KK Festbetrag bei Diabetes ?
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BZ-Teststreifen sind für T1-Diabetiker grundsätzlich frei von Zuzahlungen.
Allerdings sind die Apotheker aufgefordert, eine bestimmte %-Zahl ihrer Kunden auf Teststreifen einer niedrigen Preisstufe umzustellen.
Sicher vermeiden lässt sich das, durch das schon erwähnte Kreuzchen im aut idem - Feld auf dem ärztlichen Rezept.
Oder dadurch, dass man diese Materialien bei einem Diabetesbedarf-Versandhändler bestellt. Natürlich mit dem entsprechenden Rezept.
Gruß, Egon
Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....
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das mit dem Versandhandel bestellen ist schon mal eine sehr gute Idee, die ich mir mal im Hinterkopf behalte.
Zuzahlungsbefreit in dem Sinne sind wir ja wir zahlen ja keinen Beitrag nach Packungsgröße.
Wir müssen nur den Differenzbetrag zwischen Festpreis der KK und Verkaufspreis der Apotheke bezahlen, wie in meinen letzten Beitrag erklärt. Vermutlich ist der Verkaufspreis der Apotheke zu hoch. Komisch ist nur das es bei 2 unterschiedlichen Apotheken zu diesen "Differenzausgleich" kommt.
Wie gesagt laut KK liegt es an der Apotheke und laut Apotheke liegt es an den Festbeträgen der KK.
Die schieben es sich gegenseitig zu und im Endeffekt kommt nix bei raus.
Unser Kinderdiabetologe kann es sich auch nicht erklären und hat dies zum ersten mal gehört. Er wollte sich bei den anderen Eltern mal erkundigen ob diese auch irgendwelche Differenzzahlungen machen müssen.
Ich habe auch schon beim Bürgerservice des Bundesministerium für Gesundheit angerufen. Da kam aber auch nur raus, daß Kinder zuzahlungs befreit sind und das ich mich bei meiner Krankenkasse deswegen erkundigen soll. Wobei ja nix raus kam ausser das einer es dem anderen zuschiebt. Der Mitarbeiter der Krankenkasse kann da angeblich nix machen und der Apotheker kann da auch nix machen.
Die BZ-Teststreifen können auch nicht auf ne günstigere Version vom Apotheker umgestellt werden, da in dem Omnipod nur die Freestyle Teststreifen möglich sind. Von daher bringt mir bzw. meiner Tochter das Kreuz bei "aut idem" nichts.
Naja werde auf alle Fälle die nächste Rezepteinlösung mal über den Versandhandel tätigen.
Trotzdem herzlichen Dank für die vielen Antworten.
LG
Leonie´s Papa
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Die KK bezahlt das alles, wir müssen nichts dazu bezahlen. Auf unserem Rezept stehen immer gleich 5 x 50 Stäbchen - kein Problem!
Vielleicht machen da die Kassen Unterschiede? Aber Kinder sind immer zahlungsbefreit!
Gruß Murmel
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wir sind bei der DAK und angeblich macht es keinen Unterschied bei welcher KK man ist, da der Festbetrag
vom Bundesausschuss der Krankenkassen festgelegt wird und für alle KK gelten.
Kann man hier nachlesen:
www.dimdi.de/static/de/amg/fbag/index.htm
in der Liste für Medikamente sieht man auch was übernommen wird und was draufgezahlt werden muss.
Hier sind halt keine Diabetes Hilfsmittel zu finden zumindest hab ich jetzt auf die schnelle nix gefunden.
weitere Infos hier:
www.bundesgesundheitsministerium.de/glos...er-arzneimittel.html
Ist halt eigenartig das wir auf Grund des Festbetrages draufzahlen sollen und andere nicht. Wir bzw. unsere Tochter ist ja nicht die einzige die die Omnipod Pumpe hat für welche die Freestyle Teststreifen gebraucht werden oder gar die einzige die ne Stechhilfe benutzt.
LG
Leonie´s Papa
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Eigentlich nicht, denn ob wegen eines Festbetrages eine Zuzahlung anfällt oder nicht, hängt doch vom Abgabepreis der Apotheke ab. Je mehr der nach oben vom Festbetrag abweicht, desto größer die Zuzahlung des Patienten. Bei den Teststreifen sind die Festbeträge wohl tatsächlich auch Krankenkassen-abhängig (sagt meine Frau, die arbeitet in der Apotheke).Leonie-2007 schrieb: Ist halt eigenartig das wir auf Grund des Festbetrages draufzahlen sollen
Die Zuzahlungsbefreiung, von der hier auch schon geschrieben wurde, gilt nur für die anteiligen Zuzahlungen, die man z.B. bei Medikamenten hat und nicht für den "wirtschaftlichen Aufschlag", der sich aus einer Überschreitung eines festgelegten Festbetrages ergibt.
Meine Frau hat gerade auch noch frustriert angemerkt, dass sehr häufig der von der Kasse festgelegte Festbetrag unter dem Einkaufspreis der Apothele liegen kann! Internet-Versender, die sehr viel größere Mengen umsetzen, bekommen andere Einkaufspreise und können dann die Teststreifen zuzahlungsfrei weiter verkaufen und haben dann trotzdem noch Gewinn.
Viele Grüße
Helmuth
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Gruß Vera
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Bitte achtet auf den letzten Satz:
* Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres generell von Zuzahlungen befreit.
Ausnahmen: Zahnersatz und Fahrkosten.
Lieben Gruß
Tina
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Viele Grüße
Helmuth
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*kopfschüttelnd*
Steffi
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