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Erstattung durch Beihilfe Wer hat einen Tipp?

Juja
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Neuling
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17 Mai 2009 15:38 #30593 von Juja
Mein Sohn Jannes, 9 Jahre, hat einen Platz für eine altersgemäße Schulung in den Sommerferien. Jetzt hat die Beihilfe die Kostenübernahme verweigert.
Sie würden nur ambulante Schulungen bezahlen.
Wer kann helfen?
Freue mich über Antworten.
Juja

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Mic69
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18 Mai 2009 08:30 #30600 von Mic69
Hallo Judith,

im Beihilfe-Recht kenne ich mich leider nicht aus, aber eine Möglichkeit wäre vielleicht, die Schulung als Rehamaßnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe finanziert zu bekommen. Ansprechpartner wäre das Sozialamt. Die Eingliederungshilfe ist nach § 19 Abs. 3 SGB XII allerdings einkommensabhängig. Frag' doch einfach mal beim Sozialamt nach, das kostet ja nichts...

Gruß
Mic

Rechtsgrundlage:

Eingliederungshilfe bezeichnet und finanziert umfangreiche Rehabilitationsmaßnahmen für behinderte Personen (§§ 54 ff. SGB XII). Maßnahmen der Eingliederungshilfe sind:

heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind
Hilfe zur angemessenen Schulbildung
Hilfe zur Ausbildung oder zur Aufnahme einer sonstigen Tätigkeit
Hilfe zur Fortbildung im Beruf oder zur Umschulung
ambulante oder stationäre Behandlung oder sonstige ärztliche oder ärztlich angeordnete Maßnahmen
Versorgung mit orthopädischen oder anderen Hilfsmitteln
Hilfe zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes
Hilfe bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung
nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit bei ärztlich verordneten Maßnahmen und zur
Sicherung der Eingliederung in das Arbeitsleben
Hilfen zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.

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Niemand
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18 Mai 2009 17:52 - 18 Mai 2009 17:52 #30619 von Niemand
Mic69 schrieb:

Die Eingliederungshilfe ist nach § 19 Abs. 3 SGB XII allerdings einkommensabhängig.

Ich bin verwirrt, auf www.diabetes-kids.de/artikel/grundsaetzl...und-schulbesuch.html steht, dass die Eingliederungshilfe nun gerade nicht einkommensabhängig ist. Was stimmt? :unsure:
Letzte Änderung: 18 Mai 2009 17:52 von Niemand.

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Gottwalt
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18 Mai 2009 19:09 #30622 von Gottwalt
Die Rechtslage ist zum Glück eindeutig: § 92 Nummer 2 sagt:

(2) Den in § 19 Abs. 3 genannten Personen ist die Aufbringung der Mittel nur für die Kosten des Lebensunterhalts zuzumuten
1.
bei heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind,
2.
bei der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung einschließlich der Vorbereitung hierzu,
3.
bei der Hilfe, die dem behinderten noch nicht eingeschulten Menschen die für ihn erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen soll,
4.
bei der Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf oder zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit, wenn die hierzu erforderlichen Leistungen in besonderen Einrichtungen für behinderte Menschen erbracht werden,
5.
bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 26 des Neunten Buches),
6.
bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 33 des Neunten Buches),
7.
bei Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 41 des Neunten Buches und in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten (§ 56),
8.
bei Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten Menschen die für sie erreichbare Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, soweit diese Hilfen in besonderen teilstationären Einrichtungen für behinderte Menschen erbracht werden.


Das bedeutet: Wenn eine Maßnahme der Eingliederungshilfe so ins Leben eingreift, daß sie Bestandteile des täglichen Lebens beinhaltet, so sind diese (z. B. das tägliche Essen) selbst zu zahlen. Beispiel konkret hier: Bei einer stationären Schulungsmaßnahme wäre das tägliche Essen selbst zu zahlen, da es ja zuhause nicht anfällt. Aber: Falls das Essen selbst Bestandteil der Maßnahme ist (bei einer Diabetesschulung durchaus üblich), wären die Kosten des Essens eher Bestandteil der Maßnahme und nicht Kosten des Lebensunterhaltes. Sind die Beträge gering, die ggf. selbst zu zahlen wären, verzichten manche Träger auf eine Aufrechnung, oder man einigt sich auf eine pauschale Selbstbeteiligung.

Hoffentlich hilft das dem Verständnis!

Lieben Gruß

Gottwalt

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Niemand
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18 Mai 2009 19:31 #30627 von Niemand
Gottwalt schrieb:

Hoffentlich hilft das dem Verständnis!

ja sehr, danke für die Klarstellung

Gruß

Helmuth

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Wilfried49
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20 Mai 2009 18:37 #30719 von Wilfried49
Hallo, Juja,
nochmal zurück auf deine Ausgangsfrage.
Wir haben mit unserer Beihilfestelle bislang keine Probleme. Wir haben unsere Hausärztin eine Überweisung an die Diabetes-Klinik schreiben lassen für eine einwöchige Schulung, stationär. Die Beihilfe auch die Kosten für die Mutter übernommen, die ebenfalls eine Schulung dort gemacht hat. Wir haben zusätzlich noch eine Begründung geschrieben, warum das nötig war. Unser Sohn war zu der Zeit (April 09) 12 Jahre alt.
lg
Wilfried

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petramaus
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21 Mai 2009 12:20 #30737 von petramaus
Hallo,

Maximilian bekommt auch Eingliederungsbeihilfe in der Schule sowie auch im Hort. Hatten bisher noch nie Probleme bei der Bewilligung. Unseren Antrag stellten wir im Dezernat Soziales und Kultur bei der Abteilung Behindertenbehörde.
Die Grundschule ist eine Integrationsschule und der Hort eine Integrationsstätte, daher hatten wir vielleicht auch keine Probleme. Denke aber , daß unseren Kindern grundsätzlich Eingliederungshilfe zusteht.
Das in der Schule jemand da ist, der z.B beim Sport und beim Schwimmen aufpasst, das nix schief läuft, beruhigt mich, denn Maximilian merkt sehr schlecht niedrige Werte und so kam es des öfteren schon vor, das Frau W. ihn beim Sport rausgenommen hat, weil er Symptome eines niedrigen Wertes zeigte. Ich muss dazu sagen, das FrauW. noch ein weiteres Diabeteskind in der Schule betreut und sehr gut geschult ist und sehr arragiert. Eine tolle Leistung!!!!
Gruß Petra

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Juja
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Neuling
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21 Mai 2009 17:50 #30752 von Juja
Vielen Dank für die Hinweise. Wie ich jetzt gelernt habe, ist das Beihilferecht Ländersache. wir wohnen in Schleswig-Holstein, die Durchführungsverdnung sieht wohl keine Erstattung für stationäre Schulungen vor. Frau Bokelmann aus der Uniklinik Kiel ist da aber sehr engagiert und hat einen Widerspruch eingelegt. Falls das nichts nützt, wird Jannes eingewiesen, um die die therapie zu verbessern. Das arme Land S-H muss jetzt leider die HSH-Nordbank unterstützen und feilscht mit uns um 1000 Euro für Übernachtung und Verpflegung.
Das mit der Eingliederungshilfe werde ich auch noch mal klären.
Wir bleiben am Ball.
Viele Grüße aus dem ansonsten schönen Norden direkt von der Ostsee.

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