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Pumpenantrag bei Privatversicherten





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27 Feb. 2017 12:15 #104311 von
Hallo,
das Thema ist ja immer wieder aktuell...

Meine Tochter 7 Jahre hat seit ca. 3 Wochen Diabetes Typ 1.
Im KH lag ein älteres Kind, dass eine Omnipod hatte.
Der Neid war groß. So was will ich auch... nie mehr das doofe Spritzen in der
Öffentlichkeit!
Da macht das Kind immer großes Theater.

Nun also, wollen wir so eine Pumpe beantragen.
Das Kind ist über mich privat bei der HUK versichert.
Der größere Teil würde von der Beihilfe übernommen.

Zur Messung haben wir von der Klinik direkt den Freestyle bekommen.

Ich möchte jetzt alles richtig machen.
Kann ich so früh schon eine Pumpe beantragen?
Was braucht die HUK? Was braucht die Beihilfe?
Ist es sinnvoll jetzt vorab schon mal anzufragen ob und unter welchen Voraussetzungen diese
Pumpe übernommen wird?
Soll man ein Blutzuckertagebuch mit echten Blutwerten da haben, oder ist das inzwischen überholt?

Ich möchte keine schlafenden Hunde wecken.
Hat jemand Erfahrung mit der HUK und der Beihilfe in Bayern?
Danke!

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mibi74
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Therapieform: CSII + CGM (DIY Closed Loop Insulinpumpentherapie mit Glukosesensor)
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27 Feb. 2017 13:06 #104312 von mibi74
mibi74 antwortete auf Pumpenantrag bei Privatversicherten
Hallo

Die Beantragung läuft über euren Diabetologen. Er oder sie müssten dann auch genau wissen, ob man vorher ein Gutachten, Kostenvoranschlag oder dergleichen bei der Beihilfe einreichen muss.

Es müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein, damit die Pumpe genehmigt wird. (So ist das bei Kassenpatienten)
-Der Diabetes auch durch mehrfachen täglichen Injektionen schlecht einzustellen ist.
-Auch das Morgendämmerungsphänomen spielt eine wichtige Rolle. Das bedeutet, dass der Blutzucker in den Morgenstunden stark ansteigt und nicht mit einer Spritztherapie in den Griff zu bekommen ist.
-Der Blutzucker allgemein starken Schwankungen unterworfen ist.
-Dann wird ein Blutzuckertagebuch verlangt. Ob es noch mindestens 3 Monate sind, kann ich nicht genau sagen. Und, ich weiß nicht ob sich das seither geändert hat. Bei uns gab es nur das blutige Messen. Ich weiß nicht, wie sich das in den letzten Jahren mit dem CGM und Freestyle geändert hat. Denke aber, weil blutig am genauesten ist, dass das besser sein wird.
-Auch psychologische Aspekte spielen eine Rolle. Der Widerwillen, sich in der Öffentlichkeit zu spritzen könnte dazugehören. Nur muss sie die Pumpe auch in der Öffentlichkeit bedienen und da frag ich mich, ob es nicht zur gleichen Reaktion kommt, weil dein Kind erst einmal etwas aufarbeiten muss.

Des Weiteren würde ich mir auch andere Pumpen anschauen und sie vielleicht auch Probetragen lassen. Eine Pumpe ist wie ein Kleidungsstück, was man nicht mehr ablegen kann. Je besser sie auf die eigene Bedürfnisse zugeschnitten ist, um so besser die Akzeptanz.
Jede Pumpe hat ihre Vor- oder auch Nachteile und in Hinblick auf die Schule, Sport, Freizeit und Selbstständigkeit lohnt es sich doch noch einmal genauer hinzuschauen.

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Morning
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27 Feb. 2017 14:40 #104314 von Morning
Morning antwortete auf Pumpenantrag bei Privatversicherten
Hallo,
Ich glaube, ich würde einfach nochmal anrufen bei Kasse und Beihilfe. Bei uns war damals kein Blutzuckertagebuch nötig und für die private kasse hätte das Rezept gereicht. Das Gutachten haben wir nur mitgeschickt, weil wir es halt eh hatten...
Wir mussten eine Rezeptkopie an Die Pumpenfirma schicken, dann haben die uns einen Kostenvoranschlag geschickt. Den haben wir dann zusammen mit Rezept und Gutachten an Krankenkasse ( übrigens die LKH) und die niedersächsische Beihilfe gesendet. Von den beiden kam dann die Genehmigung zu uns per Post nach hause. Darauf haben wir im Krankenhaus angerufen und einen Termin für die Pumpenschulung bekommen. Die Pumpe wurde direkt an das Krankenhaus geschickt. Ich habe vergessen, ob wir oder das KH das organisiert hatten...
Die Rechnung für die Pumpe kam dann auch alsbald per Post und wir haben sie sofort weitergereicht an Kasse und Beihilfe, beide haben dann superschnell gezahlt, so dass wir in der 2 Wochen Zahlungsfrist auch gleich zahlen konnten ohne den Betrag vorstrecken zu müssen.

LG! Martina

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niki2010
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27 Feb. 2017 20:23 #104324 von niki2010
niki2010 antwortete auf Pumpenantrag bei Privatversicherten
Hallo,

in NRW war die Pumpe -allerdings damals im Alter von 2 Jahren- kein Problem, da im Hilfsmittelkatalog enthalten.
Bzgl. der PKV mußt du in die Versicherungsbedingungen schauen, inwieweit eine Insulinpumpe als Hilfsmittel im Leistungsumfang enthalten ist. Ggf. ist auch sonst eine Übernahme auf Kulanzbasis möglich.

LG

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Dialu
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20 Apr. 2017 09:46 - 20 Apr. 2017 09:57 #104908 von Dialu
Hallo,
da man doppelt gesendete Beiträge scheinbar nicht löschen kann, habe ich nun meinen Beitrag mit dieser Info verändert. Sorry!
Letzte Änderung: 20 Apr. 2017 09:57 von Dialu. Begründung: Doppelt eingestellt

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Dialu
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20 Apr. 2017 09:46 #104909 von Dialu
Hallo,
bei uns hatten wir schon alle Möglichkeiten: große Klinikrechnungen konnten an Beihilfe/private KV abgetreten werden. Reha mit 4500,- musste ich selbst bezahlen und einreichen, weil die Klinik die Zweiteilung nicht vorgesehen hatte. Aber: jedes Mal vor einem Antrag auf Kostenübernahme (Sensor, Reha, Spezialbehandlung) wollte die Beihilfe (Bayern) ein amtsärztliches Gutachten vor Ort, nach dem sie dann entschieden hat. Das zögerte den Verlauf extrem heraus...Also unbedingt mit Beihilfe abklären, was die brauchen!

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20 Apr. 2017 11:57 #104916 von
Hallo,
also... meine Tochter ist bei der HUK privat versichert.
Den größeren Anteil übernimmt bei uns die Beihilfestelle Bayern.

Wir haben die omnipod beantragt.
Dazu haben wir ein Rezept des Diabetologen und den Kostenvoranschlag des Pumpenherstellers
eingereicht.
Ich habe selbst dazu noch einen kurzen Text geschrieben.
Bei uns war es eilig, da meine Tochter sich zunehmend geweigert hat, den Pen zu benutzen (Phobie).

Die Beihilfe hat sofort zugesagt, da die Pumpe dort als Hilfsmittel zugelassen ist.
Die KV (HUK) hat sich aus Kulanzgründen zur Kostenübernahme bereit erklärt.
Die Pumpe wär bei Ihnen nicht im Hilfsmittelkatalog aufgeführt.
(Hat mich etwas gewundert, konnte ich auch nicht nachprüfen, war aber dann auch egal...).

Was den Krankenhausaufenthalt anging. Den hat das KH sofort mit der Kasse abgerechnet.
Wir haben nur den Restbetrag bei der Beihilfe eingereicht.

Den Libre haben beide sofort uneingeschränkt übernommen.

War schon eine Zitterpartie. Letztendlich aber kein Problem. Gott sei Dank!
LG

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