Rechtsanwalt Meyer vertritt seit fast 20 Jahren regelmäßig die Rechte von an Diabetes mellitus erkrankten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, insbesondere auch zu Fragen der Pflegegrade, der Hilfsmittelgewährung (Insulinpumpen, CGM, FGM), des GdB sowie der Kindergarten- und Schulbegleitung. Er arbeitet dabei eng mit unabhängigen medizinischen Sachverständigen, behandelnden Ärzten, Diabetologen und Diabetesberatern zusammen.
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