Wenn der/die über 12jährige/r krank ist, was dann?
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Sollen die berufstätigen Eltern dann das Kind alleine zu Hause lassen?
Übernimmt die Krankenkasse die Verantwortung dafür, wenn was passiert?
Ich finde das unglaublich in einem Land, in dem es heißt: Wir brauchen Kinder!
Wir brauchen Kinder, aber die Gesundheitsreform verabschiedet sich nach dem
12. Lebensjahr. Zuzahlungen und keine freien Tage für die Versorgung der kranken
Kinder.
Ich möchte mich dagegen wehren. Wie kann ich das tun? Wer macht mit?
Liebe Grüße
Katharina
(mail: regentropfenstill@yahoo.com)
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es ist relativ einfach: Euer Kind ist behindert (falls Ihr die Behinderung beantragt habt) und "hilflos" (falls Ihr das "H" bescheinigt bekommen habt). Insofern hat es Anspruch auf Betreuung während der Krankphasen, und dementsprechend erhaltet Ihr weiterhin Kinderkrankengeld.
Einfach den Bescheid über die Behinderung, den Ihr vom Versorgungsamt erhalten habt, an die Krankenkasse faxen mit der kurzen Notiz, daß Ihr genau deshalb Anspruch habt. Dann erhaltet Ihr weiterhin wie bisher Kinderkrankengeld.
Lieben Gruß
Gottwalt
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ich habe den Bescheid vom Versorgungsamt geschickt. Mein Sohn hat einen Behinderungsausweis mit dem Buchstaben H
und dennoch lehnt es die BKK Daimler das Kinderkrankengeld ab.
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der Paragraph 45 Satz 1 SGB 5 sichert Dir dies Recht eindeutig zu:
§ 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 10 Abs. 4 und § 44 Abs. 1 Satz 2 gelten.
(Quelle: bundesrecht.juris.de/sgb_5/__45.html )
Lieben Gruß
Gottwalt
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ich habs vor einiger Zeit bewilligt bekommen!
Die Barmer ist da offensichtlich sehr kulant.
Es wurde befristet für 2009.
Natürlich würde ich es auch nur in Anspruch nehmen, wenn es unbedingt notwendig wäre - also das Entgegenkommen nicht gewissenlos ausnutzen.
Es ist schon eine riesige Hilfe nicht ständig Urlaub nehmen zu müssen, denn das muss man ja schon oft, wenn wieder irgendwelche
Arztbesuche oder Behördengänge anstehen. Anders gehts oft bei Volltagsbeschäftigten in Verbindung mit allein erziehend nicht.
Ich hatte meinen Sohn bei Krankheit schon häufiger allein zu Hause und habe dann alles über´s Telefon geklärt. Aber wir hatten eben auch schon eine Unterzuckerung, in die er "hineingeschlafen" ist.
Ich war dann alarmiert, weil er nicht mehr ans Telefon ging.
Das ist natürlich eine sehr sehr gefährliche Sache, die so vermieden werden kann.
Danke schön Barmer-Ersatzkasse! :kiss:
Yvonne
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das, was Dir die Barmer da aus "Kulanz" befristet bewilligte, das müssen sie Dir ganz ohne Kulanz und ohne Befristung gewähren, dafür hat der Gesetzgeber gesorgt. Die dazugehörenden Paragraphen stehen ja schon über Deiner Antwort.
Ich finde es schön, daß die Barmer da erstmal entgegenkommt, und es ist selbstverständlich, daß man so ein Recht nicht ohne Grund in Anspruch nimmt. Ich finde es gleichzeitig unmöglich und unverschämt, daß Rechte, die der Gesetzgeber uns Eltern chronisch kranker Kinder einräumt, weil es schlicht notwendig ist, als "Gnadenakt" dann angeblich kulant zugestanden werden, oder noch schlimmer, erstmal ganz verweigert werden, denn einen Teil dieser "schamlos alles ausnutzenden" Eltern kann man damit sicherlich abschrecken, weil bei ihnen schlicht die Kraft nicht mehr reicht, sich das zu erstreiten, was als Hilfe für ihre Kinder notwendig wäre.
Lieben Gruß
Gottwalt
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es mag schon sein, dass manch einer alles mit Druck und Plauz durchsetzt.
Immer und überall Druck vergiftet die Freude am Leben!
Aber eine nette Anfrage (mit dem Wissen um seine Rechte im Hinterkopf) bringt oft den gleichen Erfolg - wie man
an unserem Beispiel sieht!
Ich hab mich einfach nur gefreut, dass wir´s bekommen haben.
Yvonne
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so wie von Dir aufgefaßt wars nicht gemeint. Selbstverständlich ist der einvernehmliche Weg -wie von Dir beschrieben mit der Rechtslage im Hinterkopf- der bessere, als mit "Druck und Plauz" es zu versuchen.
Nichtsdestotrotz bin ich wie sicher viele andere Eltern in ähnlicher Situation sehr frustriert und verärgert darüber, daß dringend benötigte Leistungen, die unstrittig dem Kind zustehen, entweder erst nach dem zweiten Widerspruch oder mit großer Gönnermiene gewährt werden.
Wir sollten doch unsere Kräfte nach Möglichkeit für andere Dinge nutzen dürfen, anstatt notwendige Selbstverständlichkeiten erst erbetteln oder erstreiten zu müssen.
Lieben Gruß
Gottwalt
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Laut Krankenkasse wird ab dem 12. Lebensjahr kein Kinderkrankengeld mehr bezahlt.
Sollen die berufstätigen Eltern dann das Kind alleine zu Hause lassen?
Übernimmt die Krankenkasse die Verantwortung dafür, wenn was passiert?
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Kinder.
Ich möchte mich dagegen wehren. Wie kann ich das tun? Wer macht mit?
Liebe Grüße
Katharina
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Die Rechtslage für gesetzlich Versichte hat die Gottwald ja schon geschrieben. Ich bin ja (leider) selbstständig und habe gar keinen Anspruch auf Krankengeld (konnte ich damals auch nicht gegen Aufpreis "dazubuchen") *schulterzuck* Mit einem banalen Infekt bleibt Meryem (wird im Mai 10) auch schon mal mit Sensor und Telefonkontrolle alleine.
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ich habe einen Widerspruch vor ca. 4 Wochen geschrieben. Leider habe ich bisher keine Antwort bekommen. Ich werde der lieben Krankenkasse mal anrufen und wenn die einfach alles ignorieren, vielleicht interessiert sich ja die Presse oder andere Medien für solche Geschichten.
Viele Grüße
Katharina
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