Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB
Margret
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02 Mai 2008 21:20 #22467
von Margret
Margret antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB
Hallo Susanne!
Bei 50% und H kannst Du zusätzlich eine Befreiung von der KFZ-Steuer beantragen (das Kind muss dann aber Halter des Fahrzeuges sein) und bekommst eine Befreiung von Fahrtkosten im öffentlichen Personennahverkehr.
Unter folgendem Link findest Du eine gute Übersicht:
www.diabeteskinder-typ1.de/
Gruß
Margret
Bei 50% und H kannst Du zusätzlich eine Befreiung von der KFZ-Steuer beantragen (das Kind muss dann aber Halter des Fahrzeuges sein) und bekommst eine Befreiung von Fahrtkosten im öffentlichen Personennahverkehr.
Unter folgendem Link findest Du eine gute Übersicht:
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Gruß
Margret
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maxpaps
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02 Mai 2008 21:32 #22469
von maxpaps
maxpaps antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB
Liebe Eltern,
mit großem Interesse verfolge ich seit geraumer Zeit die Diskussionen über den Schwerbehindertenausweis im Zusammenhang mit dem GdB.
Wir haben vor ca. 2 Jahren selbst als betroffene Eltern gegen das Versorgungsamt Chemnitz-Dresden geklagt und unsere Klage hatte Erfolg.
Das Hauptproblem welches es gibt ist, dass die Einstufung des GdB immer noch nach den Anhaltspunkten erfolgt, einer Art Dienstvorschrift der Versorgungsämter. Vieles wird vom Schreibtisch aus entschieden. Und Jeder, der sich mit dem Versorgungsamt anlegt, bzw. einen Widerspruch einlegt, sollte sich bewusst sein, dass dies Zeit und Kraft kostet. Und liebe Eltern, beschreitet diesen Weg nicht alleine, sondern sucht euch am besten einen Anwalt, der sich mit Schwerbehindertenrecht auskennt.
Im Vordergrund sollte nicht, wie ich es eben gelesen habe, finanzieller Vorteil in Form von Steuervergünstigungen stehen, sondern man sollte sich eher die Frage stellen, in welcher Relation steht der GdB zum tatsächlichen Therapieaufwand, oder sagen wir "wie schwer einstellbar ist das Kind?".
Wie überzeuge ich die Behörde davon, dass die Lebensqualität meines Kindes so weit eingschränkt ist, dass es als "schwerbehindert" gilt und was bedeutet es letztendlich für mich als Elternteil, sowie auch für mein Kind?
Und noch was, sucht euch am besten einen unabhängigen Gutachter, der sich mit dem Krankheitsbild des Diabetes auskennt und lasst ein umfassendes Gutachten erstellen (können unter Umständen so ca. 30 Seiten werden).
Was auch noch sehr wichtig ist, stellt euch keinesfalls gegen die Behörde, sondern versucht sachlich zu bleiben, denn nur so wird euer Begehren Erfolg haben. Das hört sich zugegeben etwas komisch an....aber wie gesagt, es ist leider in unserer bürokratischen Gesellschaft so, dass streng nach Vorschrift gearbeitet wird und der Sachbearbeiter am Schreibtisch liest nur " 4 bis 8-mal spritzen täglich..ist gleich GdB 40"...das wars.
Wir als betroffene Eltern wissen nur zu gut, dass dies bei weitem nicht ausreicht...auch wir haben schlaflose Nächte hinter uns, auch wir sind unserem Sohn mit der Insulinspritze hinterher gerannt. Und genau das haben wir dem Versorgungsamt in unserer Stellungnahme zum Widerspruch geschrieben. Wenn ich drüber nachdenke ist das immer noch am besten, sich verstellen bringt gar nix....
ooooppppsss so lang sollte mein Beitrag gar net werden.
Gut liebe Eltern....wünsche euch allen viel Erfolg und alles Gute und ich hoffe, dass ich noch viele Berichte von zufriedenen Eltern hier lesen kann.
Und damit ichs nicht vergesse möchte ich mich an dieser Stelle noch bei dem bedanken, der uns diese nette Möglichkeit des Erfahrungsaustausches ermöglicht hat....ein ganz großes Dankeschön an Dich, lieber Michael Bertsch
Viele liebe Grüße aus Zwickau
Euer Maxpaps
mit großem Interesse verfolge ich seit geraumer Zeit die Diskussionen über den Schwerbehindertenausweis im Zusammenhang mit dem GdB.
Wir haben vor ca. 2 Jahren selbst als betroffene Eltern gegen das Versorgungsamt Chemnitz-Dresden geklagt und unsere Klage hatte Erfolg.
Das Hauptproblem welches es gibt ist, dass die Einstufung des GdB immer noch nach den Anhaltspunkten erfolgt, einer Art Dienstvorschrift der Versorgungsämter. Vieles wird vom Schreibtisch aus entschieden. Und Jeder, der sich mit dem Versorgungsamt anlegt, bzw. einen Widerspruch einlegt, sollte sich bewusst sein, dass dies Zeit und Kraft kostet. Und liebe Eltern, beschreitet diesen Weg nicht alleine, sondern sucht euch am besten einen Anwalt, der sich mit Schwerbehindertenrecht auskennt.
Im Vordergrund sollte nicht, wie ich es eben gelesen habe, finanzieller Vorteil in Form von Steuervergünstigungen stehen, sondern man sollte sich eher die Frage stellen, in welcher Relation steht der GdB zum tatsächlichen Therapieaufwand, oder sagen wir "wie schwer einstellbar ist das Kind?".
Wie überzeuge ich die Behörde davon, dass die Lebensqualität meines Kindes so weit eingschränkt ist, dass es als "schwerbehindert" gilt und was bedeutet es letztendlich für mich als Elternteil, sowie auch für mein Kind?
Und noch was, sucht euch am besten einen unabhängigen Gutachter, der sich mit dem Krankheitsbild des Diabetes auskennt und lasst ein umfassendes Gutachten erstellen (können unter Umständen so ca. 30 Seiten werden).
Was auch noch sehr wichtig ist, stellt euch keinesfalls gegen die Behörde, sondern versucht sachlich zu bleiben, denn nur so wird euer Begehren Erfolg haben. Das hört sich zugegeben etwas komisch an....aber wie gesagt, es ist leider in unserer bürokratischen Gesellschaft so, dass streng nach Vorschrift gearbeitet wird und der Sachbearbeiter am Schreibtisch liest nur " 4 bis 8-mal spritzen täglich..ist gleich GdB 40"...das wars.
Wir als betroffene Eltern wissen nur zu gut, dass dies bei weitem nicht ausreicht...auch wir haben schlaflose Nächte hinter uns, auch wir sind unserem Sohn mit der Insulinspritze hinterher gerannt. Und genau das haben wir dem Versorgungsamt in unserer Stellungnahme zum Widerspruch geschrieben. Wenn ich drüber nachdenke ist das immer noch am besten, sich verstellen bringt gar nix....
ooooppppsss so lang sollte mein Beitrag gar net werden.
Gut liebe Eltern....wünsche euch allen viel Erfolg und alles Gute und ich hoffe, dass ich noch viele Berichte von zufriedenen Eltern hier lesen kann.
Und damit ichs nicht vergesse möchte ich mich an dieser Stelle noch bei dem bedanken, der uns diese nette Möglichkeit des Erfahrungsaustausches ermöglicht hat....ein ganz großes Dankeschön an Dich, lieber Michael Bertsch
Viele liebe Grüße aus Zwickau
Euer Maxpaps
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03 Mai 2008 22:11 #22484
von
antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB
Kirsten hat heute nun den Bescheid bekommen, aber wussten ja schon eigentlich wie der ausfällt. Ist 40 % eingestuft ohne H.
lg Inge
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Juli
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13 Mai 2008 19:02 #22683
von Juli
Juli antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB
Hier gibt´s irgendwo Infos zu dem Thema. Bei uns steht im Schreiben des Amtes, dass 40 % und "Hilfsbedürftigkeit aufgrund des Alters unterstellt wird" und das würde den meisten Finanzämter ausreichen, um den Freibetrag zu gewähren. Ich werde es erst im nächsten Jahr ausprobieren können und vorab schon mal mit dem Busunternehmen rumzackern!
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Inx
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17 Mai 2008 15:36 #22788
von Inx
Inx antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB
Hallo,
wir haben ohne wenn und aber innerhalb von 5 Wochen unsere 50% mit Merkzeichen H
bekommen. Wir waren freudig überrascht, ich hatte mich schon auf einen längeren Kampf eingestellt:) Weiterer Vorteil ist das beim Kauf eines Neuwagens du je nach Automarke bis zu 20% Nachlass bekommst ( Wagen muß dann allerdingst auf das Kind angemeldet werden)
Liebe Grüße
Natascha mit Merle
wir haben ohne wenn und aber innerhalb von 5 Wochen unsere 50% mit Merkzeichen H
bekommen. Wir waren freudig überrascht, ich hatte mich schon auf einen längeren Kampf eingestellt:) Weiterer Vorteil ist das beim Kauf eines Neuwagens du je nach Automarke bis zu 20% Nachlass bekommst ( Wagen muß dann allerdingst auf das Kind angemeldet werden)
Liebe Grüße
Natascha mit Merle
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Wolfgang
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18 Jan. 2018 10:07 #107549
von Wolfgang
Wolfgang antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB
Hallo Natascha und Merle,
ich freue mich für Euch und stelle mal wieder fest, wie unterschiedlich die Ämter unterwegs sind. Gibt es denn Besonderheiten oder andere spezielle Dinge, die das Versorgungsamt verlanlasst haben so zu entscheiden?
In welchem Kreis seit ihr denn zuhause? Ich würde dann eine Änderung des Wohnsitzes in Erwägung ziehen und ja,
ich meine das Ernst.
Liebe Grüße
Wolfgang
ich freue mich für Euch und stelle mal wieder fest, wie unterschiedlich die Ämter unterwegs sind. Gibt es denn Besonderheiten oder andere spezielle Dinge, die das Versorgungsamt verlanlasst haben so zu entscheiden?
In welchem Kreis seit ihr denn zuhause? Ich würde dann eine Änderung des Wohnsitzes in Erwägung ziehen und ja,
ich meine das Ernst.
Liebe Grüße
Wolfgang
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Wolfgang
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18 Jan. 2018 10:14 #107550
von Wolfgang
Wolfgang antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB
Sorry, ich habe gerade erst gesehen, dass das ja schon 10 Jahre her ist. Aber dennoch: Wie ist denn der Stand heute und wie lange war der GdB50 gültig?
Liebe Grüße
Wolfgang
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Wolfgang
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Cheffchen
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18 Jan. 2018 10:25 - 18 Jan. 2018 10:28 #107551
von Cheffchen
Nächstes Treffen 20.04.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde
---
Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
tslim x2 CIQ / Dexcom BYODA / xDrip / Nightscout
Cheffchen antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB
Hallo,
also Berlin ist das Standard 50H, bearbeitung dauert zwar ewig aber nur das ergebnis zählt.
Das ist aber auch nur weil es eine Hausanweisung gibt (kann sich ja auch mal ändern), genau so gibts Ämter wo die Hausanweisung halt 40h ist.
Normal bis 16 das H, die 50 bleiben oft aber nicht immer.
Bei Autokauf muss das auf Kind angemeldet werden? wegen Steuer ja aber bei Kauf?
Cheffchen
also Berlin ist das Standard 50H, bearbeitung dauert zwar ewig aber nur das ergebnis zählt.
Das ist aber auch nur weil es eine Hausanweisung gibt (kann sich ja auch mal ändern), genau so gibts Ämter wo die Hausanweisung halt 40h ist.
Normal bis 16 das H, die 50 bleiben oft aber nicht immer.
Bei Autokauf muss das auf Kind angemeldet werden? wegen Steuer ja aber bei Kauf?
Cheffchen
Nächstes Treffen 20.04.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde
---
Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
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Letzte Änderung: 18 Jan. 2018 10:28 von Cheffchen.
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leseHexe
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18 Jan. 2018 15:39 #107552
von leseHexe
leseHexe antwortete auf Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB
Hallo!
Auch bei uns (rheinland-pfalz, Versorgungsamt Landau) kam auf unseren Antrag auf GdB für den Diabetes 50 mit Merkzeichen H - wobei mit 16 Jahren eine Überprüfung kommen soll. I.d.R. fällt dann wohl das H weg.
Auch bei uns (rheinland-pfalz, Versorgungsamt Landau) kam auf unseren Antrag auf GdB für den Diabetes 50 mit Merkzeichen H - wobei mit 16 Jahren eine Überprüfung kommen soll. I.d.R. fällt dann wohl das H weg.
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sonne72
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18 Jan. 2018 17:56 - 18 Jan. 2018 18:03 #107553
von sonne72
sonne72 antwortete auf Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB
Nicht abschrecken lassen!
Die Voraussetzungen des Markmals H werden bei Kindern oft bereits aufgrund des Alters vermutet.
Das wird dann auch so in den Bescheid geschrieben:
"Unter Berücksichtigung Ihres jugendlichen Alters habe ich Hilflosigkeit angenommen".
Aber Ätsch, Merkmal H gibt es erst ab 50.
Nach den versorgungsmedizinischen Richtlinien bedarf es für einen 50'er folgende Voraussetzungen:
1. Insulintherapie mit mindestens 4 Insulininjektionen, in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, die die folgende Mahlzeit körperlichen Belastung entsprechend angepasst werden müssen.
- also mindestens 4 mal am Tag vor der Mahlzeit Blutzucker messen (blutig!), Bolus ausrechen und mit Pen oder Pumpe abgeben
2. man muss durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sein und aufgrund des Therapieaufwandes eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung erleiden
- ok, Feuer frei
- was muss ich/Eltern alles machen was andere nicht machen können/müssen
- wie viel Zeit nimmt das in Anspruch
- wie bin ich persönlich eingeschränkt (im Gegensatzt zum gesunden, gleichaltrigen Kind)
3. Die Blutzuckermessungen und Insulindosen (Abgabe über Pumpe) müssen dokumentiert sein.
- schön wenn es in der Pumpe gespeichert ist, nützt nix
-Tagebuch
Es gilt grundsätzlich der Amtsermittlungsgrundsatz - also eigendlich. Hier sehen die Ämter ihre Pflicht schon mit der Übersendung eines einfachen Fragebogens als erfüllt an. Selbst wenn man diesen ausfüllt, da lässt sich nur ganz wenig eintragen. Tagebücher der letzten drei Monate nicht beigefügt?
Und schon kommt der 40'er.
Kann man dann im Wiederspruchsverfahren korrigieren, macht aber mehr Arbeit als direkt richtig machen; d.h.
Wer schreibt, der bleibt
Alles schön ausführlich darlegen, Anlageblätter benutzen, Tagebücher kopieren und beifügen.
Ich bekomme immer mehr Textbausteingräber zu sehen und anstatt ordentlicher Begründungen, Einzeiler vom Ärztlichen Dienst (Gefälligkeitarzt des Amtes, z.B. Orthopäde) zu sehen.
Ach ja, von Bundesland zu Bundesland, Kreis zu Keis, Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter, Sozialgericht zu Sozialgericht gibt es mal 40 mal 50
Motto, hat noch alle Gliedmaßen, sitzt nicht sabbernd im Stuhl und macht Ohmmm, hat ja eine Pumpe, unterzuckert nicht, geht nicht in einen integrativen Kindergarten/Schule, dann muss ja alles in Ordnung sein.
Die Voraussetzungen des Markmals H werden bei Kindern oft bereits aufgrund des Alters vermutet.
Das wird dann auch so in den Bescheid geschrieben:
"Unter Berücksichtigung Ihres jugendlichen Alters habe ich Hilflosigkeit angenommen".
Aber Ätsch, Merkmal H gibt es erst ab 50.
Nach den versorgungsmedizinischen Richtlinien bedarf es für einen 50'er folgende Voraussetzungen:
1. Insulintherapie mit mindestens 4 Insulininjektionen, in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, die die folgende Mahlzeit körperlichen Belastung entsprechend angepasst werden müssen.
- also mindestens 4 mal am Tag vor der Mahlzeit Blutzucker messen (blutig!), Bolus ausrechen und mit Pen oder Pumpe abgeben
2. man muss durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sein und aufgrund des Therapieaufwandes eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung erleiden
- ok, Feuer frei
- was muss ich/Eltern alles machen was andere nicht machen können/müssen
- wie viel Zeit nimmt das in Anspruch
- wie bin ich persönlich eingeschränkt (im Gegensatzt zum gesunden, gleichaltrigen Kind)
3. Die Blutzuckermessungen und Insulindosen (Abgabe über Pumpe) müssen dokumentiert sein.
- schön wenn es in der Pumpe gespeichert ist, nützt nix
-Tagebuch
Es gilt grundsätzlich der Amtsermittlungsgrundsatz - also eigendlich. Hier sehen die Ämter ihre Pflicht schon mit der Übersendung eines einfachen Fragebogens als erfüllt an. Selbst wenn man diesen ausfüllt, da lässt sich nur ganz wenig eintragen. Tagebücher der letzten drei Monate nicht beigefügt?
Und schon kommt der 40'er.
Kann man dann im Wiederspruchsverfahren korrigieren, macht aber mehr Arbeit als direkt richtig machen; d.h.
Wer schreibt, der bleibt
Alles schön ausführlich darlegen, Anlageblätter benutzen, Tagebücher kopieren und beifügen.
Ich bekomme immer mehr Textbausteingräber zu sehen und anstatt ordentlicher Begründungen, Einzeiler vom Ärztlichen Dienst (Gefälligkeitarzt des Amtes, z.B. Orthopäde) zu sehen.
Ach ja, von Bundesland zu Bundesland, Kreis zu Keis, Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter, Sozialgericht zu Sozialgericht gibt es mal 40 mal 50
Motto, hat noch alle Gliedmaßen, sitzt nicht sabbernd im Stuhl und macht Ohmmm, hat ja eine Pumpe, unterzuckert nicht, geht nicht in einen integrativen Kindergarten/Schule, dann muss ja alles in Ordnung sein.
Letzte Änderung: 18 Jan. 2018 18:03 von sonne72.
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