Hallo,
und wieder einmal

folgender Hinweis:
Die BZ-Messgeräte sind innerhalb der erlaubten Abweichung, wenn sie in 95% aller Messungen, nicht mehr als +/- 20% vom tatsächlichen BZ-Wert abweichen.
Beispiel der Werte von Steffi mit Gerät 1:
BZ-Werte: 303, 286, 268 mg/dl
Nehmen wir den mittleren Wert als tatsächlichen Wert an, dann liegen die beiden anderen Werte in dem Bereich der erlaubten Abweichung.
Selbst wenn der tatsächliche Wert 303 ist, liegt der 268er noch im erlaubten Bereich.
Die "Handmessgeräte" oder "Kleingeräte" sind nicht mehr als eine bessere Schätzhilfe!
Aus physikalisch-chemischen Gründen geht es auch nicht genauer.
Gruß, Egon