Feststellungsbescheid
Sandra St.
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Neuling
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Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
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17 März 2011 09:27 #54059
von Sandra St.
Feststellungsbescheid wurde erstellt von Sandra St.
Hallo.
Habe vor 2 Tagen den Feststellungsbescheid für meine Tochter Sara (10Jahre) erhalten.
GdB 40 und Hilflosigkeit festgestellt.
Wollen in Widerspruch gehen.
Brauche Hilfe, Was gehört rein und wie kann ich das am Besten schreibe.
Wäre schön von euch ein Paar Tipps zu bekommen.
Danke für eure Hilfe
LG
Sandra
Habe vor 2 Tagen den Feststellungsbescheid für meine Tochter Sara (10Jahre) erhalten.
GdB 40 und Hilflosigkeit festgestellt.
Wollen in Widerspruch gehen.
Brauche Hilfe, Was gehört rein und wie kann ich das am Besten schreibe.
Wäre schön von euch ein Paar Tipps zu bekommen.
Danke für eure Hilfe
LG
Sandra
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monday
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Diamant Schreiber
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30 März 2011 18:23 #54465
von monday
monday antwortete auf Aw: Feststellungsbescheid
Hallo Sandra,
unter folgendem Link:
anhaltspunkte.vsbinfo.de/
findest du diese Informatiomen zum GdB:
Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
mit Diät allein (ohne blutzuckerregulierende Medikamente) 0
mit Medikamenten eingestellt, die die Hypoglykämieneigung nicht erhöhen 10
mit Medikamenten eingestellt, die die Hypoglykämieneigung erhöhen 20
Unter lnsulintherapie, auch in Kombination mit anderen blutzuckersenkende.n Medikamenten, je nach Stabilität der Stoffwechsellage
(stabil oder mäßig schwankend) 30-40
Unter Insulintherapie instabile Stoffwechsellage einschließlich gelegentlicher schwerer Hypoglykämien 50
demnach müsstet ihr nachweisen, dass eure Tochter schwer einstellbar ist.
Habe aber auch eine andere Tabelle im Schulungsbuch für Diabetiker, wo steht, dass Diabetiker, die eine Insulintherapie mit mindeszens 4 Insulininjektionen ätglich, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit von...selbst variiert werden muss und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind....
Wir hatten auch nur 40 % und Merkzeichen H. Ich habe keinen Widerspruch eingelegt. Wir sind damit ganz gut gefahren... die erheblichen Steuervorteile hat man ja durch das "H"...
Jetzt ist meine Tochter 16 und wir haben das H aberkannt bekommen (weil man ab 16 nicht mehr als hilflos gilt) aber nun die 50 % bekommen.
Gruß Vera
unter folgendem Link:
anhaltspunkte.vsbinfo.de/
findest du diese Informatiomen zum GdB:
Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
mit Diät allein (ohne blutzuckerregulierende Medikamente) 0
mit Medikamenten eingestellt, die die Hypoglykämieneigung nicht erhöhen 10
mit Medikamenten eingestellt, die die Hypoglykämieneigung erhöhen 20
Unter lnsulintherapie, auch in Kombination mit anderen blutzuckersenkende.n Medikamenten, je nach Stabilität der Stoffwechsellage
(stabil oder mäßig schwankend) 30-40
Unter Insulintherapie instabile Stoffwechsellage einschließlich gelegentlicher schwerer Hypoglykämien 50
demnach müsstet ihr nachweisen, dass eure Tochter schwer einstellbar ist.
Habe aber auch eine andere Tabelle im Schulungsbuch für Diabetiker, wo steht, dass Diabetiker, die eine Insulintherapie mit mindeszens 4 Insulininjektionen ätglich, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit von...selbst variiert werden muss und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind....
Wir hatten auch nur 40 % und Merkzeichen H. Ich habe keinen Widerspruch eingelegt. Wir sind damit ganz gut gefahren... die erheblichen Steuervorteile hat man ja durch das "H"...
Jetzt ist meine Tochter 16 und wir haben das H aberkannt bekommen (weil man ab 16 nicht mehr als hilflos gilt) aber nun die 50 % bekommen.
Gruß Vera
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iffi27
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Geburtsjahr: 1994
Therapieform: ICT (Intensivierte konventionelle Therapie Mehr als 4 Spritzen am Tag)
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Therapieform: ICT (Intensivierte konventionelle Therapie Mehr als 4 Spritzen am Tag)
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31 März 2011 07:09 #54472
von iffi27
iffi27 antwortete auf Aw: Feststellungsbescheid
Hallo Sandra,
der erste Link von Vera gilt nicht mehr, richtig ist das, was sie weiter unten geschrieben hat (2009 wurden die Richtlinien geändert):
[Zitat] dass Diabetiker, die eine Insulintherapie mit mindeszens 4 Insulininjektionen täglich, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit von...selbst variiert werden muss und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind....[/zitat]
Die gesetzlichen Grundlagen dazu findest du hier:
www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Di...behinderung-163.html
Für den Widerspruch kopierst du am Besten die Tagebücher, um nachweisen zu können, dass deine Tochter mindestens viermal täglich spritzt.
Allerdings hat Vera Recht: Die meisten Vorteile hat man durch das "H", die Prozente zählen dadurch nicht wirklich. Vor allem, wenn deine Tochter die Fahrkarte für den Bus eh umsonst bekommt.
Unser Sohn hat von 14 - 16 Jahren 60% und "H, G, B" gehabt und dadurch auch eine Fahrkarte vom Versorgungsamt bezahlt bekommen. Seit er 16 Jahre alt ist, hat er nun 40% und kein Merkmal mehr.
Wir lassen die Einstufung aber so wie sie ist, dadurch gilt er nicht als schwerbehindert. Wenn er später mal möchte, kann er immer noch eine Neufeststellung des GdB durchführen lassen.
Herzliche Grüße
Steffi
der erste Link von Vera gilt nicht mehr, richtig ist das, was sie weiter unten geschrieben hat (2009 wurden die Richtlinien geändert):
[Zitat] dass Diabetiker, die eine Insulintherapie mit mindeszens 4 Insulininjektionen täglich, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit von...selbst variiert werden muss und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind....[/zitat]
Die gesetzlichen Grundlagen dazu findest du hier:
www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Di...behinderung-163.html
Für den Widerspruch kopierst du am Besten die Tagebücher, um nachweisen zu können, dass deine Tochter mindestens viermal täglich spritzt.
Allerdings hat Vera Recht: Die meisten Vorteile hat man durch das "H", die Prozente zählen dadurch nicht wirklich. Vor allem, wenn deine Tochter die Fahrkarte für den Bus eh umsonst bekommt.
Unser Sohn hat von 14 - 16 Jahren 60% und "H, G, B" gehabt und dadurch auch eine Fahrkarte vom Versorgungsamt bezahlt bekommen. Seit er 16 Jahre alt ist, hat er nun 40% und kein Merkmal mehr.
Wir lassen die Einstufung aber so wie sie ist, dadurch gilt er nicht als schwerbehindert. Wenn er später mal möchte, kann er immer noch eine Neufeststellung des GdB durchführen lassen.
Herzliche Grüße
Steffi
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