integrationshilfe
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Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1994
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
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was soll denn bitte Hilfe zur Erziehung?
Personensorgeberechtigte - meist die Eltern, ggf. ein Vormund oder Pfleger - haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind, "wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist." (§ 27 Abs. 1 KJHG/SGB VIII)
Euer Kind hat einen besonderen Förderbedarf und ihr ja wohl kein Erziehungsproblem....
Wehrt euch... am besten mit Anwalt und Zeitung.....
Lieben Gruß und viel Erfolg
Vera
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Geburtsjahr: 2004
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
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der Meinung sind wir auch.Haben jetzt die Hilfe zur Erziehung für die Kita, das bedeutet im Moment eine 1 zu 1 Betreuung für 20 Stunden wöchentlich in der Einrichtung.
Hilft uns erstmal das er überhaupt betreut wird und bis der Widerspruch für die Integrationshilfe bearbeitet ist.
Dauert ja auch alles ewig bei den Beamten,die sind ja nicht betroffen.
L.G. Dorothee
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Therapieform: CT (Konventionelle Therapie 2-4 Spritzen am Tag)
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was ist eine Integrationshilfe, ist das ähnlich wie Pflegegeld oder ist das dazu da, dass die Begleitperson in Kiga oder in die Schule kommt und das Kind betreut? Bei uns übernimmt das die Krankenkasse ( zum Mittagessen in der Schülerbetreuung, 1 Mal am Tag), wir brauchen aber vierteljährlich neuen Rezept von der Kinderärztin.
Grüße
Viktoria
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Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
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Wir haben auch seid August das gleiche Problem. Wir bekommen die Integrationshilfe frühestens im letzten KiGa-Jahr, weil der Kindergarten keine verpflichtende Sache ist. Wir könnten sie auch zu Hause betreuen. Für die Schule gibt es dann aber auf jeden Fall eine Integrationshilfe.
Da habe ich leider auch keine Chance.
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Beiträge: 58
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Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2004
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
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da könnt ihr euch ja glücklich schätzen,Bei uns ist der Widerspruch jetzt in Schwerin beim kommunalen Sozialverband Mecklenburg Vorpommern gelandet. "Die Bearbeitung wird einige Zeit in Anspruch nehmen." UNd dann ist die Kita Zeit wohl vorbei und wir werden da wohl von vorn beginnen müssen für die Schule.
Eigentlich bin ich am Ende,aber ich werde wohl weiter kämpfen für Robert,obwohl ich diese Bürokratie nicht verstehe. Ich denke die spielen alle nur auf Zeit und warten darauf das man aufgibt oder das Problem sich von selbst löst.
L.G. Dorothee
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wir werden auch dafür kämpfen müssen. Bezahlen wollen sie es nicht. Aber für den Kindergarten haben wir wie gesagt keine Chance, also habe ich da das Kämpfen jetzt aufgegeben. Nutzt ja nichts. Der Kindergarten wurde genötigt, Anträge auszufüllen, das Konzept umzuschreiben etc. trotzdem kam am Ende die Absage. Naja, ich muss eh abnehmen, da kommen mir die zusätzlichen Kilometer zu Gute. Und meine Kleine hat noch ihr ganzes Leben zum Schlafen. Mittagsschlaf wird überbewertet.
Liebe Grüße
Nadine
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Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
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hi Robby,
Wir haben auch seid August das gleiche Problem. Wir bekommen die Integrationshilfe frühestens im letzten KiGa-Jahr, weil der Kindergarten keine verpflichtende Sache ist. Wir könnten sie auch zu Hause betreuen. Für die Schule gibt es dann aber auf jeden Fall eine Integrationshilfe.
Da habe ich leider auch keine Chance.
Das ist falsch! Unsere Kinder haben ab dem 4. Lebensjahr (also ab dem 3. Geburtstag) einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieser muß zwar nicht verpflichtend wahrgenommen werden, aber er darf auch nicht verwehrt werden (siehe § 24 Nr. 1 SGB .
Wenn für diesen Kindergartenbesuch, auf den das Kind einen Rechtsanspruch hat, eine Eingliederungshilfe nach § 53 SGB 12 benötigt wird, dann wird sie halt benötigt.
Ganz wichtig nochmal: Immer schriftlich einen ANTRAG stellen, und auf einem BESCHEID als Antwort bestehen. Nur dann hat man die Möglichkeiten des Rechtsweges.
Also konkret: Man schreibt einfach auf ein Blatt Papier:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich als Eingliederungshilfe eine Begleitperson für den Kindergartenbesuch meines Kindes.
Mein Kind leidet seit .... an Diabetes mellitus Typ 1 (Arztbrief von der Erstmanifestation beilegen) und gehört damit zu dem Personenkreis, der nach § 53 Nr. 1 von Behinderung bedroht ist. Zur Abwendung dieser Bedrohung wird eine kontinuierliche persönliche Betreuung des Kindes benötigt, um Folgeschäden durch hohe Blutzuckerwerte und akute Gefahren durch schwere Unterzuckerungen abzuwenden. Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter sind (siehe S3-Leitlinie zur Diagnose und Therapie des Diabetes Typ 1 im Kinder- und Jugendalter, die ich IMMER beilege!) nicht in der Lage, ihr Blutzucker-Management ohne Hilfe selbst zu übernehmen.
Bitte übersenden Sie uns umgehend einen Bescheid, da wir sonst zur Sicherstellung der angemessenen Versorgung eine einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht erwirken müssen.
Mit freundlichem Gruß
Das sollte in aller Regel helfen.
Dann wird eine Begutachtung beim Amtsarzt durchgeführt. Dem übersendet man auch im Vorfeld die S3-Leitlinie, damit er sich schon einlesen kann, und markiert die wichtigen Passagen auf den Seiten 20 bis 22 gleich für ihn.
Und dann wird alles gut ...
Lieben Gruß und viel Glück
Gottwalt
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Von Kindern im Kindergartenalter (und mit Einschränkungen im Grundschulalter) ist vorausschauendes, bedachtes Handeln noch nicht zu erwarten. Deshalb bedürfen sie der Aufsicht. Die Aufsicht bei Diabetes-Kids ist umfassender notwendig als bei Nichtdiabetes-Kids. Dies sei an ein paar Beispielen erläutert:
Ein Diabetiker darf nicht einfach mal etwas von einem anderen Kind essen (wie schnell kommt das im Kindergarten vor!), ohne daß dies bemerkt, berechnet und ggf. gebolt bzw. von der nächsten planmäßigen Mahlzeit abgezogen wird.
Bewegungsintensität und auch sonst Tagesform und Gesundheitszustand bedürfen der erhöhten Aufmerksamkeit. So ist es für evtl. zu verabreichende Zusatz-Kohlehydrate ausgesprochen wichtig, ob das Kind z. B. in der Freispielzeit im Bollerwagen saß oder diesen zog. Ebenso ist es wichtig zu bemerken, daß das Kind z. B. eine leichte Erkältung hat und dementsprechend mehr Insulin benötigt, aber ggf. dieser Mehrbedarf zu hoch angesetzt wurde, sodaß Hypos drohen. Hinzu kommt die konkrete Behandlungspflege mit Blutzuckermessungen, Essensberechnung, Essenskontrolle (ggf. Austausch-BEn) und Insulingabe.
Auch wir bekamen dann vom begutachtenden Arzt erstmal gesagt, dann müsse man halt höhere Werte in kauf nehmen. Das ist aber schlicht nicht richtig. Mit dauerhaft höheren Werten nimmt man zwangsläufig und vorsätzlich Spätschäden in kauf, denn durch dauerhaft planmäßig höhere Werte werden die Blutgefäße zwangsläufig geschädigt. Deshalb ist die individuelle Einstellung immer eine Gratwanderung zwischen möglichst normnah tiefen Werten und der Vermeidung (schwerer) Unterzuckerungen. Wo man da im Einzelfall landet und welche Schwankungen man in kauf nimmt, in kauf nehmen muß, ist immer individuell verschieden und ändert sich ja im Laufe der Entwicklung immer wieder. Aber "ein Hba1c von 7,5% ist für Kindergartenkinder gut genug" stimmt schlicht nicht. Kein Hba1c oberhalb der Normwerte nichtdiabetischer Kinder ist "gut genug" (siehe S3-Leitlinie Seite 20 ff), er ist höchstens der mit vertretbarem Aufwand bestmögliche Kompromiß.
Lieben Gruß
Gottwalt
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Deshalb, ganz deutlich: Da hat man Euch billig abgewimmelt, aber die Rechtslage ist eindeutig eine andere.
Lieben Gruß
Gottwalt
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