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Re:Wer hat Pflegestufe bei diabetes bekommen?

Cecilia
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27 Jan. 2011 17:18 #46068 von Cecilia
Hallo zusammen!!
Ich muss doch noch kurz etwas zu Claudius sagen: wir haben vor jedem Besuch eines Gutachters ein detailliertes Pflegeprotokoll über mehrere Tage geführt, jeweils besondere Sachen aufgeführt wie eben Kindergeburtstage, Kindergartenbesuche(damals bin ich noch jeden Tag in den Kindergarten bei der Vesperpause), Begleitung von Ausflügen und bei Sport, Spritzen, Katheterwechseln (incl. Pflege), und und und. Mein Mann und ich waren jeweils beide dabei, haben alles erklärt (ohne zutexten), ebenso erklärt, dass ich das Essen nicht vor dem Kochen abwiege, sondern danach extra für Clara - nichts! Überwachen interessiert nicht, zählt nicht. Alles andere ist Behandlungspflege - zählt nicht, basta! Wir haben uns wirklich den Mund fusselig geredet, doch nichts hat geholfen.

Also, laßt Euch trotzdem nicht entmutigen; ich glaube, in anderen Bundesländern stehen die Chancen so schlecht nicht!

Viele Grüße. Kirsten

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dodo1569
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28 Jan. 2011 13:10 #46087 von dodo1569
Hallo Ralf
habe einiges gefunden,setze mich heute abend hin und versuche zu schreiben! Leichter wäre es, dir telefonisch Tips zu geben!
Bei uns sind die3 Kinder seit 1 Woche krank u ich habe kaum Zeit ! Mündlich wäre es für mich leichter! Grüsse Doris

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RAGK
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28 Jan. 2011 15:00 #46088 von RAGK
Hallo Doris,

vielen Dank schon mal, es eilt nicht. Ich würde mich nächste Woche telefonisch melden, bzw. ich kann dir auch meine Nummer zukommen lassen. Schreib` mir kurz eine mail. Meine Adresse: ralfgiegerich@t-online.de.

Danke nochmal.

Grüße, Ralf

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Raphael
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02 Feb. 2011 08:59 #46259 von Raphael
Hallo zusammen,

vor einer Stunde war der medizinische Dienst der Krankenkasse bei uns. Wir hatten Anfang Januar einen Antrag auf Pflegegeld gestellt. Man erkannte zwar aufgrund des Katheterschlauchs einen höheren Aufwand beim An- und Umkleiden, beim Waschen und den Toilettengängen, verwies aber gleichzeitig auf ein abschlägiges Urteil des Bundessozialgerichts von 1999. Klingt nicht gerade ermutigend. Werde den Bescheid und das Gutachten ggf. durch den VdK und dem deutschen Diabetikerbund prüfen lassen, da wir bei beidem Mitglied sind. So, jetz brauche ich erst mal einen Kaffe! :)

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dodo1569
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02 Feb. 2011 15:36 #46279 von dodo1569
Also das macht mich so wütend, das es solch ein Kampf ist die Pflegestufe zu bekommen!
Ich weiß ja was das für eine endlose Arbeit ist mit dem Diabetis, besonders bei kleinen Kindern!!!!! Und es wird einfach nicht anerkannt!!!
Wir haben damals alles genau aufgeführt(wirklich jeden Handgriff!!!) für den med. Dienst. Das Essen wurde zunächst garnicht anerkannt!
Dann haben wir auf den §14 Abs.4 Nr.2SGB XI hingewiesen und darauf, dass sich Insulingabe und Essen beim kindl. Diabetes mellitus 1 nicht voneinander trennen lässt.Denn ohne das in jeweils genau berechneter Menge zugeführte Insulin hätte die Aufnahme der Nahrung nicht die von §14 Abs.4 erfasste lebenserhaltende Funktion ihrer Ernährung, sondern wäre lebensbedrohlich!!! Dazu gehört natürlich auch der Zeitaufwand für das vorherige Messen!
Bei uns hat das vor ca.3 Jahren geklappt, was ich auch richtig finde!
Habe eben gegoogelt und leider wieder auch viel negatives dazu gefunden! Das ist echt frustrierend! viele Grüsse Doris

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Raphael
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02 Feb. 2011 16:03 #46280 von Raphael
Hallo Doris,
danke für den Hinweis auf §14 Abs.4 Nr.2SGB XI. Ich bin dadurch, auf dieser Seite, auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg gestoßen. Habe ich mir gleich kopiert. Ich sammel erst mal alle möglichen Infos für eine eventuelle - oder sollte ich lieber sagen wahrscheinliche - Auseinandersetzung mit der Pflegekasse.

Gruß
Raphael

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RAGK
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03 März 2011 13:59 #53680 von RAGK
Hallo,

wir haben jetzt nach einem Widerspruch die weite Ablehnung zum Antrag auf Pflegegeld bekommen.

Wir haben im zweiten Gutachten einen Mehraufwand pro Tag von 45 Min. für hauswirtschaftliche Verrichtungen, 15 für die Beaufsichtigung der Mahlzeiten und 12 Minuten für Ankleiden und Körperpflege zugestanden bekommen. Das zweite Gutachten liegt uns noch nicht vor, aber ich nehme an, dass das Abnehmen und Anbringen der Insulinpumpe beim Wickeln und die Pflege der Kathederstellen berücksichtigt wurden. Das reicht allerdings wie bekannt noch nicht für die Pflegstufe I. Dazu sind 90 Minuten nötig.

Bzgl. euren bisherigen Tipps, für die wir sehr dankbar sind, folgendes: Arztbesuche, da wir regelmäßig "nur" alle drei Monate einen Kontrolltermin haben und Kinderbesuche, sowie Schulungen von den Großeltern, wurden nicht anerkannt. Messen etc. gehört zur Behandlungspflege. An anderer Stelle ist auch zu lesen, dass angesprochenes Gerichtsurteil durch weitere Urteile revidiert wurde.

Der zweite Gutachter war nett und höflich und behauptete von sich völlig unabhängig zu urteilen. Das zu glauben fällt mir schwer, schließlich würde er wohl keine bezahlten Aufträge mehr von der Versicherung bekommen, wenn er zu kulant, pro Patienten gutachten würde.

Wenn die Rechtschutzversicherung leistet, werden wir nun einen Anwalt kontaktieren. Vorher möchte ich aber nochmals alle Unterlagen durchsehen und ggf. bisher vergessene tägliche Verrichtungen mit aufnehmen. Hilfreich wären für uns daher Tipps, wofür bei euch wie viele Minuten Pflegezeiten anerkannt wurden.

Viele Grüße
Ralf

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Claudius
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03 März 2011 15:11 #53683 von Claudius
Hallo Ralf, 15min Beaufsichtigung für Mahlzeiten ist bei einem Kleinkind lächerlich. Aber, wenn ich hier so quer lese, komme ich sowieso zu dem Ergebnis, dass Pflegeeinstufungen in Deutschland willkürlich und Gutachter abhängig laufen.
Das gleiche gilt für Gerichtsverhandlungen. Ein genervter Volljurist, der schon an seinen Golfplatz denkt, ist eine denkbar schlechte Voraussetzung für ein an der Wirklichkeit orientiertes Urteil.
Bisher bestand meine Strategie darin, jeweils mit einfachen Worten die Probleme des Alltags zu schildern und damit auf Empathie zu treffen. Das hat bei der Pflegeeinstufung super geklappt. Aber, wenn ich hier andere Betroffene höre, kann ich nur sagen: Wir hatten Glück, es hätte auch anders laufen können.
Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei paar Schuhe auch im "Rechtsstaat" Deutschland.
Lasst den Kopf nicht hängen, Geld ist nicht alles, Pflegegeld auch nicht!
Trotzdem schaue ich heute Abend noch mal in den Pflegegeldordner und schreibe noch mal, wenn ersichtlich ist, wie viele Minuten bei uns für was anerkannt worden sind.
Wir bekommen seit vier Jahren ohne Unterbrechung Stufe 1 ohne irgendeinen Rechtsstreit oder Einspruch.
Grüße
Claudius

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05 März 2011 08:44 - 05 März 2011 09:22 #53704 von pumpentasche.de
pumpentasche.de antwortete auf Aw: Wer hat Pflegestufe bei diabetes bekommen?
Schönen guten Morgen,

den Pflegeantrag habe ich hier und ich bin gerade dabei ein Pflegetagebuch anzulegen, erstmal zur Probe ob wir wirklich auf die Zeit kommen. Da es hier schon fast um Sekunden geht muss man ja gut aufpassen. Nun meine erste Frage.

Laut der Definition ist es ja so das in der Grundpflege Bereich Ernährung 3 Hauptmahlzeiten und eine Zwischenmahlzeit plus das zweimalige verabreichen und bereitstellen von Getränk abgerechnet werden darf.

Ich habe aber eine zusätzlich Zwischenmahlzeit so das wir auf 5 Mahlzeiten kommen und aufgrund des Diabetes hat er einen erhöhten Flüssigkeitsbedarf, was dazu führt, dass er zu den zwei Getränken noch mindestens 3 am Tag und Nachts zwei bekommt. Rechne ich das zusätzliche minutenmässig über die Grundpflege Abschnitt Ernährung ab, oder über den Pasus hauswirtschaftliche Versorgung Bereich Kochen?

Noch eine Frage: Nachts muss ich oft wenn nicht fast täglich 2 mal einen Windelwechsel vornehmen, das trage ich unter Nachts in der Grundpflege ein. Hier zählt dann die tatsächliche Zeit des WIndelwechsels. Wie sieht es aus wenn ich ihn umziehen muss, weil die Windel ihr Pensum erreicht hat?? Und wie sieht es aus mit dem Bett frisch beziehen. Alles viel Zeit. Trägt man die Zeit fürs an und umziehen in der Grundpflege ein?? und Bett beziehen unter hauswirtschaftliche Versorgung unter wechseln/waschen der Kleidung??

Das ist alles so kompliziert, dass man schon drüber nachdenkt das ganze gleich aufzugeben.:S

Für Anregungen bin ich sehr dankbar!

Ich habe in letzter Zeit so viel gelesen, dass ich nachts schon von Pflegestufen träume.

Habe ich gerade gefunden:

www.rechtsanwalt.com/urteil-6621-diabete...tzungen-fuer-pflege/

Ich weiß das es dort steht und ich weiß auch, das es von den KK nicht anerkannt wird. Sollte man dennoch alle Maßnahmen die den Zucker betreffen, messen und Insulin verabreichen minutenmässig in das Tagebuch aufschlüsseln?? Dabei aber beachten diese Minuten nicht mit einzurechnen? Einfach nur, damit man eben belegt hat das man auch dafür Zeit aufwendet?? Wenn es zu einem Rechtstreit kommt, wären doch genau diese Daten im Bezug auf das Urteil siehe oben ganz hilfreich. Oder??

VG Andrea
Letzte Änderung: 05 März 2011 09:22 von pumpentasche.de.

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Gottwalt
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05 März 2011 10:02 #53705 von Gottwalt
Hallo,

Schreibe auf jeden Fall ALLES Auf, und zwar die tatsächlich benötigte Zeit.
Wo das dann wie anrechenbar ist, darüber darf sich der Gutachter den Kopf zerbrechen.

Lieben Gruß

Gottwalt

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