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Frage zu Pflegestufe

Kiadis



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01 Feb. 2023 01:37 - 01 Feb. 2023 01:38 #120417 von Kiadis
@ Cheffchen
Ich habe den kompletten Thread gelesen. An dieser Stelle ein großes Danke für die Infos in diesem Thread. Den Online-Rechner werde ich auch noch durchgehen. An mangelnder Vorbereitung wird es definitiv nicht scheitern :-).
Letzte Änderung: 01 Feb. 2023 01:38 von Kiadis.

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07 Feb. 2023 00:43 #120445 von Kiadis
So, letzten Donnerstag war es nun soweit, der MD war da. Auch wenn der Pflegegrad noch nicht bekannt ist, gehe ich zu 100% davon aus, dass es 1 sein wird. Modul 6 "Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte" wurde nicht einmal angesprochen. Als die Dame das Notebook weggepackt hat, habe ich sie darauf angesprochen. Kurze Antwort: "Solange das Kind keine geistige Beeinträchtigung hat, kann es dort keine Punkte geben. Das ist halt so".

Was ich aus diesem Thread bereits rauslesen konnte, sollte man direkt nach der Einstufung den vollständigen Bericht bei der Kasse anfordern. Das werde ich auf jeden Fall machen. Wie geht man dann am besten weiter vor? Anwalt direkt einschalten für den Widerspruch oder zuerst selbst versuchen schriftlich mit der Kasse in Kontakt zu treten um auf einige Punkte einzugehen, falls diese im Bericht fehlen?

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07 Feb. 2023 01:25 #120446 von Cheffchen
@Kiadis, die Aussage ist natürlich Quatsch mit der geistige Beeinträchtigung.
Du musst innerhalb der 4 Wochen ein Widerspruch einreichen, das geht normal erstmal ohne Anwalt oder wenn ein hast, kann der das natürlich schicken.
Du solltest natürlich darlegen, wo die Punkte falsch sind und was besser passen würde.

Erst wenn der Widerspruch nach 1-3 Monaten abgelehnt wird und dann Klagen musst, wäre ein Anwalt echt von Vorteil, auch wenn es grundsätzlich auch ohne geht.

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07 Feb. 2023 23:45 #120449 von Kiadis
Klagen ohne Anwalt? Nicht das ich diesen bevorzuge, gibt es aber hierzu einen Art Leitfaden bzw. eine Hilfestellung, wie man da am besten vorgeht? Interessiert mich grundsätzlich.

Sind euch Anwälte bekannt, die bereits positive Ergebnisse erwirkt haben bei der Klage bezüglich eines Pflegegrads und somit bewiesen habe, dass sie in dem Thema sehr fit sind?

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08 Feb. 2023 00:46 #120450 von Cheffchen
@Kiadis,
Grundsätzlich steht das wichtigste in der Rechtsmittelbelehrung, die dann bei der Ablehnung bei ist.
Ist ja vor Sozialgericht und das ist Standard, Klage Schriftlich oder persönlich dort einreichen.
Ein Rechtsanwalt hilft aber natürlich schon, da der etwas von aussen einschätzen kann, ob das realistisch ist.

Rechtsanwälte die sich mit Diabetes auskennen sind zb hier aus Forum Jan Twachtmann und Oliver Ebert,
Twachtmann ist zufällig auch aus NRW oder Heribert Kohlen auch.

Die können natürlich nicht Zaubern, du musst natürlich den Pflegegradrechner mal realistisch durch gehen und musst denen zuarbeiten, dann sieht das auch recht gut aus.
Da keine Daten im Forum hast, ist alter unklar, bei 14 Jährigen Kind wird das natürlich mit PG2 mit ausschliesslich Diabetes recht aussichtslos.

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08 Feb. 2023 14:34 #120455 von Kiadis
Ich bin den Rechner mit realistischen Angaben durchgegangen. Eine PG2 ist meines Erachtens angebracht. Mein Sohn ist 5,5 Jahre alt. Laut den Beiträgen hier ist das ein Alter, in dem die Wahrscheinlichkeit für einen PG2 ganz gut ist, auch wenn sich das natürlich von Kind zu Kind unterscheidet.

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Lema



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10 Feb. 2023 00:20 #120465 von Lema
Wir haben nach einem langen Weg PG2 erfolgreich vor dem Sozialgericht durchgesetzt. 
Erstens: Finger weg von Familiara! Sie haben uns für 200€ beraten und haben uns mitgeteilt, dass unsere Klage vor Gericht nichts nutzt. Wir glaubten allerdings, dass der Punkt "Abwehr von Pflegemaßnahmen" aufgrund ausgeprägter Angst unserem Kind zusteht.
Der Anwalt hat uns nicht wirklich geholfen. Er Übernahme unsere Zuarbeit 1:1 und hat quasi nur drunter unterschrieben, 400€! Anschließend hat er es versäumt, die Klage fristgerecht vor dem Sozialgericht einzureichen.
Unsere Klare Empfehlung ist der VDK. Die Mitgliedschaft kostet 6€/ Monat. Sie haben uns sehr professionell und viel besser als der Anwalt vor Gericht vertreten, und das für sehr wenig Geld. 
Entscheidend ist die Meinung des Gerichtsgutachters. In unserem Fall war er überhaupt nicht überzeugt. Er hat die Meinung vom MDK vertreten, dass die Abwehr von Pflegemaßnahmen nur bei psychischen Störungen berücksichtigt wird. In der Richtlinie steht jedoch wörtlich, dass die Beurteilung Symptom- und nicht diagnosen-orientiert erfolgt. Auch mit dem Gerichtsgutachter mussten wir diskutieren. Als wir ihn überzeugt haben, hat er alles seinem Gutachten übernommen. Dann hat die Pflegekasse die Argumentation vor Gericht angenommen. Wir haben dann das Pflegegeld rückwirkend für die letzten zwei Jahre erhalten.
Meine Empfehlung: lesen Sie die Richtlinie, lassen Sie sich von keinem demotivieren, kämpfen Sie bis Ende, begründen Sie genau, warum der Pflegeaufwand in Kategorie x oder y passt und lassen Sie sich vom VDK vertreten. 
Viel Erfolg!
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13 Feb. 2023 21:06 #120536 von NinasMama
Wir haben morgen den Wiederbegutachtungstermin nach Widerspruch. Wir hatten 2018 sofort PG 2 bekommen, letztes Jahr gab es eine Wiederholungsbegutachtung und da wurden einige Dinge nicht berücksichtigt, Ergebnis PG 1. Wir haben Widerspruch eingelegt und sind nun auf morgen gespannt. Im Gutachten vom letzten Jahr stand z.B., dass die Abwehr pflegerischer Maßnahmen zwar nachvollziehbar aber altersadäquat wären, sprich jedes gleichaltrige Kind würde sich beim Katheterwechsel usw. so verhalten - hä? Die wenigsten diesen Dingen ausgesetzt. Aber dass unsere Tochter Schleife binden und sich die Jacke anziehen kann, das wurde geprüft und erwähnt.

Nächtliche Unruhen, Ein- und Durchschlafstörungen, schwere psychomatische Durchfälle wurden nicht gewertet. Wenn ein gleichaltriges Kind sich in die Hose macht, muss auch geholfen werden (a ja). 

Wir werden von familiara begleitet. Bin gespannt, was das bringt. Tatsächlich kommt die Zuarbeit von uns, aber bislang macht die Gutachterin einen ordentlichen Job. 

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Cheffchen
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13 Feb. 2023 22:28 #120538 von Cheffchen
@NinasMama, den mein-pflegegrad-rechner.de/ kennst, mit den Beschreibungen zu jeder Frage?
In der Altersgruppe in Modul6 mehr als die 3,75 zu bekommen, braucht es schon einiges, vor allem Querdiagnose, also da muss man oft nicht nur Sagen, das ist ein Problem, sondern das man deswegen auch wo in Behandlung ist, sonst wird das selten gewertet.
Also alles schon vorkauen, vielleicht reichts ja wieder.

Cheffchen

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14 Feb. 2023 06:38 #120539 von NinasMama
Ja, danke nochmal für den Hinweis.

Wir haben aktuell in Modul 6 0 Punkte, 3,75 wären schon hilfreich.... Wir haben auch Verdachtsdiagnose und Therapie im psychischen Bereich. Ist aber lt Gutachter alles altersadäquat, da die Belastung in dem Alter ja logisch wäre. 

 

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