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Vergleichsurteil - Kinderversicherung - Diabetes

EgonManhold
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12 Nov. 2010 15:39 #43838 von EgonManhold
Hallo,

Invalidität bedeutet doch dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig zu sein.
Je nach Invalditätsgrad eben auch eingeschränkt bis gar nicht arbeitsfähig.

Ein Mensch mit Diabetes (egal ob Typ 1 oder Typ 2) ist allein Aufgrund des Diabetes NICHT invalide!

Auch Typ 1 - Diabetiker können heute (fast) jeden Beruf ausüben. Es gibt da nur wenige Ausnahmen.
(Dienst mit einer/an der Waffe bei der Polizei/Bundeswehr, bestimmte Tätigkeiten bei der Feuerwehr u.ä.)


Gruß, Egon

Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....

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Raphael
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12 Nov. 2010 16:54 #43842 von Raphael
Hallo,
eine Kinderversicherung leistet laut Vertrag auch im Falle einer "Invalidität" durch chronische Erkrankungen. Bei einigen Versicherungen genügt als Nachweis der Bescheid des Versorgungsamtes, bei anderen wird die "Invalidität" durch einen Arzt, festgestellt. Gottwalt hat im Forum darauf hingewiesen, dass es laut Gutachter den Begriff der Invalidität gar nicht mehr gibt, sondern auch im Medizinrecht durch den Begriff der Behinderung abgelöst wurde. Die Versicherungen verkaufen die Kinderversicherungen und werben nachdrücklich mit Leistungspflicht bei Nachweis einer chronischen Erkrankung. Dazu bedienen sie sich gerne der Testberichte von Finanztest oder Ökotest, in denen ausdrücklich auch Diabetes Typ 1 als Beispiel aufgeführt wird und sie führen Diabetes auch im Verkaufsgespräch als Beispiel an. Wie wohl die Meisten, haben wir die Kinderversicherung für Hannah abgeschlossen, um sie im Ernstfall für die Zukunft abzusichern. Hannah erhält aufgrund ihrer Erkrankung KEINE Krankenzusatzversicherung mehr. Auch wird sie wohl kaum noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Im übrigen empfinde ich die Erkrankung meiner Tochter sehr wohl als Behinderung, da sie mit fast 5 Jahren auf ständige Hilfe angewiesen ist. Alleine diese Woche musste ich drei mal in den Kindergarten kommen, weil die Erzieherinnen nicht mit der Pumpe zurechtkamen. Mir wäre es auch lieber, Hannah wäre nicht an Diabetes erkrankt. Ich würde mich weiß Gott auch lieber mit anderen Dingen befassen, aber ich lasse es nicht zu, dass sie nun von findigen Versicherungsvertretern über den Tisch gezogen wird.

Viele Grüße
Raphael

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EgonManhold
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12 Nov. 2010 17:09 #43843 von EgonManhold
Hallo,

auch wenn der Begriff "Invalidität" so nicht mehr benutzt wird, ist doch auch jemand alleine durch den Diabetes nicht dauerhaft so behindert, dass er dauerhaft arbeitsunfähig ist. DAS war das, wo ich drauf hinaus wollte.

Wobei es natürlich passieren kann, dass es Aufgrund des Diabetes durch eine Folgeerkrankung/Komplikation zu einer (u.U. teilweisen) dauerhaften Arbeitsunfähigkeit kommt.

Gruß, Egon

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Raphael
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12 Nov. 2010 17:41 #43844 von Raphael
Hallo, natürlich bin ich froh, dass Kinder mit Diabetes, sofern ihr Blutzucker kontolliert und ggf. ausgeglichen wird, nahezu alles tun können, was auch andere Kinder in ihrem Alter tun können. Wenn Hannah alt genug ist, sich selber zu kontrollieren, wird sie - und werden wir- den Diabetes vermutlich als weniger belastend empfinden. Mir geht es bei diesem Thema darum klarzustellen, dass eine Versicherung, die damit wirbt, ab einem bestimmten GdB durch Erkrankung (meistens 50 manchmal schon ab 25) zu zahlen, sich nicht einfach so aus der Leistungspflicht verabschieden darf. Und dass das anscheinend Methode hat, liest man hier im Forum. Bei Versicherungen mit Rentenleistung ist es übrigens, anders als bei Verträgen, die eine Einmalzahlung vorsehen überwiegend so geregelt, dass die Rentenzahlung eingestellt wird, sobald der GdB unter 50 % sinkt. Wie ich erfahren habe, ziehen übrigens immer mehr Versicherer das Produkt Kinderversicherung nach und nach vom Markt zurück.

Viele Grüße
Raphael

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Gottwalt
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13 Nov. 2010 00:00 #43846 von Gottwalt
Hallo Egon,

natürlich ist jemand durch seinen Diabetes mellitus Typ 1 nicht berufsunfähig, Du bist da ja selbst ein extrem gutes Beispiel, daß dies selbst zu Zeiten vor Insulinpumpen und elektronischen Blutzuckermeßgeräten und Analoginsulinen nicht der Fall war!
Der Begriff "Invalidität" ist jedoch ebenso wie der Begriff "Behinderung" einerseits sehr emotional besetzt, in Deiner Generation sicherlich noch stark durch die Kriegsinvaliden. Andererseits ist er leider im Gegensatz zum Begriff der Behinderung nicht durch den Gesetzgeber eindeutig definiert. Im Übrigen widerspricht die Definition des Gesetzgebers beim Begriff Behinderung sicherlich dem "normalen" Sprachgebrauch und Empfinden der meisten Menschen. Das merkt man ja auch an den lebhaften Diskussionen hier im Forum.
Deshalb: entweder ist im Vertrag eindeutig die Gliedertaxe benannt (oder ein anderer Maßstab), oder es muß ein geeigneter Maßstab gefunden werden. In unserem Fall schlug der Gutachter da den GdB vor und begründete dies umfassend, und die Versicherung folgte dieser Argumentation. Aber die Gleichsetzung, wie Du sie anführtest, ist ebenso falsch wie die Gleichsetzung des Begriffes Behinderung mit Rollstuhlfahrer Blinder oder Geistig Behinderter.

Lieben Gruß

Gottwalt

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Matz
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13 Nov. 2010 13:17 #43847 von Matz
Hallo Egon,

ich glaube auch, dass der Begriff behindert leider emotional zu negativ besetzt ist. In den USA sagte man früher auch disabled, encumbered oder handicapped, heute geht man dazu über, "challenged", "herausgefordert" zu sagen. Und das trifft es oft viel besser, meine ich. Diabetes ist in der Tat, insbesondere aber auch für Kinder eine enorme Herausforderung. Und ein Handicap stellt es auch dar.

Ich habe im August einen sehbehinderten oder besser sehherausgeforderten Auszubildenden eingestellt. In einer Steuerberaterkanzlei!. Er sieht es als Herausforderung und meistert diese mit Lupe, Vergrößerungssoftware u.v.m. bisher bravourös, ist also alles andere als arbeistunfähig, sondern bringt echt Leistung. Auch die ersten Klausuren hat er ohne die ihm zustehende Zeitverlängerung mit Note 1 gemeistert.

Der Punkt bei diesesn Versicherungen ist doch der: Wir haben genau diese Versicherung abgeschlossen, um genau für einen solchen Fall abgesichert zu sein. Ich weiss nicht, ob wir dabei an Diabetes dachten, es ist 10 Jahre her und ich dachte früher, Diabetes bekäme man durch falsche Ernährung, was für uns selbstevrständlich abwegig war ;) , sondern wir dachten an Borreliose oder FSME infolge von Zeckenbissen etc. Vielleicht hat der Versicherungsvermittler sogar Diabets genannt, keine Ahnung mehr. Wo ist der Unterschied? Wir haben genau für solche Fälle, die Versicherung abgeschlossen.

Auch wenn man mit Diabetes (ohne auf die Folgen einzugehen)zur Schule gehen kann oder arbeiten kann, ist man doch beeinträchtigt. Und das dauerhaft und zwar im Hinblick auf die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit, auch wenn man heutzutage glücklicherweise eine gute Versorgung hat. Denn trotz der guten Versorgung hatten wir bei unserem Sohn vorgestern abend und tags davor unerklärliche Werte von 38 und 39. Da ist ganz schön Alarm.

Viele Grüße
Matthias ;)

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EgonManhold
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13 Nov. 2010 16:33 #43849 von EgonManhold
Hallo,

@Gottwalt,
@Matthias,

ich stimme euch in allen genannten Punkten zu!

Meine von mir hier beschriebene Meinung, kommt aus der beruflichen Erfahrung mit erwachsenen Diabetikern, zum Teil KollegInnen aus dem Pflegebereich, die meinen Rat suchten, um Aufgrund des Diabetes T1 z.B. keinen Schichtdienst oder Nachtdienst machen zu müssen. Und das zu einer Zeit, als die ICT schon längst wieder für T1-Diabetiker die Standardtherapie war.
Da konnte ich ihnen als Diabetesberater und als Schwerbehindertenvertreter nicht weiterhelfen, solange ihre "Behinderung" nur in dem T1-Diabetes bestand.
Etwa anders war es u.U., wenn sie bereits bestimmte Komplikationen hatten oder andere chronische Erkrankungen dazu kamen.

Gruß, Egon

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Heinz
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02 Dez. 2010 12:39 #44414 von Heinz
Hallo Raphael,

habe genau denselben Fall wie Du: Mein Sohn hat seit 2010 DM Typ1, GDBH 50+H, diesselbe Vers.-Police wie Du.
Die "Kölner" zögerten erst hinaus, wöllen nun nicht leisten. Habe Kontakt zum Fachanwalt für Vers.-Recht aufgenommen.
Kannst Du mich zwecks Aufnahme von Direktkontakt kurz anmailen, a88677m@t-online.de, wäre super, vielen Dank.

Gruss
Heinz

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Emely
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15 Dez. 2010 07:42 #44931 von Emely
Hallo,

habe gerade Eure Einträge gelesen. Wir hatten auch für unsere Tochter eine Unfallversicherung, allerdings mit einer gekoppelten monatlichen Rentenleistung bei einen Grad der Behinderung ab 50. Sie erhält, zwar nach langer Prüfung der Versicherung (aber ohne Rechtsstreit) eine monatliche Rente, jedoch will jeder schnell etwas davon abhaben. Seit der Renetnzahlung gilt sie nicht mehr als beitragsfreis mitversichertes Kind in der gesetzlichen Krankenkasse. Unserer Tochter hat ein eigenes Einkommen und muss sich nun (man staune wie die Krankenkassen das nennen) freiwillig gesetzlich Krankenversichern. Von Freiwillig kann man hier nicht sprechen, sie ist angeblich laut Gesetzt dazu verpflichtet. So gehen locker 1/3 ihrer Rente Monat für Monat an die Krankenkasse.
Es ist wirklich Schade, an der privaten Vorsorge beteiligte sich die Krankenkasse natürlich nicht und jetzt wollen alle sofort Geld haben.
Wir haben das schon mal durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen, aber von so einem Fall hat bisher keiner gehört und selbst die Gesundheitsministerin (haben wir damals angeschrieben) kann keine klare Aussage treffen.

Bisher zahlen wir immernoch.
Gibt es Familien die auch für die Rentenleistung zahlen oder habt Ihr erfolgreich etwas dagegen machen können?

Gruß Sabine

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dan98
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15 Dez. 2010 09:24 #44939 von dan98
Hallo Sabine, ich weiß jetzt nicht , ob man es miteinander vergleichen kann, aber eigentlich ist es so, dass Kinder ab einem bestimmten Einkommen Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Wenn man im Jahr mehr als monatlich 400 Euro verdient hat oder mehr als zwei Monate Vollzeit gearbeitet hat, muß man sich krankenversichern.So war es jedenfalls bei unserer Tochter, die als Studentin jobben wollte. Die Sachbearbeiter der Krankenkassen
ennen sich oft selbst nicht aus und geben falsche Informationen.

Viele Grüsse
Rita

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