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Nachteilsausgleich

Noname
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23 Okt. 2019 15:40 #112531 von Noname
Nachteilsausgleich wurde erstellt von Noname
Hallo zusammen,
meine Tochter ist in der 12.Klasse ( Erster Jahrgang mit G9).
Nach ihrer 1.Bio-Lk-Klausur ( 11Punkte), kam ihre Lehrerin auf sie zu. & meinte, sie solle einen Nachteilsausgleich beantragen. Der Tutor meiner Tochter meinte -sie/wir müssten bei einer Psychologin vorstellig werden, der Bio-Lehrerin hätte ein Schreiben von uns Eltern gereicht.Ich würde mich an den Diabetologen wenden.
Hat jmd Erfahrung mit dem Procedere einer Beantragung eines Nachteilsausgleiches?
Freue mich über Infos
viele Grüße N.

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JuliaBlock
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23 Okt. 2019 18:45 #112532 von JuliaBlock
JuliaBlock antwortete auf Nachteilsausgleich
Hallo N.,

mein Sohn ist noch in der GS und die Lehrer achten sehr auf ihn, sodass wir uns mit dem Nachteilsausgleich noch nicht beschäftigen mussten.
Jedoch bin ich auch Lehrerin und bei uns läuft es bezüglich Nachteilsausgleich folgendermaßen:
1. Wir brauchen keine Bescheinigungen von Ärzten oder Psychologen (Krankheit des jeweiligen Kindes ist ja bekannt)
2. Die Eltern setzen sich mit dem Klassenlehrer zusammen und besprechen, welche Möglichkeiten es gibt, um dem Schüler entgegenzukommen und ihn zu entlasten (je nach Krankenheit sind dies ja unterschiedliche Dinge). Die besprochenen Maßnahmen werden schriftlich festgehalten und in einer Dienstbesprechung oder Konferenz den Kollegen vorgestellt (vorher wird natürlich der Rektor informiert).
3. Alle Kollegen müssen sich dann an die „Anweisungen“ halten.
4. Die besprochenen Dinge können jederzeit erweitert oder auch verringert werden.
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jonas2007
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23 Okt. 2019 20:26 #112534 von jonas2007
jonas2007 antwortete auf Nachteilsausgleich
Hallo.
Mein Sohn ist diese Jahr in das Gymnasium gekommen. Obwohl wir bisher keine Probleme hatten mit seinen Leistungen,a haben wir Nachteilsausgleich sicherheitshalber beantragt. Die Kinder sind schon genug gestraft mit der Krankheit, da wollte ich gerne alles an Vorteilen nutzen, die man einfordern kann.
Und es war total simpel.Unser Diabetologe hat ein Gueachten geschrieben, wo alle möglichen Nachteile aufgeführt waren und ich hab noch einen formlosen Antrag geschrieben. Mit meiner mütterlichen Sicht halt.
Dann wurde das in der Dienstberatung der Lehrer besprochen und beschlossen. 20 % mehr Zeit bei Klassenarbeiten und Prüfungen. Er hat es bisher noch nicht gebraucht, aber die Möglichkeit besteht. Es kommt bestimmt noch der passende Augenblick.
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nieov



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24 Okt. 2019 09:41 - 24 Okt. 2019 09:50 #112535 von nieov
nieov antwortete auf Nachteilsausgleich
Ich habe gerade mal unsere Oberstufenkoordination gefragt, die Antwort gilt für Niedersachsen. Es muss, idealerweise nach Gespräch mit der Koordination (nicht dem Tutor) ein Antrag an die Schule gestellt werden. Bitte natürlich mit ausführlicher Begründung, auch Auflistung der Hilfsmittel, (Handy, Smartwatch etc) damit eine Regelung im Umgang damit gefunden werden kann um Täuschungsversuche auszuschließen.
Der Antrag wird dann seitens der Landesschulbehörde! (nicht der Schule!) bearbeitet und beschieden. Normalerweise wird ein extra Zeitkontingent gewährt um seinen Blutzucker einzustellen. Die Bescheide sind in der Regel sehr wohlwollend.

Weil ich in einem anderen Thread angeckt bin habe ich nochmal explizit nachgefragt ob Klausuren / Arbeiten abgewertet werden können, als NT-Ausgleich bei zu hohen oder tiefen BZ Werten, die sich ggf. auf die Konzentration auswirken: Nein, dieses wird (in der Regel) nicht berücksichtigt weil es einfach zu schwer ist, dieses rechtssicher nachzuweisen.
Also gibt es quasi extra Zeit dafür um sich optimal einzustellen.

Hinzu kam der Hinweis, sich bitte nicht auf Gentlemanaggreements seitens der Schule zu verlassen um die Rechtssicherheit bei Einsprüchen zu gewährleisten als auch den NT Ausgleich zeitnah zu stellen. Letzters aus dem Grund, wenn ein NT nicht in Anspruch genommen wurde, aber plötzlich für die Abiturklausuren relevant werden, könnten es im Sinne einer Vorteilsnahme abgelehnt werden (hast du bislang auch nicht gebraucht) bzw. andere Prüflinge könnten auf einmal das selbe Recht in Anspruch nehmen wollen oder sich benachteiligt fühlen.

Gruß!
Letzte Änderung: 24 Okt. 2019 09:50 von nieov.

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Noname
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24 Okt. 2019 13:34 #112538 von Noname
Noname antwortete auf Nachteilsausgleich
Ganz lieben Dank für die detaillierte Antwort.
Statt desHandys könnte meine Tochter ja während einer Klausuren dasFreeStyleLibre-Lesegerät verwenden. Soweit ich die Lehrerin, welche den NT angeregt hat , verstanden habe- geht es ihr um mehr Zeit bei Klausuren.

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JuliaBlock
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24 Okt. 2019 14:58 #112539 von JuliaBlock
JuliaBlock antwortete auf Nachteilsausgleich
Ich hatte nicht die Rechtssicherheit bezüglich Prüfungen/Abitur im Blick. Das muss man natürlich beachten. Da ich selbst sich an der GS bin, war das für mich nicht vorrangig, da „Prüfungen“ bei uns keine Rolle spielen und sich die Empfehlungen für die weiterführenden Schulen nicht bindend sind (NRW). Wir können den Ausgleich in Gesprächen mit den Eltern klären und dann brauchen keine Anträge bei Behörden gestellt werden. In Bezug auf das Abitur ist das natürlich schwierig. Aber auch hier wird es je nach Bundesland andere Vorgaben/Erlasse geben, sodass eine einheitliche Aussage nur schwer möglich ist.

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Noname
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24 Okt. 2019 15:42 #112540 von Noname
Noname antwortete auf Nachteilsausgleich
Hinsichtlich des Abiturs hat ein NT wohl eine ganz andere Tragweite. Da ich keinerlei Infos zum NT habe, bin ich sehr dankbar über einW solch qualifizierte Rückmeldung. Ich bin sehr gespannt, wie am Gymnasium meiner Tochter ( Niedersachsen) damit umgegangen wird. Es wäre einfach fair, wenn Betroffene, erkrankte Schüler ein wenig mehr Zeit während der Klausuren bekommen könnten. Die Lehrerin meiner Tochter hat die Situation gut erkannt. Es fehlte nur 1Punkt um auf eine Note von 12 Punkten zu gelangen. Gegen Ende der Klausur war es meiner Tochter nicht mehr möglich sich zu konzentrieren. Deutlich erkennbar am Satzbau des letzten Satzes. Da es ihre erste LK-Klausur war, war die Aufregung groß . Ihren Blutzucker hat sie erst nach der Klausur, ca 10min später gemessen, als die Schulstunde vorüber war. Meine Tochter berichtete derart fokussiert auf die Klausur gewesen zu sein, dass der Diabetes in den Hintergrund geriet. Sie hat die Lehrkraft anschließend auch nicht über diese Unterzuckerung unterrichtet.
VG Nicole

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Sheila
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24 Okt. 2019 21:44 #112542 von Sheila
Sheila antwortete auf Nachteilsausgleich
Hallo,
wir haben gerade diese Woche den formlosen Antrag auf Nachteilsausgleich am Gymnasium in Niedersachsen gestellt und in der Klassenkonferenz bestätigt bekommen.
Unser Kind kann, muss aber nicht, pro 45 Minuten Prüfung 10 Minuten extra wahrnehmen.
Das sei generell gängig und auch am einfachsten handhabbar und für alle Kollegen einfach und verständlich.
Er muss diese extra Zeit nicht nutzen, kann aber.
Sofern die Werte dauerhaft schlecht sind, können wir beantragen, dass die Arbeit nicht gewertet wird und nachgeholt werden kann.
Nachweisbar durch CGM.
Das gilt für 1 Jahr und muss danach wieder beantragt werden.
Eingereicht haben wir ein ärztliches Schreiben, das uns für diesen Zweck mal ein Arzt in der Reha geschrieben hat.
Auch wenn es nicht gebraucht wird, ist es besser, sowas für den Fall der Fälle vorbereitet zu haben.
LG

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