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Auschluss von einer Klassenfahrt mit Übernachtung

mappi3de
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01 Okt. 2009 23:45 #32999 von mappi3de
Hallo,

wer kennt das Problem, dass eine 11 jährige (6. Klasse Realschule) nicht an einer Klassenfahrt mit 1 Übernachtung mitfahren darf, nur weil die Lehrerin sich überfordert fühlt?

Geht das denn so einfach?

Unsere Tochter hat seit 1 Jahr Diab. mel. Typ I und befindet sich immer noch in der Remiphase mit wenig Insulin.

An diesem Tag würde sie gut mit Protaphane zurechtkommen, jedoch die Lehrerin macht Panik und will sie nicht mitnehmen.

Die Lehrerin verlangt von mir, dass ich eine Unterlassung der Aufsichtspflicht unterzeichne, dass wenn dem Kind etwas passieren sollte sie außen vor wäre. Sollte ich nicht unterschreiben, würde sie das Kind nicht mitnehmen.

Fühle mich an die Wand gestellt und erpresst. :angry:

Was kann man tun, dass mein Kind auch mitgehen darf ohne dass hier die Welt zusammenbricht????

Über eine Antwort von erfahrenen Müttern und Vätern wäre ich sehr dankbar.

Herzliche Grüße
mappi3de :(

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Andrea Sch
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02 Okt. 2009 09:52 #33000 von Andrea Sch
Hallo,
ich finde die Panik der Lehrerin total übertrieben! Nur eine Nacht und noch dazu in der Remi Phase!
Vielleicht könnt Ihr noch einmal mit Ihr reden und die Folgen von Unterzucker nicht gar zu dramatisch darstellen.
Es kann ja wirklich nicht gar so viel passieren.
-Kinder in der Remi Phase haben ohnehin noch eine sehr gute Hypo Wahrnehmung.
-Nur Langzeitinsulin: Ein Hypo kommt nicht allzu schnell zustande
Unsere Diabetesberaterin hat uns empfohlen den Betreuern die Angst zu nehmen indem wir darauf hinweisen, dass ein schwerer
Hypo(bei Euch ohnehin unwahrscheinlich)zwar für alle Beteiligten nicht angenehm ist, aber eigentlich nur dann gefährlich, wenn das Kind gerade in einer Situation ist, wo eine Ohnmacht gefährlich ist(z.B.:beim Schwimmen, auf einem Berg ohne Handyempfang, alleine unterwegs...)
Angeblich gibt es auch für das Gehirn keine Folgen und deswegen sollte man eine Ohnmacht wegen Unterzucker auch nicht mit
Sauerstoffmangel im Gehirn und den dramatischen Folgen verwechseln.
Valentin war schon mit 9 eine ganze Woche alleine mit den Pfadfindern unterwegs und hatte sehr gute Werte(sogar besser als beim Diabetiker Camp :laugh: ). Wir haben die Kontrollaufgaben für die Betreuer auf einem Merkzettel auf 4 Punkte reduziert,damit waren sie dann auch nicht überfordert.
1. Vor dem Essen: Messen und Spritzen
2. Nie ohne Bauchtascherl aus dem Haus gehen(Inhalt: Messgerät, Pens, Traubenzucker)
3. Vor Sport: Sport BE
4. Vor dem Schlafengehen: Messen
Falls die Lehrerin trotzdem noch Angst hat, würde ich wahrscheinlich sogar den Zettel unterschreiben und sie aus der Verantwortung entlassen. Im Notfall wird sie trotzdem die Rettung holen und eine Notfallspritze traut sich sowieso nicht jeder zu. Was macht sie eigentlich, wenn jemand auf Insektenstich oder Lebensmittel allergisch reagiert? Darf der dann auch nicht mitfahren?
Diese kurze Klassenfahrt wäre ja auch ein gutes Training für ev. längere in einer höheren Klasse.
Ich wünsche Deiner Tochter auf jeden Fall, dass sie mitfahren kann!
LG
Andrea

Valentin (08/1998, D seit 04/2006, Accu Check Combo seit 2009, Novorapid)

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Gottwalt
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02 Okt. 2009 11:09 #33004 von Gottwalt
Hallo,

Andrea hat ja schon sehr gute praktische Tipps gegeben.
Jetzt komme ich mit dem Grundsätzlichen: Kein Kind darf aufgrund seiner Erkrankung oder Behinderung von Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden (und eine Klassenfahrt gehört da zwangsläufig dazu), wenn durch geeignete Betreuung die Teilnahme gewährleistet werden kann.

Die Lehrerin darf unter keinen Umständen einen schriftlichen "Haftungsausschluß" fordern, er wäre auch nicht rechtskräftig. Die Lehrerin darf allerdings verweigern, sich um den Diabetes zu kümmern (außer im Notfall, da muß sie selbstverständlich tätig werden).

Sollte die Lehrerin sich nicht in der Lage fühlen, die Verantwortung zu tragen, so muß sie in Zusammenarbeit mit Euch, der Schulleitung und der Schulbehörde eine geeignete zusätzliche Begleitperson beantragen, die sie dann auch bewilligt bekommt. Oder Ihr bestellt für den Abend ins Übernachtungsquartier einen Pflegedienst, der Protaphane spritzt, das Essen berechnet und der Lehrerin bestätigt, daß alles gut gehen wird.

Also, nochmal ganz klar und deutlich: Ausschluß von der Klassenfahrt ist nicht zulässig, Haftungsausschluß auch nicht! Falls die Lehrerin sich weigert, die Mitverantwortung über den Diabetes zu übernehmen (das darf sie, sie muß diese Verantwortung wirklich nicht übernehmen!), dann muß die Lehrerin(!) für eine geeignete Zusatzbetreuung sorgen (Ihr habt dabei Mitwirkungspflicht in dem Sinne, daß Ihr z. B. vom Arzt die Erkrankung bestätigen laßt oder den Schwerbehindertenausweis vorlegt etc.).

Falls die Lehrerin sich da irgendwie anstellt oder einfach überfordert ist, würde ich mich umgehend freundlich(!) an die Schulleitung wenden und darum bitten, daß die Lehrerin die notwendigen Hilfen erhält. Sollte die Schulleitung damit ebenfalls überfordert sein, so ist es die Schulbehörde sicherlich nicht.

Lieben Gruß

Gottwalt

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Andrea Sch
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02 Okt. 2009 12:28 - 02 Okt. 2009 12:35 #33006 von Andrea Sch
Hallo Gottwalt,
stimmt schon,natürlich ist es das Recht eines Diabetikers an Schulveranstaltungen teilzunehmen.
Ich glaube aber, dass es dem Eltern-Lehrer Klima nicht zuträglich ist die Sache rein juristisch anzugehen.
Die Lehrerin bleibt ja auch wahrscheinlich noch ein paar Jahre erhalten.
Ich glaube auch, dass ein 11-jähriges Kind schon mal eine Nacht ohne Pflegedienst auswärts bleiben kann-wäre
auch fürs Selbstvertrauen wichtig! Valentin ist jetzt auch 11 und weder dürfte ich mitfahren, noch eine "Nanny".
Aber natürlich sind Kinder verschieden!
LG
Andrea

Valentin (08/1998, D seit 04/2006, Accu Check Combo seit 2009, Novorapid)
Letzte Änderung: 02 Okt. 2009 12:35 von Andrea Sch.

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Gottwalt
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Diamant Schreiber
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02 Okt. 2009 12:40 #33007 von Gottwalt
Hallo Andrea,

genau aus den von Dir geäußerten Überlegungen wies ich eingangs darauf hin, daß Du den praktischen Teil gut beschrieben hast.

Es ist halt gleichzeitig so: Ein Lehrer darf die Verantwortungsübernahme verweigern, und damit praktisch das Kind von einer Veranstaltung ausschließen. Und an genau diesem Punkt muß dann nach Lösungen gesucht werden. Und falls der Lehrer drauf besteht (aus Angst oder warum auch immer) ist eine Begleitperson sicherlich das kleinere Übel, verglichen mit einem Ausschluß von der Klassenfahrt.

Es geht ja nicht darum, daß man immer mit Paragraphen ankommt und versucht, sich "seine Rechte" einzuklagen. Es ist aber durchaus im Gespräch hilfreich, wenn man überhaupt die Rechtssituation kennt, um sich nicht aus Unkenntnis in die Enge treiben zu lassen. Und ganz ganz häufig ist es wirklich so, daß die Lehrer gar nicht wissen, daß sie die (relativ unkomplizierte) Möglichkeit haben, subjektiv notwendige Hilfen zu bekommen.

Lieben Gruß

Gottwalt

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Gottwalt
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02 Okt. 2009 12:40 - 02 Okt. 2009 12:42 #33008 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: Doppelpost gelöscht
Irgendwie wurde es zweimal gespeichert, jetzt ists einmal wieder weg.

Lieben Gruß

Gottwalt
Letzte Änderung: 02 Okt. 2009 12:42 von Gottwalt.

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mappi3de
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02 Okt. 2009 14:52 #33012 von mappi3de
Hallo,
die Schule möchte gerne eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom beh. Arzt des Kindes haben und wenn das vorgelegt werden kann, dann erst kann sie mitgehen.

Welch Drama in unserem Lande!!!

Hole mir im Krankenhaus das Stückchen Papier und gut is.

Zum Glück haben wir ein wirklich super Team im Krankenhaus, die sich liebevoll um alles auch noch gerne kümmern.

Bin mal gespannt, was sie dann noch alles brauchen.

Nächste Woche weis ich meh. :laugh:

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