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Antrag auf Integrationshelfer in der Schule

Sheila
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Diamant Schreiber
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04 Dez. 2016 11:06 - 04 Dez. 2016 13:29 #103372 von Sheila
Hallo,
auch wenn es für Euren Fall scheinbar anders gilt, schreibe ich mal auf, wie es bei uns im Schreiben vom Landkreis steht (vielleicht hilft es ja jemand anderem)

In diesem Beitrag ist für Gäste nicht alles sichtbar. Um alles zu sehen, muss man registriert und angemeldet sein.

Quartalsweise reichen wir die Verordnung häuslicher Krankenpflege ein. Gemäß dieser Verordnung zahlt die Krankenkasse 2,52 Euro pro Blutzuckermessung und 4,16 Euro pro Insulingabe sowie eine Pauschale von 3,78 Euro für Behandlungspflege I, obwohl im Bericht des MDK steht " ...Leistungen der häuslichen Krankenpflege in Form von spezieller Krankenbeobachtung sind somit während der gesamten Dauer des Schulbesuchs erforderlich."
Obwohl der MDK so eindeutig geschrieben und empfohlen hat, stellt sich die Kasse quer und zahlt nur die paar Euros, für die es schwer wäre einen Pflegedienst kommen zu lassen. Als unsere Ansprechpartnerin bei der Kasse noch nett war, gab sie zu, dass wir wahrscheinlich keinen Pflegedienst finden werden, der diese Aufgabe übernimmt und die Schulbegleitung wahrscheinlich die einzige Option ist.
Jetzt streiten sie mit dem Landkreis, ist uns aber egal, da wir nichts mehr davon mitbekommen, was da im Hintergrund läuft.

Generell kann ich Rosa14 nur zustimmen. Wenn es irgendwie geht, dann immer ohne Integrationshilfe. Ich habe mich zwischenzeitlich schon öfters gefragt, ob es nicht besser gewesen wäre, keine Schulbegleitung (gehabt) zu haben und kämpfe gerade dafür, dass die Begleitung demnächst ein Ende findet.
Warum?
- Lehrer und pädagogische Kräfte geben die Verantwortung komplett ab (was vor einem Jahr bei der Schulung von der Diabetesberaterin erzählt wurde, haben sie alle wieder vergessen --> dafür ist doch die Schulbegleitung zuständig)
- die Schulbegleitung war (vielleicht) nicht die richtige Wahl, um Ängste bei den Lehrern abzubauen, stattdessen haben die Lehrer und pädag. Kräfte jetzt eine Zusatzhilfe (im Unterricht, beim Mittagessen etc.) auf die sie nicht mehr verzichten wollen (oder können) und wenn die Schulbegleitung nicht mehr da wäre, sollten sie sich zusätzlich noch um den Blutzucker kümmern?, das löst wiederum Widerstand aus
- die Schulbegleitung möchte verständlicherweise gerne ihren Job behalten, was wiederum kontraproduktiv ist. Die Schulbegleitung vermittelt mir jeden Tag neu, warum mein Kind unbedingt weiter eine Unterstützung braucht, was unglaublich nervt.
- unser Kind ist mittlerweile sehr, sehr fit (er gehört zu den besten in seiner Klasse) und ich empfinde die Begleitung, obwohl sie sich sehr zurückhält, als hinderlich für sein Selbstbewußtsein und das von uns vermittelte Vertrauen in ihn selbst, seinen Diabetes soweit möglich selbst und gut zu managen.
- auch wenn die Schulbegleitung nur ein Mensch mit Fehlern ist, sind wir immer weniger bereit, diese "Fehler" zu tolerieren.

Ich bin den Erzieherinnen im Kindergarten sehr, sehr dankbar. Sie waren offen und haben ohne jegliche Vorerfahrung bereitwillig alles gelernt, was dazu gehört und haben unser Kind ganz normal unterstützt und integriert, ohne Aufsehen, ohne Integrationshilfe.
Sie haben dazugelernt.
Dadurch, dass wir in der Schule die Schulbegleitung haben, ist ihm das jetzt irgendwie genommen worden.
Aber auch bei uns hat die Lehrerin im Vorfeld gesagt, dass sie das alleine nicht machen kann bzw. sie nicht dafür garantieren kann und da unser Kind auch noch sehr, sehr schüchtern ist, hatten wir die Hoffnung, dass eine Schulbegleitung den Übergang in die unbekannte Welt "Schule" besser unterstützen kann.

Man sollte deswegen immer pro und contra abwägen und vor allem sicher sein, die richtige Wahl bei der Person der Assistenz getroffen zu haben.
Alles Gute.
Letzte Änderung: 04 Dez. 2016 13:29 von WebAdmin.

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mibi74
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04 Dez. 2016 12:09 - 04 Dez. 2016 12:11 #103373 von mibi74
Braucht ein normles Schulkind mit Diabetes wirklich einen Integrationshelfer?

Antwort: Ja und Nein!

Würden wir alle die gleiche Sprache sprechen, die gleichen Ansichten teilen, das gleiche Mitgefühl entgegenbringen, gleich motiviert sein und wissbegierig, die gleiche Nahrung zu uns nehmen, keine Vorurteile hegen, dann wäre die Welt um so vieles einfacher!
Aber so ist es nicht. Keine Schule ist gleich. Kein Lehrer hat die gleiche Ansichten und schon gar nicht die gleiche Motivation! Kein Kind gleicht dem Anderen.

Auch wenn mein Kind zu 99 % so ist, wie die anderen Kinder auch, hat es dennoch eine Besonderheit. Das habe ich akzeptiert. Mein Kind hat Diabetes. Es hat im Kindergarten eine Sonderstellung gehabt, auch wenn es mir nicht gefallen hat. Und er hat eine Integration bekommen, von der ersten Klasse an. Klar wäre es ohne gegangen, wenn da nicht die Schule wäre. Mit der steht und fällt alles.

Was ist mir, als Elternteil wichtig? Das mein Kind möglichst barrierefrei durch die Grundschulzeit kommt oder immer wieder Ärger, und Frust, wegen den Lehrern, Ausflügen, Projektwochen, Schulfesten, Sportveranstaltungen, unberechenbaren Mensaessen und und und. Es gibt so viele Fallgruben in die Grundschulkinder mit Diabetes fallen können und ich weiß von ich rede, denn ich habe vier lange Jahre hinter mir und es war nicht immer erfreulich. Es kostet Energie, viel Nerven und reichlich Rückgrat.

Und um es noch einmal deutlich zu sagen, die Anforderungen ändern sich von Jahr zu Jahr und werden immer weniger. Die Prioritäten verändern sich, weil die Kinder älter werden. Keine I-Kraft MUSS neben dem Kind sitzen. Das ist doch eine Angelegenheit, der Absprachen zwischen den Eltern, dem Lehrer und dem Kind. Da kann doch jeder mitreden.

Integration bedeutet doch, dass das Kind da abgeholt wird auf dem Wissensstand, wo es sich gerade befindet und dann in die Selbstständigkeit gebracht wird.
Den Punkt, wo das Kind soweit ist, selbst zu übernehmen, muss jede Familie für sich selbst entscheiden. Ich hatte das mit der letzten Reha abgedeckt. Da war er vier Wochen weitestgehend auf sich allein gestellt und konnte zeigen was er drauf hatte.
Danach konnte ich ziemlich gut einschätzen, wo er noch Hilfe brauchte, und wo nicht. Mein Sohn darf immer noch auf eine I-Kraft im Sportunterricht zurückgreifen. Die hängt ihm weder auf der Pelle, noch drängt sie sich ihm auf. Die Beiden haben ein Codewort, ein Zeichen, wo sie weiß jetzt muss sie kommen. Dazu muss ich sagen, dass mein Sohn einen Sportzug macht und sehr viel Sportunterricht hat. Schwimmen, Bogenschießen, Tennis und Tischtennis z.B. Würde er den normalen Unterricht besuchen, dann hätte er gar keine I-Kraft mehr benötigt, weil er das jetzt sehr gut meistern kann. Bei dieser Schulform ist er aber Mindestens 7 bis 10 Stunden auf sich allein gestellt.
Ich selbst bin 1,5 Stunden von der Schule entfernt. Da kann ich nicht mal eben vorbei flitzen.

Die Frage, ob Schulhelfer ja oder nein, muss jeder für sich allein beantworten. Für sein Kind beantworten. Die Vorteile, die vor Ort vorliegen, gegen die Nachteile aufwiegen und eine Entscheidung treffen.
Letzte Änderung: 04 Dez. 2016 12:11 von mibi74.

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rosa14
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04 Dez. 2016 20:46 #103377 von rosa14
Das meine ich ja. Jede Familie so wie es individuell zu ihr passt. Manchmal denke ich auch Maximilian muss sehr viel Verantwortung übernehmen und ich traue ihm Zuviel zu. Er ist allerdings auch mittags zu Hause und sowohl ich als auch mein Mann bzw. die Großeltern und der kinderkrankenpflegedienst könnten in 5 Minuten in der Schule sein wenn etwas wäre. War aber noch nie... bis jetzt zum Glück.....
Klassenfahrt wird spannend, aber da fährt mein Mann mit.
Und spannend wird auch die weiterführende Schule denn die ist dann hier leider fast immer ganztags, was schade ist wenn man es nicht braucht und nicht selber wählen darf...
Wir haben überlegt davor nochmal zur Schulung zu gehen, auf der bult bieten sie für den schulwechsel Programme an. Und dann wird man sehen. Ich habe mir mühsam und auch nicht immer erfolgreich abgewöhnt Zuviel Gedanken zu machen. Hier sind noch zwei weitere Kinder ohne Diabetes da, die brauchen mich auch. ....
Viele Grüße
Svenja

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mibi74
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05 Dez. 2016 08:31 #103378 von mibi74
Liebe rose 14,

über das Thema habe ich mich erst gestern wieder bei der Weihnachtsfeier mit dem Vater eines Jungen unterhalten. Der hat mit 4 den Diabetes bekommen und kommt nächstes Jahr zur Schule.

Ich sagte ihm, dass wenn die Kinder den Diabetes schon im und vor dem Kindergartenalter bekommen, kann es mit der Entwicklung schwierig werden. Also in Bezug von Unabhängigkeit, weil den Kindern ein wichtiger Schritt vorenthaltenen wird.

Sie werden nicht (so oft) Eingeladen, dürfen nicht (so oft) zum Spielen kommen, ohne dass die Mama mit dabei ist oder in der Nähe. Es gibt nicht so viele Eltern, die sich ein Herz nehmen.
Für jeden den man im Bekanntenkreis hat, wo da anders ist, dem möchte man einen Orden an die Brust heften.

Kinder die erst später Diabetes bekommen, waren meist bei Freunden spielen. Haben oft auch schon übernachtet. Kleine Besorgungen gemacht. Sich in der Schule einleben können und noch viele andere Dinge, die halt in dem Alter selbstverständlich sind.

Das war uns nicht beschieden. Der Diabetes war schon fast immer da und da hat man mit jedem neuen Lebensschritt eine doppelte Belastung. Egal wie gut die Kinder ihren Diabetes angenehmen, sie müssen stets das doppelte leisten.

Mein Kind ist jetzt in einer weiterführenden Schule und trotz dass ich versucht habe gelassen zu bleiben, hatte ich die Hosen voll aber es funktioniert. Er hat zig Mal in den ersten Wochen den Bus verpasst. War aufgeregt und ängstlich, ob er es schafft. Und verzweifelt angerufen. Doch als er es trotzdem geschafft hat, war er stolz und inzwischen versucht er schon viele Probleme eigenständig zu lösen.

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11 Feb. 2017 21:05 #104204 von Miri
Guten Abend, ich habe eine neue Frage zum Thema Integrationshelfer in der Schule . Der Antrag wurde nun von Bezirk und Von der wirtschaftlichen jugendhilfe an die Krankenkasse weitergeleitet und das am 01.12.2016. Wir haben Das BZ Tagebuch und die Ärztliche Verordnung am 14.12. eingereicht . Es sind inzwischen 8 Woche vergangen und wir haben weder Zusage noch Absage erhalten. Ich habe 03.02. 2017 bei der Krankenkasse nachgefragt und da wurde mir gesagt ,dass BZ messen und Insulin Gabe genehmigt wird aber der Mdk noch den zeitlichen Aufwand prüfen muss. Der Integratuonshelfer wird nicht genehmigt, da sind sie mit Bezirk im Kontakt um sich die restlichen Kosten zu teilen. Meine Frage ist hier , zum Paragraf 13 Abs. 3a SGB V . Sind hier die Fristen von 5 Wochen überschritten und gilt der Antrag zwischentlich als genehmigt ? Oder reicht es , wenn die Krankenkasse wiederspruch beim Bezirk einreicht ? So wie ich das verstanden habe , muss die Krankenkasse, fals sie die Fristen nicht einhalten kann , auch beim Leistungsberechtigten die Gründe schriftliche mitteilen...
Viele Grüße Miri

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12 Feb. 2017 01:02 #104205 von Cheffchen

Miri schrieb: Der Antrag wurde nun von Bezirk und Von der wirtschaftlichen jugendhilfe an die Krankenkasse weitergeleitet

Das ist scho mal ein ungutes Zeiches.
Ich würde Sagen nein, aus zwei Gründe.
- Die 3 / 5 Wochen gelten für KK Leistungen, Integrationshilfe (oder wie das bei euch heist) ist kein KK leistung und damit ist das hinfällig. Fahrscheinlich war der Antrag zu sehr Pflege deswegen hat die KK das bekommen.
- Die KK Leistung ist klar und wird auch genhmigt (Insulinabgabe), halt der Integrationsteil nicht und das ist nun man Amt Sache und die haben solche fristen nicht,

Was natürlich jetzt passiert oder passieren kann, das dann kein Pflegedienst mehr bekommst also muss der Schulhelfer das machen, was wieder nicht alle machen, also Chaos pur.

Cheffchen

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Miri
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12 Feb. 2017 21:51 #104207 von Miri
Hallo Cheffchen, da bin ich mir nicht ganz sicher. Der Bezirk und die Wirtschaftliche jugendhilfe hat den Antrag nach Paragraf 14 - Zuständigkeitsklärung an die KK weitergeleitet . Somit ist mein Ansprechpartner die KK. Laut Susanne 36 , muss die Kasse den Antrag prüfen und gegebenenfalls auch den Anteil des jeweils anderen leisten. Die Leistung die nicht im Bereich der Krankenkasse fallen müss sich die Krankenkasse selber beim Bezirk einklagen. Deswegen dachte ich, dass die Krankenkasse die Fristen einhalten muss und uns die Zu oder Absage schriftlich mitteilen muss ?
Viele Grüße Miri

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12 Feb. 2017 22:19 #104208 von Sheila
Hallo,

vielleicht stellst Du die Frage hier im Expertenforum dem Anwalt Oliver Ebert?

Generell kann ich nur von unserem Fall schließen, denn als der Bezirk, bei uns der Landkreis, das Ganze an die Kasse weitergeleitet hat, es schwierig geworden wäre.
Die Kasse bezahlt eben nur die Insulinabgaben und Blutzuckermessungen, die ein ambulanter Pflegedienst übernimmt. Deswegen kann ich Cheffchens Aussage mit dem unguten Zeichen schon nachvollziehen, wenn Du eine Integrationshilfe / Schulbegleitung willst und keinen ambulanten Pflegedienst.
Wenn die Kasse nicht zahlen will, findet sie schon Wege. Wir hatten ein positives MDK-Gutachten und die Kasse hat trotzdem nicht gezahlt, bzw. eben nur BZ-Messungen und Insulinabgaben.

Alles Gute.

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Cheffchen
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13 Feb. 2017 09:26 #104211 von Cheffchen
Hallo @Miri,

wie @Sheila schreibt ohne Rechtsbeistand wird das nichts.

Miri schrieb: muss die Kasse den Antrag prüfen und gegebenenfalls auch den Anteil des jeweils anderen leisten. Die Leistung die nicht im Bereich der Krankenkasse fallen müss sich die Krankenkasse selber beim Bezirk einklagen.

Da hast recht, das KK nun komplett alles entscheiden muss und sich das Geld vom Amt zurück holt aber halt nur das was rechtens ist sonst bleibt sie drauf sitzen und da das alles sehr von/bis ist, ist das sehr schwer für die KK eine feste zusage zu machen für X €.
Der § für die Fristen gilt halt nur für KK leistungen und das ist ja nun mal keine, sonnst könntest ja ein BMW beantragen und hoffen das der Antrag verschlampt wird und nach 5 Wochen ab zum Autohaus :woohoo: .

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SuSanne36
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13 Feb. 2017 20:02 #104228 von SuSanne36
Hallo ,
als erstes :
Die Frist von 4 bzw. 5 Wochen beziehen sich auf Anträge von Hilfsmitteln bei der Krankenkasse, nicht auf diese Fälle .

Es ist so, das die Krankenkasse jetzt vollumfänglich leisten muss.
Naja müsste, sie kann die Leistung auch ablehen ( schulbegleitung) und eben nur sagen : wir machen Pflegedienst.

Klagen musst du jetzt gegen die Kasse , wenn du trotzdem die Schulbehleitung willst, eben aufgrund von Paragraph 14.

Das ist deutsches Gesetzt .

Es gibt auch Anträge die werden von der Krankenkasse an den Landkreis weitergeleitet , dann läuft es anders rum.

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