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Re:Wer hat Pflegestufe bei diabetes bekommen?

dorism
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15 Apr. 2011 12:45 #54892 von dorism
Hallo Tina, bin darüber gestolpert, daß du schreibst Dein Sohn wurde durch Diabetes inkontinent. Einer meiner Söhne tröpfelt so vor sich hin, manchmal geht die Sache auch komplett in die Hose. Die Ärzte im Klinikum haben damals bei der Manifestation von Diabetes vor 3 Jahren keine Ursachen für die Blasenschwäche gefunden. Wer hat das bei Euch festgestellt, kannst Du mir genaueres dazu schreiben?
Danke und Liebe Grüße
Doris

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TinaP
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15 Apr. 2011 14:31 #54893 von TinaP
Natürlich schreibe ich dir gern.
Eigentlich müssten die Ärzte das wissen und dich darüber aufklären.
Das Tröpfeln kommt bestimmt meist dann, wenn er etwas höher gezuckert ist. Dann will der Körper sich selbst behelfen und die Kinder müssen häufiger auf die Toilette.
Doch wenn die Kids noch kleiner sind, können sie das plötzlich nicht mehr so kontrollieren. Meist sind Kinder davon betroffen, die noch jünger sind ( so um die 3). Aber auch alle anderen Diabetiker in jedem Alter können durch Diabetes eine Blasenschwäche entwickeln.

Kannst mich gern auch genauer fragen!

Liebe Grüße von Tina

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Raphael
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18 Apr. 2011 14:02 #54965 von Raphael
Hallo zusammen,
wir haben auch eine Ablehnung erhalten. Insgesamt hat man uns für die Grundpflege 30 Minuten und für die Hauswirtschaftliche Versorgung 45 Minuten zuerkannt. Es fehlen uns 16 Minuten in der Grundpflege. Für "Aufnahme der Nahrung" schrieb die Gutachterin:"Benötigt Beaufsichtigung und Aufforderung zur adäquaten und zeitgerechten Nahrungs- und Getränkeaufnahme". Für 5 Mahlzeiten täglich nur insgesamt 10 Minuten, die über den Bedarf eines gesunden, gleichaltrigen Kindes hinausgehen erscheint mir viel zu wenig. Weiß jemand, wieviele Minuten für ein gesundes fünfjähriges Kind im Bereich "Aufnahme der Nahrung" abgezogen weden dürfen? Habe erst einmal formlos Widerspruch eingelegt. Mittwoch habe ich einen Termin beim VdK.

Viele Grüße
Raphael

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RAGK
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19 Apr. 2011 07:45 #54978 von RAGK
Hi Raphael,

der Pflegeaufwand bei gesunden Kindern für die Nahrungsaufnahme ist nach dem Alter gestaffelt. Von 1-1,5 Jahren sind es 100, von 1,5-2 Jahren 80 und von 2-3 Jahren 40 Minuten, die von der errechneten Zeit abgezogen werden. Bei den Minuten zusätzlichen Pflegeaufwand für die Nahrungsaufnahme, die euch attestiert wurden, ist die angesetzte Zeit für gesunde Kinder schon abgezogen. Die Tabelle "Pflegeaufwand eines gesunden Kindes" lässt sich auch im Internet finden.

Meine letzte Nachricht von dem Journalisten bzgl. der Kinderversicherung bei der HUK war übrigens, dass ein Artikel im nächsten Ökotestheft erscheint. Hat sich das nun wieder verzögert? Zudem soll ein Artikel in einem renommiertem Wirtschaftsmagazin erscheinen. Wisst ihr was davon?

Viele Grüße
Ralf

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Raphael
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19 Apr. 2011 19:36 #55003 von Raphael
Hallo Ralf,

danke für die Antwort!
Ja, scheint sich etwas zu verzögern. Meine letze Info von Ökotest(18.4.) war, dass in der Juni-Ausgabe noch einmal berichtet wird. Die Wäre dann Ende Mai erhältlich.

Gruß
Raphael

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yaser
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22 Apr. 2011 06:52 #55055 von yaser

Raphael schrieb: Hallo zusammen,
die über den Bedarf eines gesunden, gleichaltrigen Kindes hinausgehen erscheint mir viel zu wenig. Weiß jemand, wieviele Minuten für ein gesundes fünfjähriges Kind im Bereich "Aufnahme der Nahrung" abgezogen weden dürfen?

Raphael


Hallo Raphael,
ich kann Ihnen Erläuterungen zum Pflegeaufwand eines gesunden Kind per Fax senden wenn Sie möchten.

Grüß
Azhar

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Raphael
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25 Apr. 2011 08:03 - 25 Apr. 2011 09:27 #55095 von Raphael
Hallo Azhar,
vielen Dank! Ich habe leider kein Fax, aber im Netz einmal unter dem Begriff "Pflegeaufwand eines gesunden Kindes" gesucht und dabei eine Tabelle gefunden, die die Pflegezeiten eines 5 - 6jährigen Kindes genauer angibt. In MdK-Gutachten hat die Gutachterin angegeben: "Benötigt Beaufsichtigung und Aufforderung zur adäquaten und zeitgerechten Nahrungs- und Getränkeaufnahme" und hat dafür sogar ein "V" für volle Übernahme angekreuzt. Für Aufnahme der Nahrung erkannte sie aber nur insgesamt 10 Minuten pro Tag an. Laut meinen Unterlagen sind für die Beaufsichtigung aber 15 - 20 Minuten je Hauptmahlzeit zu berücksichtigen, Zwischenmahlzeiten zusätzlich anteilig. Nur 10 Minuten pro Tag dürfen als Pflegeaufwand für ein gesundes 5- 6 jähriges Kind abgezogen werden.

Hannah fehlen für die Pflegestufe eins laut Gutachten nur noch 16 Minuten in der Grundpflege. Wenn nur 10 Minuten pro Tag für die Beaufsichtigung eines gesunden 5-6jährigen Kindes Kindes abgezogen werden dürfen, stimmen die anerkannten Zeiten doch hinten und vorne nicht. Allein für die 3 Hauptmahlzeiten müssten, im schlechtesten Fall, dann doch mindestens 35 Minuten, im besten Fall sogar 50 Minuten pro Tag anerkannt werden. Es geht, wie gesagt, hier nur um die Beaufsichtigung und Anleitung zur Nahrungsaufnahme, nicht um die Mundgerechte Zubereitung der Nahrung, die bei Diabetes ja nicht berücksichtigt wird.

Viele Grüße
Raphael
Letzte Änderung: 25 Apr. 2011 09:27 von Raphael. Begründung: Zusatzinfos

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yaser
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25 Apr. 2011 10:45 - 25 Apr. 2011 10:56 #55100 von yaser
[quote="Raphael" Es geht, wie gesagt, hier nur um die Beaufsichtigung und Anleitung zur Nahrungsaufnahme, nicht um die Mundgerechte Zubereitung der Nahrung, die bei Diabetes ja nicht berücksichtigt wird.

Viele Grüße
Raphael[/quote]

Hallo Raphael

Ich habe im Netz etwas gefunden,

Einstufungsverfahren für Antragsteller mit erheblich allgemeinem Betreuungsbedarf

Unabhängig des Vorliegens einer Pflegestufe erhebt der MDK den Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung, die aufgrund einer demenzbedingten Fähigkeitsstörung, einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führt. Dies gilt auch, wenn der Anspruch auf Pflegestufe I nicht erfüllt wird.
Für die Bewertung, ob die Einschränkung der Alltagskompetenz auf Dauer erheblich ist, sind folgende
Schädigungen und Fähigkeitsstörungen maßgeblich:
1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz);
2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen;
5. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen;
4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation;
5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten;
6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen;
7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen
als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung;
8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes
Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt
haben;
9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus;
10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren;
11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen;
12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten;
13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit
aufgrund einer therapieresistenten Depression.
Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn der MDK bei dem Versicherten wenigstens
in zwei Bereichen, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige
Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellt (siehe § 45a Abs. 2 SGB XI). Dann besteht
ein Anspruch auf den Grundbetrag von 100 € monatlich.
Die Alltagskompetenz ist in erhöhtem Maße eingeschränkt, wenn die für die erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sind und zusätzlich bei mindestens einem
weiteren Bereich aus einem der Bereiche 1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11 dauerhafte und regelmäßige
Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen festgestellt werden (Anspruch auf erhöhten Betrag von 200 €
Monatlich)
Letzte Änderung: 25 Apr. 2011 10:56 von yaser.
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RAGK
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25 Apr. 2011 17:59 #55112 von RAGK
Hallo Raphael,

hier ein link für die Tabelle bzgl. dem Pflegeaufwand bei gesunden Kindern: www.behinderte-kinder.de/pflege/pfleg.htm

Ein Gutachter des MdK hat uns dieselbe Tabelle, nur anders formatiert, ausgehändigt. Ich bin erst am WE wieder zuhause und kann dir dann die Originaltabelle gescannt zukommen lassen.

Wir haben bei unserem Sohn täglich im Schnitt über 100 Minuten für die Essensbeaufsichtigung gemessen. Da Lucas zweieinhalb Jahre alt ist, würden ihm 40 Minuten (Pflegeaufwand bei gesunden Kindern für Essensaufnahme in dem Alter)abgezogen. Dann bleiben immer noch mind. 60 Min. am Tag. Leider glauben das die Gutachter nicht bzw. wollen es nicht glauben, schließlich erhalten sie von den Kassen ihre Aufträge. Uns wurden nur 15 Minuten täglich angerechnet.

Ich hoffe, das hilft euch zur Berechnung weiter.

Viele Grüße,
Ralf

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Raphael
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26 Apr. 2011 19:38 #55151 von Raphael
Hallo Azhar, hallo Ralf,

danke für eure Infos!
Ralf, die Pflegetabelle habe ich mir von der Homepage kopiert. Die voraussetzungen für die Pflegestufe 1 sehe ich als erfüllt an, da insgesamt nur 52 Minuten abgezogen werden dürfen und die Gutachterin auch Pflegebedarf bei mehr als 2 Verrichtungen in der Grundpflege anerkannt hat. Die Zeiten wurden wider besseren Wissens zu gering angesetzt. Das werden wir nicht hinnehmen. Die Tabelle habe ich an unseren Anwalt beim VdK weitergeleitet. Der verfasst nun den Widerspruch.

Viele Grüße
Raphael

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