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Frage zu Pflegestufe

Cheffchen
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27 Juli 2019 23:17 #111888 von Cheffchen
Da ich clever mein Beitrag gelöscht habe nun noch mal etwas kürzer.

Hallo @Emmi79,
Leider sind deine angesprochene Punkte fast uninteressant für Pflegegrad und interessieren da so gut wie gar nicht.
- Katheterwechsel, Sensorwechsel: ist zu selten das nur im 0,x bereich Punkten
- begleitungen zu Freunden /Sport/Kindergeburtstagen: wird vorrausgesetzt in dem Alter das Eltern dabei sind, also nichts
- Erneuern der Pflaster, die Pflege der gereizten Haut: das ist Luxus und interessiert kein.
Deswegen wird das im Gutachten nicht berücksichtig. Ein Gutachten von jemand anders bringt dir nul weil anderes Kind, wenn das zb 5 Punkte bei abwehr bekommt, kannst ja nicht sagen das dies auch möchtest wenn das bei euch kein Thema ist.

Cheffchen

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27 Juli 2019 23:21 #111889 von Emmi79
Hallo Peter48,

wir haben Widerspruch gegen GdB 40 eingelegt. Daraufhin hat der vom Amt beauftragte ärztliche Dienst erneut eine Stellungnahme nach Aktenlage abgegeben... wonach ein mit Pumpe und CGM eingestellter Diabetiker ja keine grossen Einschränkungen mehr hat daher läge keine Schwerbehinderung vor... da hat es mich beim Lesen fast umgehauen!

Wir haben daraufhin Klage beim Sozialgericht eingereicht. Das ganze Verfahren hat über 1 Jahr gedauert aber vor Kurzem kam nun die Nachricht dass das Regierungspräsidium - nach einer erneuten ärztlichen Stellungnahme, die plötzlich andes ausfiel - den GdB 50 anerkennen würde. Es fand daher keine Gerichtsverhandlung mehr statt.

Wichtig war aber, dass das Gericht unsere Diabetologin als Zeugin gehört hat und deren Ausführungen bezüglich notwendiger BZ- Messungen, Therapiemassnahmen und Einschränkungen im Alltag haben wohl bei der 3. Ärztlichen Stellungnahme stark mit reingespielt.

Ich selbst hatte auch eine mehrseitige Begründung von Widerspruch und Klage verfasst, worin ich sehr ausführlich unseren Alltag mit all seinen Problemen und Einschränkungen im Vergleich zu Gleichaltrigen gesunden Kindern beschrieben habe. Man muss verdeutlichen, dass trotz Pumpe und Sensor mehrfache Blutzuckerkontrollen durchzuführen sind, das die Pumpe keineswegs alles alleine kann, sondern gesteuert werden muss und dass auch die tollste Technik trotzdem noch genug Einschränkungen für das Kind bedeutet.

So hat es bei uns geklappt. Und ich hoffe dass es auch bei Euch funktionieren wird! Ich habe das Gefühl, die lehnen erstmal sehr viele Anträge ab und bauen darauf, dass sich viele nicht wehren... Daher: bitte nicht sofort aufgeben!!!

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27 Juli 2019 23:21 - 27 Juli 2019 23:39 #111890 von Emmi79
@Supersibbi

Wir kommen auch aus BW

Habt ihr im Gutachten unter 6. Punkte erhalten? Da steht bei uns überall " selbständig möglich" obwohl unser Sohn natürlich weder zum Sport, noch zu Freunden oder Geburtstagen allein kann.
Letzte Änderung: 27 Juli 2019 23:39 von Emmi79. Begründung: Doppelt

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27 Juli 2019 23:52 #111891 von Emmi79
@cheffchen

Danke für die klare Antwort!
Wobei das Thema Angst und Abwehrhaltung bei Sensor- und Katheterwechsel bei uns eine grosse Rolle spielt ...allerdings hat die Gutachterin das nur im Text erwähnt, bei den Punkten blieb es unberücksichtigt...

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Cheffchen
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28 Juli 2019 01:34 #111892 von Cheffchen
@Emmi79, dieser punkt abwehr kann richtig Punkte geben, so das schon fast in PG3 kommst, da zählt aber halt nicht wenn nur du das sagst. Das muss auch in ein Arzt bericht stehen oder noch besser von Psychologe und vom Kind bei begutachtung auch.
Also wäre das wohl ein guter ansatz und bei Diät gab es hoffentlich auch Punkte, dann sollte PG2 kein problem mehr sein.

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28 Juli 2019 09:36 #111894 von Emmi79
@Cheffchen

wir haben ausschließlich im Modul 5 Punkte bekommen und zwar 20. PG 2 ist also auch noch weit entfernt...

Für die Diät gab es aber tatsächlich 6 Punkte :-)

Noch eine Frage: Was sollte unter "Körpernahe Hilfsmittel" verstanden werden? Tätigkeiten an der Pumpe? Welche?

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28 Juli 2019 10:05 #111895 von August26
Hallo,

bei uns wurde Pflegegrad 2 bewilligt nachdem ich Widerspruch eingelegt habe,
meiner Freundin ihr Kind hat Pflegegrad 3.
Die psychischem Belastungen hatten viele Punkte, z.B. mehrmals nächtliches Aufstehen, agressives Verhalten im Unterzucker....
Bei meiner Freundin kam noch das die kleine sich keinen Zentimeter von Mama wergtraut.
Aber hier im BW ist Pflegegrad 2 bei Diakindern üblich.

LG

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Emmi79
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28 Juli 2019 11:12 #111896 von Emmi79
@August26
Danke für die Rückmeldung!

Du meinst aber Eure psychischen Belastungen, oder? Wie werden die berücksichtigt bzw. unter welchen Punkt wird das nächtliche Aufstehen denn gefasst? Darüber haben wir zwar beim Termin besprochen, es taucht aber im Gutachten nirgends auf. Die Gutachterin sagte bei so vielem dass sie das leider nicht berücksichtigen könne...

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28 Juli 2019 11:38 #111897 von August26
Fällt unter nächtliche Unterstützung oder nächtliche Unruhe. Dann haben wir bei Abwehr pflegersicher Maßnahmen 3 Punkte und bei autoagressiven Verhalten (z.B hat er sich den Katheder oder Sensor schonmal rausgemacht )
Und das er nicht essen kann was er will und wann. Ist auch eine psychische Belastung.

Aber zuerst wurde es auch abgelehnt.
Ich habe dann selber Widerspruch eingelegt und einige Punkte widerlegt, bzw belegt und habe ohne Neubegutachtung Pflegegrad 2 bekommen. Wurde dann am Tisch entschieden
LG

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28 Juli 2019 11:40 #111898 von August26
Leif war allerdings erst 1,4 Jahre aber ich finde es jetzt noch schwerer als damals

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