m. § 55 SGB IX (Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) darstellen.


Hallo Tina,

ich habe auch nachgefragt, wie viel wir denn ZUZAHLEN müssten, wenn diese Leistung nur Einkommensabhängig gewährt würde. Da wurde mir gesagt, wir müssten sie komplett selber zahlen und zwar so lange, solange bis wir unser gesamtes Vermögen einschließlich Altersvorsorge und Immobilien aufgebraucht haben (außer halt das bisschen, was man bei Sozialhilfebezug sondtz auch behalten dürfte) und danach (dann wird Lars vermutlich im Studium sein) könnten wir, falls auch unser Einkommen eine gewisse Grenze unterschreitet für die OGS Hilfe vom Sozialamt bekommen.

Einen Elternbeitrag für die OGS müssen wir natürlich sowieso zahlen.

Das mit der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben wir auch immer in unsere Anträge geschrieben. Sowohl das Sozialamt als auch die Stadt hat geantwortet, da OGS keine Pflicht sei, läge auch kein Ausschluss vor, wenn Lars da nicht teilnehmen dürfe. Sag man ihnen, dass ein Ausschluss aus dem Leben in der Gemeinschaft ja wohl nicht erst dann beginne, wenn das, wovon man ausgeschlossen wird, Pflicht ist, wird einfach nicht auf den Punkt eingegangen...

LG Heike

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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