Die Rechtslage ist zum Glück eindeutig: § 92 Nummer 2 sagt:
(2) Den in § 19 Abs. 3 genannten Personen ist die Aufbringung der Mittel nur für die Kosten des Lebensunterhalts zuzumuten
1.
bei heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind,
2.
bei der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung einschließlich der Vorbereitung hierzu,
3.
bei der Hilfe, die dem behinderten noch nicht eingeschulten Menschen die für ihn erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen soll,
4.
bei der Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf oder zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit, wenn die hierzu erforderlichen Leistungen in besonderen Einrichtungen für behinderte Menschen erbracht werden,
5.
bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 26 des Neunten Buches),
6.
bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 33 des Neunten Buches),
7.
bei Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 41 des Neunten Buches und in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten (§ 56),
8.
bei Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten Menschen die für sie erreichbare Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, soweit diese Hilfen in besonderen teilstationären Einrichtungen für behinderte Menschen erbracht werden.
Das bedeutet: Wenn eine Maßnahme der Eingliederungshilfe so ins Leben eingreift, daß sie Bestandteile des täglichen Lebens beinhaltet, so sind diese (z. B. das tägliche Essen) selbst zu zahlen. Beispiel konkret hier: Bei einer stationären Schulungsmaßnahme wäre das tägliche Essen selbst zu zahlen, da es ja zuhause nicht anfällt. Aber: Falls das Essen selbst Bestandteil der Maßnahme ist (bei einer Diabetesschulung durchaus üblich), wären die Kosten des Essens eher Bestandteil der Maßnahme und nicht Kosten des Lebensunterhaltes. Sind die Beträge gering, die ggf. selbst zu zahlen wären, verzichten manche Träger auf eine Aufrechnung, oder man einigt sich auf eine pauschale Selbstbeteiligung.
Hoffentlich hilft das dem Verständnis!
Lieben Gruß
Gottwalt