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Plegegeld und Behinderungsgrad, wie sieht das bei Euch aus ?





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31 Jan. 2005 13:08 #1240 von
Hallo Thorsten,

wir sind momentan auch dabei, den Pflegegeldantrag durchzukriegen.

Der Antrag wurde abgelehnt, nun haben wir Widerspruch eingelegt.

Auf wieviel Pflegeminuten seid Ihr damals gekommen?
Wie setzten sich die Hauptpflegebereiche (Ernährung, Mobilität usw.).

Unser Kleiner ist auch erst 1 1/2 Jahre.

Danke.

Grüße

Cornelia

Hans

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06 Feb. 2005 01:59 #1291 von
Hallo Cornelia, hallo Hans,

unter folgendem Link findet Ihr eine Aufstellung den wir
seinerzeit für den med. Dienst vorbereitet hatten:
www.aebertconsulting.de/AufstellungPflegeversicherung.pdf

Ich hoffe es hilft Euch ein wenig weiter :-)

Viele Grüße und viel Glück,
Torsten

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14 Apr. 2005 14:17 #1949 von
Wer Kann mir weiter helfen, oder wer hat das gleiche durchgehmacht.


Mein Sohn ist 4J. hat seit 1 Jahr DM seit ca. 8mon. Zöliakie und seit 5mon. Lactose, laut Ärze auch eine wahrnehmungsstörung.
Er hat seit einem Monat den B.Ausweiß mit 60%,
ich hatte antrag auf Pflegegeld gestellt, der mir abgelent wurde, habe wiederspruch eingeräumt, der auch abgelehnt wurde. lohnt es sich dafür vor gericht zu gehen, und welche chancen hat man.

wer kann mir helfen.

MFG
Nancy

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09 Mai 2005 14:04 #2187 von
hallo thorsten, auch unser sohn ist im November letzten jahres an Diabetes erkrankt, zudem hat er auch noch nur eine funktionierende niere. wir haben den antrag auf pflegegeld sofort nach der diagnose auf anraten unserer diabetologin gestellt. die dame vom mdk war vor drei wochen da und jetzt wurde unser antrag abgelehnt. wie muß ich denn jetzt weitermachen? wie reiche ich klage ein? gibt es irgendwelche fristen, die ich einhalten muß? Würde mich über eine antwort sehr freuen, gerne auch persönlich per mail: jmediavilla@gmx.de Vielen dank, julia

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09 Mai 2005 19:58 #2189 von
Soweit ich weiß kannst du nicht selber eine Klage einreichen, da musst du mit einem Anwalt sprechen, und auf dem Bescheid müsste eine Frist für einen Widerspruch draufstehen...

Jan

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10 Mai 2005 15:29 #2197 von
Hallo Julia,

die email an Dich ist raus :-)
Für alle anderen Interessierten:
Gegen den abschlägigen Bescheid vom MDK muss Widerspruch einlegt werden.
In dem Bescheid wird auf die Möglichkeiten des Widerspruchs hingewiesen und eine Frist dafür genannt.
Ihr könnt euch diesbezüglich direkt bei der Pflegekasse beraten lassen.
Über den Widerspruch wird von der Widerspruchstelle der Pflegekasse in erster Instanz entschieden.
Erst danach wäre eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht angezeigt.

Umfassende Infos über die Pflegeversicherung findet Ihr unter:
www.pflegestufe.info/

Viele Grüße,
Torsten

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21 Mai 2005 19:51 #2340 von
Wir haben vor ca. 3 Monaten Pflegegeld beantragt, und vor 8 Wochen kam ein Brief von der Krankenkasse das sie den Fall weiterleiten werden und wir von der Pflegegeldstelle einen Bescheid bekommen würden , wenn sie alles überprüft hatten. Auch evtl. einen Termin wollen sie , mit uns ausmachen- aber nur evtl.. Bin mal gespannt wann die Antwort kommt , rennne bald jeden Mittag an den Briefkasten in der Hoffnung es könnte endlich ein Antwortschreiben von der Pflegegeldstelle drin sein. Naja abwarten . Übrigends, danke an Thorsten deine Auflistung ist sehr hilfreich, da merkt man erst was man vergessen hat aufzuschreiben . Melde mich wenn ich Antwort erhalte. ( unsere Kleine ist seit April 2 Jahre und hat seit Non. 04 DM .) Grüße Heid

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15 Juni 2005 11:35 #2746 von
Hallo,
Ich woltle mal allen Mut machen, die sich nicht trauen Pflegegeld zu beantragten.
Unser Sohn ist 20 Monate alt und hat "nur" Diabetes Typ 1 ..... trotzdem haben wir Pflegestufe 1 für ein Jahr erhalten.

Das kann auch was bei Euch werden! Einfach dran bleiben.
Gerade die Gutachterin in Schleswig-Holstein ist sehr fair!

Wenn ihr noch Fragen habt, könnt ihr mich gerne fragen.

Unter paulmeier@rtsv-hockey.de versuche ich dann Rede und Antwort zu stehen.

Gruß

Arne Meier

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petramaus
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08 Sep. 2005 19:15 #3549 von petramaus
Hallo an alle, wir haben im Mai Pflegeantrag gestellt und im August war der MdK da. heute haben wir den Bescheid bekommen - Pflegestufe 1 bewilligt- es hat sich gelohnt.
Wir sind auf 50 Minuten bei der Nahrungsaufnahme gekommen,
10 Minuten für Mobilität und 23 Minuten bei der Körperpflege, sowie 60 minuten für hauswirtschaftliche Tätigkeiten. das sind die Minuten schon mit Abzug im Vergleich eines gesunden 4 jährigen. maximilian hat außerdem ADHS und Enuresis.
Also nur Mut, denn es hat keiner etwas zu verschenken.
Liebe Grüße Petra und familie.

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Lawato
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09 Nov. 2005 20:04 #4062 von Lawato
Hallo,
also bei uns regiert heute der totale Frust.
Wir haben am 29.09.05 Antrag auf Pflegegeld für unseren Sohn Lukas bei der Krankenkasse (mhplus Betriebskrankenkasse) gestellt. Heute!!! kam bereits der ablehnende Bescheid mit folgender Begründung (ich schreib das mal so ab wies da steht):
Unter Hinzuziehung des Medizinischen Dienstes der Kranken- und Pflegeversicherung (MDK) wurde Ihr Antrag im Rahmen einer sozialmedizinischen Begutachtung geprüft. Diese Begutachtung wurde am 26.10.05 per Aktenlage durch den MDK Ulm durchgeführt. Das Ergebnis dieser Begutachtung ist die Grundlage für unsere Entscheidung und wurde uns am 27.10.05 übersandt.
Die Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen aus der Pflegeversicherung ist das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftig ist wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem oder höheren Maße der Hilfe bedarf (§ 14 SGB XI). Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich daran, ob und inwieweit der Versicherte Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und den hauswirtschaftlichen Arbeiten benötigt und welche Zeit für diese Arbeiten aufgewendet werden muss. Der Pflegebedarf sollte in der Stufe I mindestens 1,5 Stunden, der Stufe II mindestens 3 Std. und in der Stufe II mindestens 5 Std. täglich umfassen. Eine allgemeine Beaufsichtigung ist bei der Bemessung des Hilfebedarfs nicht zu berücksichtigen.
Der MDK Ulm teilte uns mit, dass bei Ihrem Sohn Lukas aufgrund des insulinabhängigen Diabetes ein Mehrbedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (Einkauf, Kochen, Berechnen der BE) besteht. Bei den angegebenen Maßnahmen Blutzuckermessung, Insulininjektionen und Kontrolle der Injektionsstellen handelt es sich jedoch um Maßnahmen der Behandlungspflege. Weiterhin benötigt Ihr Sohn einen Beaufsichtigungsbedarf bei Schulausflügen und sportlichen Tätigkeiten.
Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege und Zeiten für allgemeine Beaufsichtigungstätigkeiten dürfen bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nicht berücksichtigt werden.
Der bei Ihrem Sohn benötigte Pflegeaufwand entspricht somit nicht der Pflegebedürftigkeit nach den sozialmedizinischen Richtlinien.
Leistungen der Pflegeversicherung können nicht gewährt werden.

Danach kommt noch der Hinweis dass man ja wieder einen Antrag stellen kann wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, sowie die übliche Floskel über das Bedauern keinen positiven Bescheid erteilen zu können sowie die Rechtsbehelfsbelehrung :x .

Was mich nun maßlos verärgert ist die Tatsache, dass das ganze nach Aktenlage entschieden wurde, der MDK es also nicht mal für nötig gefunden hat sich vor Ort ein Bild zu machen. Sind wir da Einzelfall oder ist das üblich, also bis jetzt hab ich meistens gelesen, dass der MDK da war.
Der zweite Punkt, bei dem mich eure Meinung interessiert ist, dass das Blutzuckermessen und das Pflegen der Injektionsstellen (ich zähle hier auch die Pflege der Messstellen an den Fingerspitzen hinzu) mit der Begründung Behandlungspflege und die Beaufsichtigung bei Schulausflügen und sportlichen Tätigkeiten mit der Begründung allg. Beaufsichtigungstätigkeiten, nicht berücksichtigt werden. Zu diesem Punkt ist zu sagen, dass Lukas seit 1 Woche eine Insulinpumpe trägt, aber die Lehrerin auch vorher schon keine Messungen gemacht hat, also musste und muss meine Frau zu diesem Zweck in die Schule um Lukas zu messen und jetzt auch um den Bolus an der Pumpe abzugeben , da Lukas das noch nicht zuverlässig kann. Beim Sport (Lukas spielt im Verein Fußball) bin ich immer mit dabei um bei einer Unterzuckerung eingreifen zu können (kann diese Verantwortung ja schlecht dem Trainer überlassen). Diese Regelungen gehen meiner Meinung nach über die allg. Beaufsichtigung hinaus, oder lieg ich da falsch?

So ich hoffe ich habe nicht allzu sehr gelangweilt mit meinen Ausführungen, dachte mir für den einen oder anderen ist so ein Bescheid interessant. Ach ja die rot eingefärbten Texte sind im Bescheid natürlich schwarz wollte sie nur hervorheben.
Für Rückmeldungen von euch wäre ich dankbar.
Gruß Thomas

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