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Hautausschlag bei Levimir+Brennen beim Spritzen

Beate
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09 Sep. 2009 17:34 #32547 von Beate
Hi Tina,

werde beim nächsten Arztbesuch mal nach Protaphane fragen, danke. Ein Wechsel wurde noch gar nicht in Erwägung gezogen. Mal sehen was sie sagt.
Felix möchte ja auch gerne eine Pumpe, aber er hat zu gute Werte, wird uns gesagt. Es ist wohl ziemlich schwierig eine genehmigt zu bekommen? Er war im Juli zur Kur, da hatten die meisten eine. Nun hat er gesehen, daß alles viel unkomplizierter ist und diese Spritzerei wegfällt. Er durfte auch eine probetragen u. war natürlich begeistert.

Gruß Beate

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Gottwalt
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09 Sep. 2009 20:31 #32552 von Gottwalt
Hallo Beate,

soweit ich das weiß sind die Wirkungsprofile von Levemir und Protaphane nicht gleich, insofern ist ein Austausch u. U. nicht so ganz einfach. Aber genauer weiß das der Arzt.

Zur Pumpe: In Deutschland bekommt man sie (leider) nicht einfach so als weitere Therapie-Alternative, was vielleicht auch verständlich ist, wenn man bedenkt, daß dadurch erhebliche Mehrkosten verursacht werden. Aber: Nicht nur schlechte Werte sind ein Grund für eine Pumpenbewilligung (abgesehen davon, daß inzwischen zum Glück jeder Hba1c, der nicht dem Wert eines Nicht-Diabetikers entspricht, bei Kindern und Jugendlichen als "verbesserungsbedürftig" gelten kann!). Weitere Gründe können z. B. sein: Unrhythmische, sich häufig ändernde Tagesabläufe mit häufig unterschiedlichen Essenszeiten, stark unterschiedlicher Insulinbedarf (z. B. durch Sport oder gelegentlich hohen Stress), Eß-Störungen aufgrund der unflexibleren Mahlzeiten bei der Spritzentherapie, oder auch eine sich verschlimmernde Spritz-Phobie. Auch wenn ein Jugendlicher sich aufgrund der Essensbeschränkungen und der Einschränkungen im Tagesablauf ausgegrenzt fühlt (oder sich aufgrund seines "sich-anders-Fühlens" aktiv ausgrenzt) und hier die Pumpe als unauffälliger, flexibler Insulinspender Normalität bringen könnte, kann dies als Indikation genügen! Also, im Ernstfall mal mit anderen Ärzten, den Sachbearbeitern bei der Krankenkasse und anderen Eltern sprechen, mit genügend Hartnäckigkeit bekommt Felix eine Pumpe, vorallem, wenn er sich jetzt durch die Spritzen und die strengen Essensregeln wirklich eingeschränkt fühlt! Im Ernstfall müsste man dafür eine andere Klinik aufsuchen, bei der dies energischer der Krankenkasse gegenüber unterstützt wird.

Lieben Gruß und viel Glück

Gottwalt

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reiner123
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10 Sep. 2009 11:47 - 10 Sep. 2009 11:50 #32562 von reiner123
Zitat Gottwald:
"soweit ich das weiß sind die Wirkungsprofile von Levemir und Protaphane nicht gleich, insofern ist ein Austausch u. U. nicht so ganz einfach. Aber genauer weiß das der Arzt."

Stimmt! Siehe Link, den uns der gute Richard mal überlassen hat:


infoseiten.diabetes-teens.eu/Insulinwirkung.html


Am Ende unserer Pen-Therapie hatten wir auch eine Versorgungslücke mit Protaphane in den frühen Abendstunden, so dass mein Sohn 3xtäglich statt 2x Basal spritzte. Das klappte gut!

Zur Pumpe: Gottwald hat ja schon alles aufgeführt. Beate, achte besonders auf Gottwalds Sätze:

"Nicht nur schlechte Werte sind ein Grund für eine Pumpenbewilligung (abgesehen davon, daß inzwischen zum Glück jeder Hba1c, der nicht dem Wert eines Nicht-Diabetikers entspricht, bei Kindern und Jugendlichen als "verbesserungsbedürftig" gelten kann!)."

und:

"Also, im Ernstfall mal mit anderen Ärzten, den Sachbearbeitern bei der Krankenkasse und anderen Eltern sprechen, mit genügend Hartnäckigkeit bekommt Felix eine Pumpe, vorallem, wenn er sich jetzt durch die Spritzen und die strengen Essensregeln wirklich eingeschränkt fühlt! Im Ernstfall müsste man dafür eine andere Klinik aufsuchen, bei der dies energischer der Krankenkasse gegenüber unterstützt wird."

z.B.
Wenn er Protaphane 3x spritzen muß (weil er Levemir nicht verträgt). Ansonsten kann ich hinter Gottwalds Zitate nur jede Menge Ausrufezeichen setzen.


Mehr kann ich dazu aber leider auch nicht sagen. Wir zittern nämlich selbst noch um unsere Pumpe. Wir sind noch in der Pumpenerprobungsphase und die Krankenkasse hat es noch nicht abgesegnet. Blutzuckertagebücher und Gutachten der Ärztin liegen ihr aber seit einer Woche vor. Auch mein Sohn hat wie dein Felix gute Werte.

Das Gutachten meiner Ärztin kenne ich nicht. Schätze mal, dass bei uns "unrhythmische, sich häufig ändernde Tagesabläufe" mitspielen, aber auch dass mit Start in die Pubertät er das Dawn-Phänomen (Hyperglykämie in den frühen Morgenstunden) entwickelt hat.

Liebe Grüße, alles Gute und viel Glück

Tina
Letzte Änderung: 10 Sep. 2009 11:50 von reiner123.

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EgonManhold
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10 Sep. 2009 14:51 - 10 Sep. 2009 14:52 #32566 von EgonManhold
Hallo,

eine allgemeine Anmerkung zur Pumpengenehmigung.

Schlechte BZ-Werte bzw HbA1c-Werte sind nicht unbedingt ein Grund, eine Insulinpumpe genehmigt zu bekommen.
Unter Umständen heißt es auch wie folgt: wer mit der ICT einen HbA1c-Wert über 9 hat, wird auch mit der Pumpe keine bessere Einstellung erzielen. Also, Pumpe abgelehnt.

Wenn also keine besonderen Gründe für die schlechte BZ-Einstellung angeführt werden können (z.B. Dawn-Phänomen, Spritzenphobie usw.) wird es u.U. sehr schwierig mit der Genehmigung der Pumpe. Der Wunsch nach flexibleren Essenszeiten ist kein Grund, das geht mit der ICT auch.
Das wegfallende häufige Spritzen, also die höhere Lebensqualität ist i.d.R. für die Krankenkassen kein Grund, die sehr teure Pumpentherapie (im Verhältnis zur ICT) zu bezahlen.

Fazit:
Es müssen belastbare medizinische Gründe für den Umstieg auf die Pumpentherapie im ärztlichen Attest angeführt werden.

Gruß, Egon M.

Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....
Letzte Änderung: 10 Sep. 2009 14:52 von EgonManhold.

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Gottwalt
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10 Sep. 2009 15:34 - 10 Sep. 2009 15:36 #32567 von Gottwalt
Hallo Egon,

Du hast natürlich recht, und auch deshalb schrieb ich im Konjunktiv bzw. "kann".

Allerdings: Wie wir gerade am eigenen Leib erfahren durften muß auch die Krankenkasse das Ihrige dazu leisten, um der Verantwortung aus den relevanten Eingliederungsparagraphen genüge zu tun. Und darunter kann eben fallen, daß einem Kind oder Heranwachsenden durch die Pumpe ein "normaleres" Leben als mit Pen und ICT ermöglicht wird, z. B. wenn das Kind bzw. der Jugendliche deutliche Hemmungen hat, sich "in der Öffentlichkeit" zu spritzen und/oder grundsätzliche Hemmungen hat, sich selbst zu spritzen (Spritzphobie und Vorformen davon) oder auch sich außer Haus spritzen zu lassen.

Um also Deine berechtigten und richtigen Anmerkungen umzukehren: Eine Pumpe kann immer genau dann indiziert sein (und von der Kasse bezahlt werden), wenn dadurch ein signifikanter therapeutischer Erfolg erzielbar ist (z. B. eine Verbesserung der Blutzuckereinstellung, belegbar durch den Hba1c, und sei es nur deshalb, weil das Kind bzw. der Heranwachsende sich außer Haus zu spritzen weigert, mit der Pumpe aber bolt), und/oder wenn durch die Umstellung auf die Insulinpumpentherapie eine (Wieder-)Teilhabe am "normalen" altersgemäßen Leben ermöglicht wird (Eingliederung). Zur "Bequemlichkeit" (Quality of Life) wird die Pumpe in der Tat nicht genehmigt, obwohl es gerade für Heranwachsende eine wesentliche Hilfe zur Akzeptanz ihrer Erkrankung leisten kann, wenn der Umgang mit der Krankheit "bequemer" wird. Und auch dies kann man wiederum von der anderen Seite betrachten: Sollte das Kind/der Heranwachsende wesentliche Akzeptanzprobleme gegenüber seiner Erkrankung haben und diese z. B. mit dem häufigen Spritzen zusammenhängen und infolgedessen die Therapiebereitschaft leiden, so kann auch dies eine Indikation für die Pumpentherapie darstellen. Wie gesagt, das kann, muß aber nicht in jedem Fall hinreichend sein! Wichtig ist in dieser Beziehung immer, daß durch die Pumpe wirkliche Verbesserungen zu erzielen sind. Dies kann ggf. wie bei uns durch eine dreimonatige Probetragephase ganz gut dargelegt werden. Dies gesamte Spektrum sollte in Ruhe mit dem Diabetesbetreuungsteam Eures Vertrauens besprochen werden (und wenn man den bisherigen Betreuern in dieser Hinsicht nicht vertraut, muß man sich ggf. neu orientieren), und ggf. muß ein auf den Bereich des kindlichen Diabetes spezialisierter Psychologe mit zu Rate gezogen werden.

Lieben Gruß

Gottwalt
Letzte Änderung: 10 Sep. 2009 15:36 von Gottwalt. Begründung: Hervorhebung

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EgonManhold
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11 Sep. 2009 15:35 #32582 von EgonManhold
Hallo Gottwalt und alle anderen,

nur noch eine kleine Anmerkung von mir, damit mein letzter Beitrag nicht missverstanden wird:
Ich bin -von Ausnahmefällen abgesehen- dafür, dass gerade auch Typ 1 - Diabetiker im Kindesalter eine Insulinpumpe erhalten.

Da diese Therapie aber deutlich teurer ist als jede andere, muss die medizinische Begründung für die Therapieform fachlich gut formuliert sein.

Eine gute Möglichkeit, den medizinischen Sinn der Pumpe zu belegen, ist das von Gottwalt erwähnte "Probetragen" der Pumpe. Mindestzeitraum dafür muss 1/4 Jahr sein, besser noch 1/2 Jahr.

Die bessere Akzeptanz des Diabetes (bzw. die Durchführung der notwendigen therapeutischen Maßnahmen) durch die Pumpentherapie, ist den KK und insbesondere dem MDK häufig nicht zu vermitteln. Da hilft dann oft nur ein Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme für die Pumpentherapie.

Gruß, Egon M.

Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....

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Gottwalt
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11 Sep. 2009 16:27 #32584 von Gottwalt
EgonManhold schrieb:

Hallo Gottwalt und alle anderen,

Vorhergehendes gelöscht

Die bessere Akzeptanz des Diabetes (bzw. die Durchführung der notwendigen therapeutischen Maßnahmen) durch die Pumpentherapie, ist den KK und insbesondere dem MDK häufig nicht zu vermitteln. Da hilft dann oft nur ein Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme für die Pumpentherapie.

Gruß, Egon M.


Hallo Egon,

die bessere Akzeptanz des Diabetes und dadurch die Kooperation bei der Therapie kann aber gerade im Kindes- und Jugendalter (vorallem in letzterem) absolut therapieentscheidend sein (ist Dir selbstverständlich klar, nur leider den Gutachtern beim MDK oft nicht). In solch einem Falle ist dann entweder der verbesserte Hba1c nach der Probetragephase und/oder ein psychologisches Gutachten als Nachweis erforderlich.

Lieben Gruß

Gottwalt

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