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Frage zu Pflegestufe

Anaid
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28 Okt. 2020 19:27 #114897 von Anaid
@ Jumana:
Lema hat ja schon ausführlich geantwortet. Ganz ähnlich wurde bei uns bewertet. Ausschlaggebend war allerdings noch: Angstzustände, Panikattacken und Albträume nachts bei drohender Unterzuckerung.
Viel Glück für morgen...
ach ja: ich hatte im Vorfeld bein MDK angerufen und darauf bestanden, von jemandem begutachtet zu werden, der Erfahrung hat mit Diabetes Typ 1 bei Kindern und nicht ansonsten nur alte Leutchen begutachtet (dafür ist es bei dir leider allerdings zu spät).

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Lema



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29 Okt. 2020 12:25 #114898 von Lema
Danke für die detaillierte Auflistung der Punkte. Das hat uns beim Widerspruch sehr geholfen.
Habt ihr einen neuen Antrag auf Pflegegeld gestellt, während das Klageverfahren noch lief? Habe ich das richtig verstanden?
Wurde euch das Abwehrverhalten beim ersten Gutachten anerkannt oder erst später?
In welchem Bundesland wohnt ihr, wenn ich fragen darf?
zu welchem Datum wurde PG2 anerkannt?

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MatHar
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29 Okt. 2020 13:28 - 29 Okt. 2020 13:32 #114899 von MatHar
@Lema
Ja, wir haben die Klage beim Sozialgericht eingereicht und gleichzeitig einen neuen Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse eingereicht.
Das wurde uns damals von der Gutachterin empfohlen, welche wir nach dem ersten MDK-Gutachten damit beauftragt hatten ein MDK-unabhängiges Gutachten zu erstellen.

Das Abwehrverhalten wurde uns erst ab dem 3. MDK-Gutachten - also das 1. Gutachten nach erneuter Pflegegradbeantragung - anerkannt.

Wir wohnen in Sachsen-Anhalt.

Am 30.07.2019 bekamen wir das Schreiben der Pflegekasse, dass aufgrund des Schreibens der Rechtsanwältin der MDK um eine erneute Begutachtung gebeten wurde (5. Gutachten ohne erneuten Besuch). Das Ergebnis: bei unserer Tochter liegt Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 2 vor. Ab dem 28.09.2018 (Datum der Neubeantragung) wird Pflegegeld gezahlt.

Um den 20.05.20 haben wir durch die Klage vor dem Sozialgericht auch für den Zeitraum von der ersten Beantragung 01.2018 bis 28.08.2018 rückwirkend den Pflegegrad 2 erhalten.

Die Pflegekasse musste alle Gerichts- und Anwaltskosten zahlen.

Im Anhang seht ihr die Übersicht mit den Bewertungen der einzelnen Gutachten und unserer Einschätzung/Bewertung der damaligen Situation (genannt "tatsächliche Situation").

Grüße und allen viel Erfolg!

PS:
Ergänzung 5. Gutachten
Punkt 4.5.2 Injektionen 290/Monat
meint natürlich nicht Katheter setzen, sondern Insulingaben.

Dieser Beitrag enthält einen Bildanhang.
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Letzte Änderung: 29 Okt. 2020 13:32 von MatHar.
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Cheffchen
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Diamant Schreiber
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29 Okt. 2020 14:53 #114900 von Cheffchen
komisch, denn neue Beantragen empfiehlt sonnst immer nur KK, da sie ja dann erst ab diesen Datum Zahlen müssen und das vorige damit hinfällig wird und so mal schnell ein paar Tausend € Sparren können.

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Lema



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29 Okt. 2020 20:48 #114903 von Lema
@MatHar
Hab vielen Dank für die detaillierte Antwort! Das ist goldwert, da solche Infos leider nirgends zu finden sind. Das macht wirklich Mut. Wir werden auf jeden Fall Klage erheben und weiter machen.
Herzliche Grüße und alles Gute für die Kleine!

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Muttervondrei
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Neuling
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05 Mai 2021 16:36 #115908 von Muttervondrei
@MatHar vielen lieben Dank für deine Datei, ich habe mir diese kopiert als Muster und werde weiter für unseren Sohn die Pflegestufe beantragen. Wir sind bei der zweiten Begutachtung, ich bin gespannt wie diese dann ausfallen wird.
Kurz als Hintergrund, unser Sohn ist 2 Jahre alt von September 2018, wir haben im Februar durch Zufall den Blutzuckerwert messen lassen beim Kinderarzt.
Wir haben in dem ersten Gutachten 20 Punkte erhalten für die Medikation alles andere mit voll erfüllt. 
Es macht mir Mut zu lesen, dass ihr alle ähnliche Erfahrungen gemacht habt und eure Pflegestufe 2 erhalten habt.
Ganz lieben Dank für die Informationen, als Neuling ist das Goldwert. DANKE!

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Tigga



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17 Juni 2022 12:26 #118454 von Tigga
Hallo zusammen,
nachdem unsere 6-jährige Tochter seit Februar an Diabetes Typ 1 erkrankt ist, haben wir uns auch an die Beantragung des Pflegegrades gemacht. Nach einem Telefonat mit dem MDK wusste man schon worauf es hinausläuft. Die Dame die lange jahre Kinderärztin war... vertrat auch die Meinung ist nur Diabetes. Und das sei automatisch PG1. So verleif auch das Gespräch. Wir haben 20 Pkt in Modul 5 erhalten (wohl normal) und alles andere 0. Dass der Sensor regelmäßig Alarm schlägt und sie Nachts etwas essen oder trinken muss interessiert niemanden genauso wenig wie soziale Kontakte. Da hieß es das kann sie ja kognitiv. Dass sie ohne Hilfe weder zu Freunden noch zu Oma kann (trauen es sich nicht zu) auch kein Interesse. Uns ärgert das ziemlich, weil aus dem Forum ja hervorgeht, dass bei MDK gefühlt mit zweierlei Maß gemessen wird. Über Wutausbrüche und Beschimpfungen oder Angst beim Sensor setzen ganz zu schweigen - Interessierte die Dame aber auch nicht. "Das ist altersangemssen und normal..."

Meine Frage hier wäre nun, wie kann man die fehlenden Punkte erreichen und wie muss ich die nächsten Schritte nun einleiten. Wir sind da aktuell leider noch etwas überfordert.

Lieben Dank für eure Hilfe,

mit freundlichen Grüßen

Andi 

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Cheffchen
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17 Juni 2022 13:03 #118455 von Cheffchen
Hallo @Tigga,

als wichtigstes, fristen wahren, also Widerspruch einlegen bis 4 Wochen nach erhalt, das machst mit ein formlosen schreiben an KK.
Diesen kannst schon im Detail begründen, kannst dies aber auch nachreichen, wenn es zeitlich nicht passt.

Hier mal 2 Beitrag aus diesem Pfad die dir mal anschauen solltest.
von @MatHar: www.diabetes-kids.de/index.php?option=co...limitstart=50#111956
(ach Modul 5 hast ja schon volle punkte aber dennoch)
von mir: www.diabetes-kids.de/index.php?option=co...limitstart=30#111797

Einfach mal durch gehen und schauen, gerade den Onlinerechner mal am Ende durch gehen.

Cheffchen

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Kiadis



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18 Jan. 2023 22:49 #120244 von Kiadis
Hallo zusammen,
welche Fragen werden an das Kind bei der Begutachtung gestellt, da es bei der Begutachtung dabei sein muss. Muss das Kind über den ganzen Zeitraum von ca. 1 Stunde dabei sein?
Einige Punkte würde ich ungerne in Anwesenheit meines Sohnes vortragen damit er nicht denkt, dass er mit seiner Krankheit eine Last für mich ist.
In Anwesenheit meines Sohnes würde ich alles sehr positiv formulieren, um ihm kein schlechtes Gefühl zu vermitteln. Das Ergebnis wäre dann aber Pflegegrad 0.

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Cheffchen
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18 Jan. 2023 23:31 #120246 von Cheffchen
@Kiadis, ob das Kind die ganze zeit dabei sein muss, entscheidet Gutachter, in der Regel aber nicht.
Die Fragen an Kind sind vielfältig, je nachdem was für eine Fachkraft kommt, können fragen sein, ob selber Socken und Pullover an und ausgezogen werden kann oder alleine Zähneputzen kann, dann hast die Fachkraft und kannst dir schon mal über Inhalt vom Widerspruch Gedanken machen.
Wenn Gutachter ein bisschen Ahnung hat werden Bestätigungsfragen gestellt, ob deine Angaben denn überhaupt stimmen, je nach dem was angibst.

Bei dem Satzteil bekomme ich leichte Bauchschmerzen "dass er mit seiner Krankheit eine Last für mich ist", so im groben hast dich mit dem Gutachten beschäftigst, damit weisst, welche Punkte interessant sind und welche keinen Interessieren.
Die beiden links eine Antwort vorher hast dir angeschaut?

Cheffchen

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