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Integrationshilfe wurde BEWILLIGT!!!! :-)

FiNa
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23 Mai 2012 18:20 #69135 von FiNa
SOS! Ich melde mich mal wieder!

1. kommt es anders
und
2. als man denkt

was erst alles so klar war, ist nun wieder anders! Man sollte auch erst einen schriftlichen Bescheid abwarten, bevor man sich freut! :-(

Fakt ist: Die I-Hilfe bekommen wir wohl, aber nur für die Unterrichtszeit, nicht für die Nachmittagsbetreuung.

Wir sollen un einen Antrag auf Sozialhilfe stellen und unser kompletten Vermögen und Einnahmen/Ausgaben aufdecken, damit geprüft wird, inwiefern wir uns an den Kosten beteiligen können!

Wer hat da Erfahrung mit? Wie soll ich nun vorgehen?

Mama von Finnja *04.08.2006
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delphyine
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23 Mai 2012 18:42 #69137 von delphyine
Kannst du nicht nen Antrag auf Sozialhilfe stellen für die Zeit, wo ihr ja offenbar nicht arbeiten gehen könnt, weil ihr das Kind in der OGS mitbetreuen müsst? :P
War doch klar. Und als Begründung für die Einzelfallentscheidung: Das haben wir noch nie gezahlt...

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FiNa
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23 Mai 2012 18:44 #69138 von FiNa
Ich verstehe gerade nur Bahnhof!! :blink:

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Wenke
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23 Mai 2012 20:11 #69140 von Wenke

FiNa schrieb: SOS! Fakt ist: Die I-Hilfe bekommen wir wohl, aber nur für die Unterrichtszeit, nicht für die Nachmittagsbetreuung.

Wir sollen un einen Antrag auf Sozialhilfe stellen und unser kompletten Vermögen und Einnahmen/Ausgaben aufdecken, damit geprüft wird, inwiefern wir uns an den Kosten beteiligen können!

Wer hat da Erfahrung mit? Wie soll ich nun vorgehen?


Hallo Nadine,

so wurde uns das ja auch immer gesagt. Angeblich sei Nachmittagsbetreuung ja keine Bildung. Irgendwann hat das Sozialamt aufgehört, das zu behaupten... genützt hat's uns leider auch nichts. Sie haben dann einfach abgelehnt mit der Begündung, es sei eben alles medizinisch und außerdem sei ein I-Helfer stigmatisierend und kontraproduktiv. Wichtig sei schnellstmögliche Selbständigkeit und nicht bestmögliche BZ-Werte. :sick:

Das mit der Offenlegung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse haben sie uns auch gesagt. Man müsste dann sein ganzes Vermögen aufbrauchen (bis auf das, was man bei Arbeitslosengeld II auch behalten darf) und dann könnten sie "schon" erneut prüfen, ob Integrationshilfe für die OGS möglich sei. :woohoo: Aber das hat sich bei uns ja jetzt "erledigt", da die Amtsärztin ja findet, so eine Dauerbegleitung sei überflüssig und schädlich.

LG Heike

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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delphyine
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23 Mai 2012 20:38 #69141 von delphyine
Sorry, wir haben auch die Ablehnung bekommen. Begründung: Anspruch erkennen wir ja an, aber das haben wir noch nie gezahlt. Hab gerade mit Arbeiten angefangen und hatte jetzt die letzten Jahre- weil es nicht geklappt hat- H4.

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delphyine
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24 Mai 2012 05:44 #69145 von delphyine
Nadine, ich hab gerade noch mal nachgeschaut. Wir haben damals den Antrag auf Sozialhilfe gestellt - hatten ja eh schon H4, mussten also nur unseren Bescheid einschicken- daraufhin bekamen wir einen Bescheid, dass das Jugendamt in unserem Fall nicht zuständig wäre und unser Antrag ans Sozialamt gehen müsste. Einige Wochen später schrieb das Sozialamt, dass sie nicht zuständig wären "nur weil die Angelegenheit vom Jugendamt bislang nicht geklärt werden konnten, wechselt nicht die Zuständigkeit", der erneute Antrag ans Jugendamt wurde abgelehnt mit der Begründung, es läge keine Behinderung vor, der Einspruch wurde abgelehnt mit dem Hinweis, sie wären nicht zuständig, der Träger müsse Antrag auf Integrationshilfe beim LANDESjugendamt stellen. Dieser Antrag wurde ja jetzt gestellt und abgelehnt mit der Begründung, es läge keine Behinderung vor. Widerspruch wurde erneut abgelehnt (dauer der ganzen Prozedur jetzt vier Jahre) mit der Begründung: Voraussetzungen liegen vor, aber das haben wir noch nie bezahlt.

Das Einreichen der Unterlagen zur Feststellung der Sozialhilfe hatte keinerlei Einfluss auf den Ausgang der Anträge. Es wurde zu keinem Zeitpunkt dieser Antrag erneut erwähnt und trotz vorliegender Hilfsbedürftigkeit wurden sämtliche Anträge abgelehnt.

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tonja
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24 Mai 2012 19:40 #69172 von tonja
Wir haben eine Integrationshilfe, aber auch nur für die Schulzeit. Nachmittags im Hort ist unser Sohn ohne Helferin. Die Hortmitarbeiter haben sich allerdings schulen lassen und es klappte auch von Anfang an.

Unsere Einkommens- und Vermögensverhältnisse mussten wir nicht offenlegen.

LG
Tonja

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