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Vergleichsurteil - Kinderversicherung - Diabetes

Matz
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Geschlecht: Junge
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Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
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15 Dez. 2010 10:34 #44945 von Matz
Hallo Sabine,
es kommt letztendlich auf die Höhe der Rente an. Nach § 10 Abs. 1 Ziff 5 SGB V sind die Kinder mitversichert, wenn sie nicht über eigenes Einkommen verfügen, das 1/7 der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (aktuell EUR 30.660, davon 1/7 EUR 4.380 p.a. bzw. EUR 365 p.m.) übersteigt. Wenn also die monatliche Rente EUR 365 übersteigt, besteht kein Anspruch mehr auf Familienmitversicherung. Dann fällt sie also aus der Familienversicherung raus. Sie müsste sich dann selbst versichern, insofern ist das Pflicht. Sie könnte sich zwar rein theoretisch auch privat krankenversichern, was aber praktisch mit Diabetes wohl unmöglich ist, aber weil sie sich rechtlich gesehen wohl auch privat versichern dürfte, wäre eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen KK also eine freiwillige.

Übersteigt die Rente nicht die EUR 365, besteht Anspruch auf die Familienversicherung. Zu beachten ist aber, ob Deine Tochter auch andere eigene Einkünfte (Zinserträge oder anderes) hat. Diese sind in das Einkommen einzubeziehen, nämlich grds. so, wie sie steuerlich anzusetzen sind. Die Rente aber ist mit dem Zahlbetrag (nicht mit dem steuerpflichtigen Teil) einzubeziehen.

Gruß
Matthias

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Emely
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Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
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22 Dez. 2010 16:44 #45175 von Emely
Hallo Matthias,
vielen Dank für Deine Erklärung. Die Krankenkasse hatte mir das damals auch so erklärt, jedoch versteht man das System wirklich schlecht.

Emely bekommt ihre Rente seit 2006. Damals sagte man uns, dass ihre Rente nur mit 50 % anzusetzten ist (weil Rentenbeginn in 2006) und sollte die vorgegebene Bezugsgröße von dmals 360 Euro mal angepasst werden, würde sie automatisch wieder in die Familienversicherung fallen. Als dann (ich glaube 2008) der Betrag auf 365 Euro erhöht wurde, hieß es auf einmal ihre Rente wird voll und nicht nur zu 50 % angesetzt.

Der Berater der die erste Aussage getroffen hat, war leider nicht mehr bei der Krankenkasse.

Ich finde es nur einfach ungerecht. Die Jahre wo wir privat und aus eigener Tasche die Unfallvorsorge gezahlt haben, interessierte sich keiner. Sobald die Rente aber zum Zuge kam, wollte sofort die Krankenkasse Geld haben. Jetzt bezahlen wir Monat für Monat und wenn es um Erstattungen bzw Beantragungen z.Bsp. von Hilfsmitteln geht, wird als erstes immer erst einmal abgelehnt.

Gruß Sabine

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RAGK
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21 Jan. 2011 17:01 #45871 von RAGK
Hallo,

der behandelnde Kinderarzt hat unserem Sohn (s. Beiträge oben) mittlerweile eine Invalidität von 50% bescheinigt. Laut Versicherungsbedingungen würde unsere Kinderversicherung bei der HUK genau dann leisten, wenn ein Arzt eine Dauerschädigung von mind. 25% attestiert. Die Sachbearbeiterin behauptet allerdings, dass keine 25% Invalidität vorliegen!!! Noch Fragen? Näheres demnächst.

Wir werden nun einen Anwalt bemühen.

Viele Grüße
Ralf

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joli
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Neuling
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22 Jan. 2011 21:25 - 22 Jan. 2011 21:26 #45903 von joli
Hallo Gottwalt, Matthias, Claudia und Heinz,

unsere Tochter hat seit Mai 2010 Typ 1, seitdem schreiben wir mit der Versicherung (HUK)bei der wir eben eine Kinderversicherung haben, hin und her. Nachdem heute wieder einmal ein Brief kam, indem es um die Begriffe Invalidität, Dauerschädigung und GdB geht, habe ich mich seit vier Stunden bemüht, Gleichbetroffene zu finden. Ich nehme mit Euch Kontakt auf, da es ja so aussieht, dass das Ganze anscheinend nicht nur uns betrifft.
Auf alle Fälle vielen Dank für Eure Einträge, denn nur so findet man jemand, der auch betroffen ist.
Viele Grüße
Jo
Letzte Änderung: 22 Jan. 2011 21:26 von joli.

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RAGK
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23 Jan. 2011 07:42 - 23 Jan. 2011 07:48 #45904 von RAGK
Hallo Jo,

dann sind wir ja mit Claudia und Matthias nun bereits vier, die sich mit der HUK streiten. Bei uns geht das seit März 2010 so. Lies doch mal zu den Begrifflichkeiten die mails oben.

Gibt es bei euch etwas Neues, Claudia und Matthias?

Grüße
Ralf
Letzte Änderung: 23 Jan. 2011 07:48 von RAGK.

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Matz
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24 Jan. 2011 07:53 #45928 von Matz
Hallo Ralf,

bei uns gibt es eugentlich nichts Neues. Unser Anwalt hatte die Versicherung noch einmal angeschrieben, zusammen mit einem ausführlichen statement der Kinderärztin und Diabetologin, allerdings ohne die ominöse Prozentangabe. Darauf lehnte die Versicheurng erneut ab, mit dem Hinweis, eine prozentuale Einschätzung sei derzeit noch nicht möglich. Unser Anwalt bemüht sich nun um die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung und dann sehen wir mal weiter. Sobald sich hier etwas tut, werde ich Euch das mitteilen.

Viele Grüße
Matthias

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Elly
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05 Feb. 2011 21:00 #52509 von Elly
Hallo, könntet ihr mir mal schreiben, was daraus geworden ist ? Habe das gleiche Problem , im Vertrag steht Unfallversicherung und Krankenhaustagegeld bei schwerer Krankheit, die wollen sich aber nicht für irgendwas beteiligen, haben aber damals geworben, das sie bei Krankheiten auch zahlen. Würde mich mal interessieren, wie das bei euch genau war, Viele Grüße elly

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Matz
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10 Feb. 2011 10:33 #52800 von Matz
Hallo Gottwalt,
nur eine kurze Frage (zur Klarstellung): Die Versicherung hatte doch damals bei Euch das Gutachten von dem Dr. Stübecke akzeptiert und dann auch geleistet, richtig?
Gruß Matthias

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Matz
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10 Feb. 2011 10:44 #52801 von Matz
Hallo Claudia, Ralf und Jo,

wie ist denn bei Euch der Stand des Verfahrens? Hat von Euch schon jemand Klage eingereicht oder wurde ein Gutachter beauftragt oder ähnliches?

Bei uns sieht es derzeit so aus, dass die HUK behauptet, eine prozentuale Einschränkung der Leistungsfähigkeit sei noch nicht möglich. Sie erkennen zwar an, dass die Dieabetes Erkrankung erhebliche Einbußen im täglichen Leben zur Folge habe und dass unstreitig eine Dauerschädigung vorliege, jedoch das Ausmaß der letztlich verbleibenden Dauerschädigung unklar sei, nachdem bislang nmoch keine Aussagen zu Folgeerkrankungen gemacht wurden. Die Nachweispflicht obliegt bei uns.

Jetzt warten wir noch auf eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung.

Viele Grüße

Matthias

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Gottwalt
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Diamant Schreiber
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Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
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10 Feb. 2011 10:59 #52803 von Gottwalt
Hallo Matthias,

ja, die Versicherung hatte ja selbst Herrn Dr. Stübecke vorgeschlagen. Der hatte dann sehr umfassend die Akten studiert (also BZ-Tagebücher, Krankenhaus- und Arztberichte etc.) und war dann von Aachen zu uns nach Hamburg gefahren und hatte sowohl uns als Eltern sehr detailliert und kompetent, aber immer freundlich und wirklich interessiert befragt, als auch S... genau untersucht, befragt und auch einfach Zeit mit ihm verbracht.
Am Ende begründete er sehr fundiert, daß derr GdB von 50 berechtigt sei, nur auf dem Diabetes und nicht auf irgendeiner denkbaren Vorschädigung beruhe, und daß in Emangelung anderer geeigneter Parameter (z. B. Gliedertaxe) der GdB durchaus der geeignete Maßstab zur Bemessung der Schädigung sei, daß also aus dem GdB von 50 eine Invalidität von 50% folge.

Da die Versicherung den Gutachter beauftragt hatte folgte sie natürlich auch seiner Darlegung.

Lieben Gruß

Gottwalt

P.s.: Herrn Dr. Stübecke war sowohl die S3-Leitlinie als auch die versorgungsmedizinischen Grundsätze (ehemals Anhaltspunkte) als auch die Gliedertaxe und die gängige Rechtsprechung völlig geläufig, aber auch der reale Alltag mit einem Kind mit DM Typ 1
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