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Vergleichsurteil - Kinderversicherung - Diabetes

joli
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Neuling
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12 Feb. 2011 08:22 #52896 von joli
Hallo alle zusammen,

da ich derzeit weiterhin auf der Suche nach Argumentationshilfen gegenüber der HUK bin, hier ein weiterer Punkt: Alle von uns haben sicherlich den "Ärztlichen Erstbericht zur Kinderversicherung" ausfüllen müssen. Nicht nur wir sondern auch die behandelnden Ärzte. Dort gibt es unter Punkt 6.1 das Stichwort Invalidität. Hierzu ist auszufüllen:

"Ist zu erwarten, dass die Erkrankung zu einer Dauerschädigung führt?"

Und der Satz geht weiter und das ist das Interessante, da die HUK meineserachtens hier selbst eine Definition gibt, was eine Dauerschädigung ist!

"(Als dauernd gilt ein Zustand, der nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse lebenslang nicht mehr besserungsfähig ist)."

Vielleicht hilft dies unserer Argumentationsschiene oder einem Rechtsanwalt schon mal weiter.

Viele Grüße
Joachim

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Gottwalt
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12 Feb. 2011 08:49 #52899 von Gottwalt
Hallo,

Jetzt doch nochmal ein Kommentar von mir, auch wenn ich mich wiederhole:
Leider ist bei den Kinderversicherungen ganz entscheidend, welcher Maßstab im Vertrag bzw. den dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingung genannt ist. Bei uns war die Gliedertaxe nur EIN Maßstab, aber nicht exklusiv (das heißt, andere Bemessungen waren nicht explizit ausgeschlossen). Die Versicherung ließ sich wirklich auf die Argumentation des von ihr bestellten Sachverständigen ein, daß für den Verlust innerer Organe (darum handelt es sich ja) keine Einstufung der Gliedertaxe besteht, daß dies aber analog einzuschätzen sei. Erleichternd kam bei uns hinzu, daß im Prospekt der Versicherung Diabetes als ein Beispiel für Invalidität genannt wurde, und zwar nicht "Invalidität durch Spätfolgen des Diabetes" sondern Invalidität durch chronische Ekrankungen wie z. B. Diabetes". Da verstanden sie selbst, daß sie sich nicht herausreden könnten. Die Versicherung ist im Übrigen die Barmenia. Es ist ja vielleicht tatsächlich interessant zu wissen, welche Versicherer im Versicherungsfall tatsächlich leisten. Und es machte uns wirklich die Sachbearbeiterin darauf aufmksam, daß wir vermutlich einen Anspruch haben, ich hätte das selbst völlig übersehen.

Grundsätzlich kann es wirklich so sein, daß die Versicherung den Invaliditätsgrad an der tatsächlichen Einschränkung der Lebensentfaltung bemessen darf, auch das kommt wieder auf die Vertragsbedingungen an. Dies kann dann ggf. dazu führen, daß beim einen Diabetiker geleistet wird, beim anderen nicht. Aber ich halte das für eher unwahrscheinlich.

Und noch etwas: In anderem Zusammenhang wurden Versicherer schon zur Leistungspflicht verklagt, wenn Beratungsfehler vorlagen (also z. B. Diabetes im Prospekt als Beispiel für Invalidität wg. chronischer Erkrankung genannt wird, aber gleichzeitig die Gliedertaxe als einziger Bemessungsmaßstab gilt, die Gliedertaxe den Versicherungsinfos aber nicht beiliegt, könnte das so sein), wir kennen das aus dem Bereich derr Hebammenleistungen, die von manchen privaten Krankenversicherern abgelehnt werden, wenn sie nicht ärztlich verordnet wurden. Hebammenleistungen werden aber nicht ärztlich verodnet, darüber wird aber die Versicherte bei Verragsabschluß nicht informiert. Also: Zu prüfen wäre im Falle, daß der Maßstab die Gledertaxe ist, im Prospekt (wie z. B. bei der HUK) aber Diabetes als Beispiel genannt wird, ob dort ein Beratungsfehler vorliegt.

Lieben Gruß

Gottwalt

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Raphael
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12 Feb. 2011 11:54 #52910 von Raphael
Hallo zusammen,

gestern waren wir mit Hannah beim Gutachter. Ich hatte jetzt nicht den Eindruck, dass er nur zu Gunsten der Versicherung urteilt, eher dass er sehr um Neutralität bemüht ist. Er hat sich eineinhalb Stunden Zeit genommen. Ein Ergebnis haben wir noch nicht.Nächste Woche geht das Gutachten raus, dann werden wir mehr erfahren.

Viele Grüße
Raphael

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RAGK
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16 Feb. 2011 16:31 #53150 von RAGK
Hallo,

mich hat heute ein Herr Schmidt-Kasparek, angeblich ein freier Autor von Ökotest kontaktiert. Er möchte sich den Problemen bzgl. der Kindervesricherung annehmen und ggf. darüber berichten. Laut seiner Aussage hat er auch andere Betroffene angeschrieben. Für einen Bericht bräuchte er aber genauere Details. Kennt jemand den Herrn bzw. wurde tatsächlich jemand kontaktiert?

Grüße
Ralf

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Raphael
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16 Feb. 2011 17:11 - 16 Feb. 2011 18:55 #53151 von Raphael
Hallo Ralf,

ja kenne ich. Er hat auch den Bericht für Ökotest verfasst. Habe schon vor einigen Wochen Ökotest kontaktiert. Der Chefredakteur, Jürgen Stellpflug, hat auch den Kontakt mit Herrn Schmidt-Kasparek, dem zuständigen Redakteur, hergestellt. Ich kann nichts negatives berichten.

Viele Grüße
Raphael
Letzte Änderung: 16 Feb. 2011 18:55 von Raphael. Begründung: Ergänzung

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Raphael
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19 Feb. 2011 16:59 #53243 von Raphael
Hallo zusammen,

Wir haben jetzt endlich auch Erfolg gehabt!:)

Der von der DEVK beauftragte Gutachter kam zu folgender Feststellung:

Diabetes mellitus Typ 1 (Insulinpumpenträgerin)
Schwer einstellbare Zuckerkrankheit mit deutlich schwankenden Werten,
Minderung der Leistungsfähigkeit (MdL) von 50 %.
Nach den, ihm vorliegenden, umfangreichen Unterlagen ist der Diabetes mellitus auch mit einer Insulinpumpe schwer einstellbar.

Er verwies außerdem darauf, dass eine Heilung nicht zu erwarten ist, da es sich um eine chronische Erkrankung handelt. Mit einer dauernden Beeinträchtigung von 50 % ist nach dem jetzigen Stand zu rechnen. Veränderungen im Sinne einer Verschlechterung sind jedoch nicht auszuschließen.

Dann verwies er noch darauf, dass unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte bewertet, und an der normalen Leistungsfähigkeit von Unversehrten, gleichen Alters und gleichen Geschlechts, bemessen wurde.

Die Versicherung folgte dieser Feststellung und leistet nun eine entsprechende Invaliditätsentschädigung. Auch sind wir berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu fünf Jahren nach Erstfeststellung der Krankheit, neu bemessen zu lassen.

Der Gutachter hat sich viel Zeit genommen und sehr sorgfältig zu Hannahs Erkrankung, ihren Beschwerden, dem Gemütszustand, unseren Tagesablauf etc. befragt. Er war wirklich neutral.

Wir sind sehr nun sehr froh, dass dieser Streit für uns so gut zu Ende gegangen ist.

Viele Grüße
Raphael

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RAGK
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19 Feb. 2011 18:43 - 19 Feb. 2011 19:27 #53245 von RAGK
Hallo Raphael,

das freut mich und ich hoffe, es kommt zu keiner Verschlechterung mehr. Euch weiterhin alles Gute.

Wir haben mit dem Journalisten Kontakt aufgenommen. Kannst du uns bitte noch den Namen und die Anschrift des Gutachters mitteilen. Wir dürfen, wenn es zu einer Verhandlung kommt, einen vorschlagen. Wir sind auch unter folgender mail-Adresse erreichbar:
In diesem Beitrag ist für Gäste nicht alles sichtbar. Um alles zu sehen, muss man registriert und angemeldet sein.
.

Viele Grüße
Ralf
Letzte Änderung: 19 Feb. 2011 19:27 von WebAdmin. Begründung: Datenschutz. Mailadresse wird nur angemeldeten Benutzern gezeigt.

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Gottwalt
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20 Feb. 2011 09:05 #53260 von Gottwalt
Hallo Raphael,

kannst Du -vielleicht nach Rücksprache mit ihm- den Gutachter benennen? Vielfach fragen die Gerichte, ob man einen Gutachter vorschlagen möchte, und häufig kann man sich tatsächlich einvernehmlich auf einen einigen. Dann ist es gut, wenn ein paar Gutachter bekannt sind, die überhaupt hinreichend Ahnung haben von der Materie.

Lieben Gruß

Gottwalt

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Raphael
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20 Feb. 2011 10:08 #53262 von Raphael
Hallo Gottwalt,

Ich werde morgen den Gutachter morgen noch einmal anrufen. Unser Anwalt meinte, bevor das Gutachten an Dritte weitergegeben werden kann, sollte ich sein Einverständnis einholen. Auch Gutachten seinen urheberrechtlich geschützt. Dann frag ich ihn auch, ob ich seinen Namen öffentlich nennen darf. Eigentlich weiß ich auch nicht, was dagegen spricht.
Privatnachrichten beantworte ich natürlich auch!

Viele Grüße
Raphael

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Matz
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21 Feb. 2011 08:46 #53297 von Matz
Hallo Raphael,

das freut mich sehr für Euch und auch ich hoffe für Euch, dass es zu keiner Verschlechterung kommen wird.

Eine Frage noch: Klage hattet Ihr noch nicht eingereicht, oder?

Gruß Matthias

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