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Aw: Integrationsplatz in Schule oder Kindergarten bei Diabetes

hoya
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Platinum Schreiber
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Beiträge: 328

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2010
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
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07 Feb. 2014 09:31 - 07 Feb. 2014 09:32 #89557 von hoya
Hallo Jessica,

wir haben auch Klage plus Eilantrag beim Sozialgericht eingereicht. Also 2 Verfahren. Das Eilverfahren haben wir gewonnen und haben nun eine Einzelintegrationshilfe für 8h täglich. Das Hauptverfahren dauert noch an. Wir hoffen natürlich sehr, dass wir auch da Recht bekommen.

Wenn du magst, kann ich dir unseren Anwalt nennen. Auch wenn du schon einen hast, könnten sich die beiden vielleicht mal austauschen. Ich kann es natürlich nicht versprechen.

Ein Tipp: Ich habe in einem ellenlangen Brief an Sozialamt und Amtsarzt aufgelistet, was bei meinem Kind alles gemacht werden muss und auf was geachtet werden muss. Richtig mit Zeitaufstellung, wann was ansteht (BZ - Kontrolle, erhöhter Beobachtungsaufwand, ob UZ - Anzeichen auftreten beim Spiel, besondere Aufsicht bei Nahrungsaufnahme, Essen abwiegen und evtl zurückwiegen, besondere Aufsicht wegen Pumpe, Hilfe bei Toilettengang wegen Katheter, besondere Betreuung bei Unterzuckerung, Hypo-KE verabreichen usw.). Außerdem die Konsequenzen bei Über- und Unterzucker genannt. Zu guter Letzt bin ich auch noch auf die psychischen Folgen eingegangen.

Der Brief wurde auch dem Gericht mit vorgelegt.

Im Prinzip musst du dir vorstellen, dass die Entscheider keine Ahnung von Diabetes bei (Klein)Kindern haben. Es ist also deine Aufgabe, sie aufzuklären, was alles zu tun ist. Dann verstehen sie hoffentlich auch, dass 1 Erzieherin auf x Kinder das unmöglich leisten kann. Das Sozialamt lehnt natürlich idR trotzdem ab. Die müssen es ja bezahlen. Aber das Gericht steht nicht unter diesem Spardruck.

Ich drücke euch die Daumen und wünsche euch viel Erfolg.

LG Eike
Letzte Änderung: 07 Feb. 2014 09:32 von hoya.

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Lissy12
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Beiträge: 41

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Therapieform: CT (Konventionelle Therapie 2-4 Spritzen am Tag)
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07 Feb. 2014 13:46 #89566 von Lissy12
Hallo wenn ich richtig gelesen habe, kommst du (ihr ) auch aus Zwickau wenn du lust hast , , können wir uns gerne austauschen lg gabi&jill

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Mamahoch2
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22 Juli 2020 12:07 #114290 von Mamahoch2
Unser Sohn ist 3 Jahre alt und seit Februar mit der Diagnose Diabetes (insulinpumpe und Sensor), er besuchte schon den Kindergarten für drei Wochen bis zur Erkrankung und dann kam Corona...
Nun sollte er eigentlich wieder gehen ab September. Die Erzieherin in der Gruppe traut sich aber die Versorgung nicht zu und wir haben nach einem Pflegedienst gesucht, der die Brotzeit abdeckt.. Leider vergeblich.. nun haben wir beim Bezirk nach Eingliederungshilfe angefragt aber die sagen Diabetes ist zwar eine körperliche Behinderung aber das muss medizinisch abgedeckt werden und betrifft sie nicht... die Krankenkasse sagt sie können zwar die halbe Stunde Brotzeit abdecken über eine Verordnung aber mehr nicht...

Wenn ich jetzt aber keinen Pflegedienst finde und nicht den Kindergarten wechseln möchte (der liegt gleich über der Straße - ich würde auch mithelfen bei der Versorgung aber mit 7 Monate alten Baby bin auch ich da eingeschränkt) Bleibt letztlich wirklich nur ein Eilantrag beim Sozialamt wenn sich keiner zuständig fühlt?

Danke

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Cheffchen
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23 Juli 2020 11:56 #114306 von Cheffchen
Hallo,

die Zuständigkeiten sind ja eigentlich klar und alles korrekt was schreibst, Eingliederungshilfe von Amt und zum Essen der Pflegedienst vom KK, genau so wie das alle Sagen, das pasiiert so tausendfach und selber schreibst, wo ist da das Problem?
Das kein Pflegedienst findest ist leider ein großes Problem, da hilft auch oft, das die eine erhöhte Anfahrtspauschale abrechenen können bei Kinder, also mehr geld gibt.

Cheffchen

Nächstes Treffen 20.04.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

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Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
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Gottwalt
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23 Juli 2020 14:00 #114307 von Gottwalt
Wenn man keinen Pflegedienst findet (Nachweis der Ablehung an die Krankenkasse) kann man fordern, anstelle der Sachleistung (die Krankenkasse zahlt den Pflegedienst direkt) Geldleistung zu bekommen, mit dem man dann selbst einen Pflegedienst bezahlt. Dann kann der Pflegedienst quasi wie bei Privatpatienten abrechnen und einen eigenen Satz festsetzen, zu dem er in der Lage ist, das wirtschaftlich zu leisten. Das Ganze bedeutet Theater und Mehrarbeit, leider.
Alternative ist wirklich nur noch ein Eilantrag beim Sozialgericht, die dann festlegen, wer die Versorgung sicherstellen muß, Behörde oder Krankenkasse. Unsere Erfahrungen mit dem Sozialgericht sind diesbezüglich sehr sehr sehr gut, aber das liegt immer am einzelnen Richter.

Lieben Gruß und viel Kraft

Gottwalt

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