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Pen-Nadel-Wechsel

akap
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07 Nov. 2010 12:33 #43627 von akap
akap antwortete auf Aw: Pen-Nadel-Wechsel
Hallo,
wir wechseln auch nach jedem spritzen die Nadeln. Nicht nur bei den Pen´s sondern auch bei der Stechhilfe.


Lg Andrea

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Dawn
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09 Nov. 2010 12:49 #43706 von Dawn
Dawn antwortete auf Aw: Pen-Nadel-Wechsel
Ich koche........
Dass wir mehr Nadeln brauchten, war nicht das Proplem, ich hab die Benötigten anstandslos bekommen, sogar die 5 mm kurzen, zur Freude von Töchterchen.
Aber.........
Wir hätten auch noch Teststreifen gebraucht. Da haben wir erfahren, dass wir von der GKK nur 7 Stück pro Tag, also 750 Stück pro Quartal (d.h. 3 Monate) bewilligt bekommen, alles weitere müssen wir uns künftig selbst bezahlen. Heute hab ich gnädigerweise noch 2 x 50 Stück bewilligt und ausgefolgt bekommen. Allerdings damit fühl ich mich ziemlich "verpopscht".
Ein normaler Schultag ist dadurch definitiv nicht möglich, nur mit massiven Einbussen bei der Einstellung, d.h. ich muss sie mit höheren Zuckerwerten laufen lassen und einen wirklich schlechten HbA1c in Kauf nehmen. Und Schulsport oder Schwimmen ist nicht drin, weil wir dafür keine Streifen haben. Unglaublich kontraproduktiv.
Manchmal denk ich echt, ich wohn in einem armen Entwicklungsland :unsure: :angry: und nicht im so reich gepriesenen Österreich.

LG,
Irene

LG,
Irene

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Dawn
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10 Dez. 2010 11:23 #44720 von Dawn
Dawn antwortete auf Aw: Pen-Nadel-Wechsel
So, neues Quartal......
Mit Genehmigung vom "Chefarzt" der GKK habe ich also heute allen Nadelbedarf für ein Quartal bekommen und noch 2 Packungen Streifchen mehr als den Maximalbedarf, also 17 Packungen. Jetzt müssma nur mit 850 auskommen, hoffe, das klappt.
Spannend war, dass sie mir den Nachbedarf vom letzten Quartal aufs neue Quartal gegenrechnen wollten, mir also wieder nur 750 Streifen ausgeben wollten, das kanns ja nun doch nicht wirklich sein! Klar, Streifen sind teuer, aber dennoch nötig....
Leider hat unsere Tochter gestern einen um einiges schlechteren HbA1c (von 6,9 auf 7,7) als letzten Untersuchung. Wundert mich aber nicht, sie ist dzt. dermaßen schwierig zum Einstellen, und um viele Hypos gegen Mittag zu vermeiden und die Zahl der Messungen zu verringern, haben wir beschlossen gehabt, sie am Vormittag zw. 150-200 laufen zu lassen als zwischen 100-150. Das haben wir davon :unsure:

LG,
Irene aus Wien

LG,
Irene

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Frank
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30 Mai 2011 09:17 #55960 von Frank
Frank antwortete auf Aw: Pen-Nadel-Wechsel
Hier in D ist es noch schlimmer denn man bekommmt nur immer 100 Pennadel ( ICT ) und muss für jede weitere 100 bei Doc betteln , brauchte ca. 360 im Quartal ( 4 Stück x 90 Tage )aber die KK zählen Nadel und Messtreifen zu Bugett des Arztes und da ja nicht günstig ( brauche 7 Stück Messstreifen am Tag und 50 kosten um die 25-30 Euro ) + die obengenannten Pennadeln ausserdem 15 Ampullen Berlinsulin normal ( 5 kosten rund 50-60 Euro und der N3 10er Packt 89 Euro ) sind bei Quartalsverordung schon mal fast 500 Euro Buget weg beim Doc. Lanzetten könnte er mir x verschreiben denn die sind Hilfsmittel und werden nicht angerechnet

ausserdem brauche ich alle 5 Monate 1 Packung Berlin Basal --5 Ampullen in Packung in 1 Ampulle reicht in der regel 1 Monat--

brauchte vor paar Tagen neue Pen Nadeln und bekam zu hören , können Sie diese nicht mehrfach verwenden haben ja erst am 1.Mai 100 Bekommen --reichen rechnerisch etwa 25 Tage 100 St.-- auch KK ( BEK/GEK ) meinte wenn der Doc meint man könnte die mehrfach verwenden dann muss er das wissen, also habe ich für rund 30 Euro mir selber Nadel kaufen müssen, darf erst wieder am ende des Quartals wiederkommen für neue Nadeln ( 1.Juli ), Messstreífen ??? denke darf die auch selber kaufen, letztes Jahr war es noch nicht so schlimm, frage mich wie man die Messstreífen 2 x benutzen soll wie der Mann von der Krankenkasse meinte , muss mal bei Diabetologin fragen ob Sie noch Buget hat , leider betreibt diese nebenbei noch HA praxis zum Glück reicht das Insulin noch bis Juli da noch 5 Ambullen orginal und 1 anbruch --packung offen aber 1 Patrone noch verschweisst--

Geld regiert die welt leider und die KK sehen nur Ihre Bilanzen und seit City BKK pleite ist in D sind die noch geiziger geworden denn die mussten ja deren Pat kostenlos also bekommen erst 1.Juni erstes Geld von den Versicherten aufnehmen und City BKK hatte auch sehr viele Chroniker gehabt so das der Kuchen für jeden noch kleiner geworden ist

ab 1.Oktober 2011 soll er noch schlimmer in D werden denn die planen Diabetikerbedarf aus dem Leitungskatalog raus zunehmen und nur noch das Medikament Insulin zu bezahlen aber der rest muss selbst bezahlt werden.

wie mir ein Sachbearbeiter für paar Tagen sagte :(

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Gottwalt
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30 Mai 2011 09:36 #55961 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: Pen-Nadel-Wechsel
Hallo Frank,

habe gerade nachgefragt: Zumindest hier in Hamburg (Budgets sind von jeder Kassenärztlichen Vereinigung anders vereinbart) werden Diabetologen bei der Verordnung NICHT budgetiert. Das heißt, Pen-Nadeln, Insulin, Lanzetten etc. werden NICHT dem Budget zugeschlagen. Anders beim Hausarzt, der bekommt es auf sein Budget angerechnet. Hat ein Hausarzt allerdings überdurchschnittlich viele chronisch kranke Patienten mit entsprechendem Bedarf, kann er sein Budget entsprechend anpassen lassen. Aber den Aufwand scheuen die Ärzte natürlich.

Was allerdings geschieht: Wenn man mehr benötigt als üblich (also z. B. mehr als 7 Teststreifen täglich), so wird die Krankenkasse nach kurzer Zeit diese Verordnung überprüfen lassen, um die Angemessenheit sicherzustellen. Läßt sich der Mehrbedarf begründen (z. B. durch starke BZ-Schwankungen oder Schichtdienst etc.), dann wird er bewilligt. Außerdem sind die meisten Kassen gerne bereit, Dauerverordnungen zu bewilligen. Dabei verordnet der Diabetologe den gesamten Jahresbedarf, den man dann ganz nach Belieben beim Versender seines Vertrauens abruft. Denn die Kassen vereinbaren dabei Rabatte und sparen so Geld, und man selbst erspart sich Diskussionen mit dem Arzt und Rennerei für verschiedene Rezepte. Auch die GEK/BEK macht das gerne, sprich mal mit Deinem Diabetologen darüber, dann bist Du die Diskussion los.

Habe noch gefragt wie das mit dem Diabetesbedarf ist, ob der tatsächlich aus dem Leistungskatalog soll. Da sagte mir der Sachbearbeiter, das sei doch gar nicht denkbar, denn die Therapie ist ja sonst nicht durchführbar (womit er natürlich recht hat).
Vielleicht kann hierzu Egon mehr sagen?

Lieben Gruß

Gottwalt
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Frank
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30 Mai 2011 13:25 #55975 von Frank
Frank antwortete auf Aw: Pen-Nadel-Wechsel
Hallo Gottwald,

vielen Dank für die Auskunft,

habe auch nochmal nachgefragt die Doc ( HA / Sachbearbeiter bei BEK/GEK ) beziehen sich sicher auf diesen Artikel der aktuell in Fachzeitschriften am Kreise ist:

Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern mitteilte, hat das Bundesgesundheitsministerium dem Beschluss des G-BA, die Erstattung der Harn- und Blutzuckerteststreifen bei Diabetes aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen herauszunehmen, nicht widersprochen. Damit tritt der Beschluss nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger ab 1. Oktober 2011 in Kraft: Teststreifen sind zukünftig nur noch im Ausnahmefall verschreibungsfähig.

-Wir sind enttäuscht vom Bundesgesundheitsministerium unter der neuen Leitung von Herrn Bahr-, so heute der Kommentar von Professor Dr. med. Thomas Danne, Präsident der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und Vorstandsvorsitzender von diabetesDE. -Zusammen mit anderen Verbänden haben sich diabetesDE und der Deutsche Diabetiker Bund sehr stark dafür eingesetzt, dass dieser Entscheid nicht in Kraft tritt.-

Es herrsche der Eindruck vor, die Entscheidung sei ohne Kenntnis der Auswirkungen für die Patienten im Alltag getroffen worden und es drohe eine Verschlechterung der Versorgung, so Danne weiter. Deshalb stoße sie unisono in der gesamten Diabetologie in Deutschland, bei diabetesDE und den dort organisierten Patienten, Forschern, Vertretern der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe und bei der größten Patientenorganisation, dem Deutschen Diabetiker Bund, auf Unverständnis, so der Vorsitzende.

Patienten mit Diabetes würde suggeriert, eine regelmäßige Blutzuckertestung sei für das Krankheitsmanagement -nicht nötig- - dies sei jedoch ein fatales Signal, kritisiert auch Michaela Berger, Vorstand diabetesDE und Vorstand des Verbandes der Diabetes- Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD): -Zukünftig soll der Blutzucker nur noch im Ausnahmefall gemessen werden - dabei ist die Blutzuckerkontrolle viel mehr als ein Mittel zur Krisenintervention. Regelmäßige Kontrolle stärkt die Selbstverantwortung der Patienten für ihre Erkrankung und für ihren Körper - und sie ist die beste Schadensregulierung im Fall einer drohenden oder bereits eingetretenen Unterzuckerung-, so die erfahrene Diabetesberaterin. -Mit dem Inkrafttreten des neuen Entscheids werden Patienten systematisch -ent-- statt -empowert-.

Dieter Möhler, Bundesvorsitzender des Deutschen Diabetiker Bundes, kritisiert: -Wir haben nicht für jeden Alles gefordert, aber für eine individuelle Therapie unserer Patienten halten wir es für unverzichtbar, dass die Therapiefreiheit des Arztes uneingeschränkt bleibt. Nur so können die Patienten Therapien erhalten, die ihren speziellen Lebens- und Arbeitssituationen entsprechen-, so Möhler. Diabetes ohne Teststreifen sei wie Fahren ohne Führerschein - Patienten hätten nun keinerlei Rückmeldung mehr, wie sich ihre Lebensführung auf die Höhe ihres Blutzuckerspiegels und damit langfristig auf die Entstehung von Folgekrankheiten auswirkte, so der Bundesvorsitzende.

mit diesem Artikel werden Ärzte und Sozialversicherungsangestellte verunsichert, betreffen tut es wenn dann nur Pat die nur Tabletten gegen Diabetes nehmen aber auch diese müssen Ihren BZ unter Kontrolle halten aber bei diesen denke ich würde vielleicht die Reduzierung der Streifen u.U. ausreichen als vielleicht beschränkung auf 1-3 Streifen pro Tag ohne mich medizinisch zu weit aus dem Fenster zu legen , aber auch bei diesen bin ich gegen generelle Abschaffung der Leistungspflicht, wie sollen diese denn die Warnzeichen erkennen die dazu führen das Sie von TAB auf Insulin umsteigen müssen mit alle 6 Wochen HB Wert ermittel wenn überhaupt denke ich , ist die Kontrolle zu unsicher .

OK bin kein Mediziner und kein Krankenkassen Spezialist aber das ist nach meinem Empfinden so.

Leider bekommen einige Hausärzte schnell kalte Füsse wenn Sie so einen Artikel lesen und reagieren dann über.

denn wie in meinem Fall sind ja für diesen 500 Euro pro Quartal ein Batzen Geld der im Buget fehlt, was Sie an den Pat versuchen aus zulassen --Zitat: wenn ich jetzt für 500 Euro Material/Insulin verschreibe habe ich nix mehr für die anderen Pat--

werde aber meine Diabetologin ansprechen zum Thema Dauerverordnung oder wie das heisst habe am 1.Juni den nächsten Termin lässt sich sicher was erreichen für Quartal 3/2011 denke ich aktuell habe ich es geschafft am Samstag 1 Packung Omnican Set zu bekommen und hatte mir vor einigen Tagen nach der falschen Aussage eine Packung Omnican gekauft , müsste also Juni noch hinbekommen.

Ich brauche wenn nicht fehlmessungen oder besondere Gründe vorliegen 7 Messtreifen täglich aber diese kleine "übermenge" kann man kompensieren mit den "verpackungseinheiten" währen ja 630 in 3 Monaten und dann müsste man 650 verschreiben wo durch immer paar Stück luft sind für solche Fälle oder man hat "überhang" aus vorquartal weil da nix besonderes war, bleibe also in der von dir genannten Norm

jetzt weist du aber wo durch die Fehlinfo bei Doc´s und Sachbearbeiter zustanden kommen

ich wohne in Rheinland-Pfalz und weis nicht wie BEK/GEK oder allgemeine die Strucktur ist also Prozentual Insulin gegen Tab das auch dieses zu Irritationen bei den für die Verordnung zuständigen Personen entsteht, muss ja auch alle 3 Monate meine BZ Werte --Altes BZ Messwerte Buch -- an Versorgungsamt schicken für die beibehaltung oder rauf und runterstufung des GDB, aktuell habe ich 40 % GdB anerkannt.

Kann also sein das es bei dir in HH etwas besser gehandhabt wird weil Ihr seit Gross-Grossstadt mit x Tausend Einwohnern wir sind nur grossstadt mit Knapp 110.000 Einwohnern und einzugsgebiet --ausserhalb der Stadtgrenzen von 500.000 Einwohner-- also Lilliputaner gegen HH-- :)

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EgonManhold
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30 Mai 2011 14:43 #55977 von EgonManhold
EgonManhold antwortete auf Aw: Pen-Nadel-Wechsel
Hallo,

die Nicht-Rezeptierbarkeit von BZ-Teststreifen bezieht nur auf Diabetiker ohne Insulintherapie!

Zu möglichen Änderungen im Leistungskatalog kann ich erst morgen etwas schreiben.

Gruß, Egon

Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....

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EgonManhold
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31 Mai 2011 14:24 #56037 von EgonManhold
EgonManhold antwortete auf Aw: Pen-Nadel-Wechsel
Hallo,

nach Auskunft eines "höheren" Sachbearbeiters der BARMER GEK, gibt es keine Überlegungen, die benötigten "Hilfsmittel" (z.B. Pen`s, Pen-Kanülen, Lanzetten, Katheter-Sets usw.) aus dem Leistungskatalog zu streichen.

Wahrscheinlich gibt es solche Überlegungen auch nicht bei den anderen GKV.

Auch der KVN (KV Niedersachsen) ist darüber nichts bekannt.

Gruß, Egon

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Frank
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03 Juni 2011 14:14 #56151 von Frank
Frank antwortete auf Aw: Pen-Nadel-Wechsel
Mir haben die von der BEK/GEK am 1.Juni die Messstreifen in der Quartalsverordnung reduziert, trotz ICT Hinweis von der Diabethologin hies es mehr als 4 Messstreifen deshalb auch 4 Lanzetten pro Tag dürften Sie nicht bezahlen, brauche aber 7 am Tag da ja vor und nach den 3 Hauptmahlezeiten gemessen wird und gehen 22 Uhr vor der Basal Spritzung, heisst im Umkehrschluss ich muss pro Tag 3 Messstreifen selber bezahlen und die Lanzette 2 x benutzen. Die Diabetologin meinte daraufhin , Sie kann der Krankenkasse nicht vorschreiben was die bezahlen müsse halt den rest selber zahlen.

Die Dame von der Krankenkasse meinte , ich währe ja nicht schwanger denn nur schwangere müssten nach und vor den Mahlzeiten messen , basta

Der ICT Hinweis war für Sie uninteressant

OK. die 3 Monate bis 1.9 ( denn wir sind ja jetzt noch mitten im Quartal also denke ich heisst Quartalsbedarf für 3 Monate ) werde ich kompensiert bekommen da auch mein Vater messen und spritzen muss und von der AOK die volle Menge + Rundung bekommt --z.B. bei den Messstreifen braucht er 630 im 3 Monatsbedarf bekommt aber da 50 gepackt immer 650 und so hat sich ein kleiner Überhang gebildet und ab und zu vergisst er auch das Messen, da er schon etwas Älter ist :)--

Gleiches gilt bei den Lanzetten, die Pennadeln haben die von Barmer mir aufgerundet , Frau Doc bzw. die Sprechstundenhilfe hat 360 geschrieben , bekommen aber 4 x 100 , vielleicht denken die ich solle die als "Lanzettenersatz" nehmen :), ginge ja technisch auch :) aber es fehlen dann immernoch die Messstreifen :( die ich offizell zu wenig habe denn das indirekt die AOK die ersparnis der BEK/GEK sponsert ist sicher nicht im sinne des Gesundheitsgesetzes und nur zufall in meinem Fall :)

Dabei hätten die wenn die mir die benötigen geben würden rabatt bei Ihrer Versandfirma bekommen --Barmer Trier genehmigt die Quartalsbedarf Rezepte nur unter der Vorraussetzung das Sie dieses an eine Versandfirma Ihrer Wahl wo Sie Rabatte oder günstiger bekommen weiterleiten, haben mir die zusammengestrichenen Rezepte abgenommen, ich bekäme die Hilfsmittel innerhalb von 14 tagen per Post.

Insulin darf ich mir nach Bedarf bei der Diabetologin verschreiben lassen denn dieses ist Bugetiert als Arzneimittel lt. der Diabetologin, ist aber OK habe noch Bestand Juni & Juli weil Sprechstundenhilfe Fehler bei Basal verordnung gemacht hatte und zuerst Normal Insulin aufgeschrieben hat, wollte zwar Rezept stornieren aber ich sagte soll es lassen brauche es ja sowieso und so habe ich kleinen Vorrat bekommen, werde es mir wieder Anfang Juli verschreiben lassen bevor fast alle Ärzte hier wieder in Urlaub sind und man sich wieder hacken wund rennen muss für Rezept und in die Zentralen Ärztlichen Notdienst muss ich ja nicht unbedingt für das rezept wenn es sich vermeiden lässt :)

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Gottwalt
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03 Juni 2011 15:55 #56154 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: Pen-Nadel-Wechsel
Hallo Frank,

Verordnungen von Ärzten dürfen nur begründet abgeändert werden. Mit anderen Worten: Die müssen Dir einen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung zusenden, der etwa so lautet: Ihre Verordnung von xyz Teststreifen für den Zeitraum von bis haben wir auf soundsoviele gekürzt, da ein höherer Bedarf nicht begründet erschien. Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen bis zum soundsovielten. Der Widerspruch muß begründet sein.

Als Begründung genügt dann im Allgemeinen die Therapie-Anweisung des Arztes, also die Anordnung, wann Du messen mußt und wie Du auf die Werte reagieren mußt (also essen oder Korrektur spritzen oder den Spritz-Eß-Abstand in Zukunft anpassen). Das Ganze dokumentiert durch eine Kopie des Diabetes-Tagebuches. Sollte es wieder abgelehnt werden, kann man dagegen vor dem Sozialgericht klagen, das dann in aller Regel einen Gutachter bestellen wird. Eine Klage vor dem Sozialgericht ist kostenfrei für Privatpersonen (also auch für Dich), man benötigt dort keinen Anwalt, und das Sozialgericht muß von sich aus ermitteln (also den notwendigen Sachverständigen beauftragen).

Meist genügt aber der Widerspruch zusammen mit der Kopie des Diabetes-Tagebuches und der Stellungnahme des Arztes.

Lieben Gruß

Gottwalt

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