Hallo Sandra,
der erste Link von Vera gilt nicht mehr, richtig ist das, was sie weiter unten geschrieben hat (2009 wurden die Richtlinien geändert):
[Zitat] dass Diabetiker, die eine Insulintherapie mit mindeszens 4 Insulininjektionen täglich, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit von...selbst variiert werden muss und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind....[/zitat]
Die gesetzlichen Grundlagen dazu findest du hier:
www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Di...behinderung-163.html
Für den Widerspruch kopierst du am Besten die Tagebücher, um nachweisen zu können, dass deine Tochter mindestens viermal täglich spritzt.
Allerdings hat Vera Recht: Die meisten Vorteile hat man durch das "H", die Prozente zählen dadurch nicht wirklich. Vor allem, wenn deine Tochter die Fahrkarte für den Bus eh umsonst bekommt.
Unser Sohn hat von 14 - 16 Jahren 60% und "H, G, B" gehabt und dadurch auch eine Fahrkarte vom Versorgungsamt bezahlt bekommen. Seit er 16 Jahre alt ist, hat er nun 40% und kein Merkmal mehr.
Wir lassen die Einstufung aber so wie sie ist, dadurch gilt er nicht als schwerbehindert. Wenn er später mal möchte, kann er immer noch eine Neufeststellung des GdB durchführen lassen.
Herzliche Grüße
Steffi