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Rechtliches: Gesetzliche Krankenkasse muss Antrag innerhalb von 3 Wochen entscheiden

WebAdmin
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21 Juli 2017 16:37 #105887 von WebAdmin

Stellt ein Versicherter einer gesetzlichen Krankenversicherung einen Antrag auf Leistung, muss die gesetzliche Krankenkasse über den Antrag des Versicherten sachlich innerhalb von 3 Wochen nach Eingang des Antrages entscheiden. Wenn sie den Antrag bewilligt, ist dies völlig unproblematisch, entscheidet sie nicht innerhalb von drei Wochen und lehnt später ab, fingiert das Gesetz aufgrund der Fristüberschreitung eine Bewilligung der Leistung durch die gesetzliche Krankenkasse. 

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Michael Bertsch
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marielaurin
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21 Juli 2017 20:59 #105889 von marielaurin
Der Omnipod für Sina wurde am 11.07 beantragt. Am 13.07 schreibt die KK, was bei uns allerdings erst laut meiner Nachbarin am 19.07. einging, dass noch Unterlagen benötigt werden, die ich bis allerallerspätestens 20.07. einreichen muss. Das war gestern. Heute kommen wir aus dem Urlaub und ich werde also Montag, 24.07. alles bei der Uniklinik abgeben, weil sie noch einen Fragebogen ausfüllen müssen - und das kann dauern, bis da was fertig ist.

Wenn ich die Unterlagen nun nicht pünktlich bereitstelle, was ich ja nicht mehr kann, weil wir im Urlaub waren, ist es dann klar, dass bewilligt wird wegen Fristüberschreitung? Dann muss ich mir ja gar keinen Stress mehr machen wegen fehlender Tagebücher?

Oder ist das Vorliegen der kompletten Unterlagen beim MDK das Datum der Antragstellung?

Sina *1999, DM seit 12/2010, ICT mit Levemir und Novorapid

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leseHexe
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21 Juli 2017 23:07 #105891 von leseHexe
Hallo!
So wie ich das verstanden habe, hat die KK durch das Einschalten des MDK sowieso 5 Wochen Zeit - und nicht nur 3.
Wie das mit Fristverschiebung durch die nachgeforderten Unterlagen ist, würde mich auch interessieren - dazu habe ich auch noch nichts gefunden.
Ich habe den Antrag für den Omnipod Ende Juni gestellt - MDK wurde von der KK eingeschaltet - und ich musste 3 Monate BZ Tagebücher (aussagekräftig :) ) abgeben. - und jetzt warte ich ....

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marielaurin
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22 Juli 2017 09:52 #105892 von marielaurin
Ich muss ja sagen, ich find das nervig :whistle:

Wenn sich bei meinem Kind ein DM neu manifestiert und man nicht auf ICT sondern auf Pumpe geht, hat man auch keine Tagebücher, die man einreichen kann.

Wir schreiben ja keine, daher ist das mit der Aussagekraft etwas schwierig, ich kann mir halt nur Mühe geben und die Werte vom Libre möglichst detailliert eingeben und mir dann mit KH und Korrekturen was aus den Fingern saugen. Das habe ich für Anfang des Jahres auch gemacht. Da hab ich noch hübsche Kaffee-, Kakao- und Ketchupflecken verteilt und das Ding zigmal geknüllt, dass es halbwegs benutzt aussah.
Dann hat bei uns die Klinik alles verlegt und daher gab es erst jetzt eine Beantragung. Also muss ich nochmal nachlegen und ein weiteres schreiben.
Ich werde mir Mühe geben, habe aber etwas Angst dass sich durch diesen Fragebogen die die Uniklinik ausfüllen muss nochmal alles weiß Gott wie verschiebt - was das Aus für die Omnipod bedeuten würde, weil ein 10tägiger KH-Aufenthalt zeitlich und schulisch einfach nicht geht.

Da ist dann auch meine nächste Frage: Wenn uns der Omnipod jetzt bewilligt wird, in welchem Zeitraum muss Sina dann ins KH? Sie sagt, sie würde das dann gerne schieben bis nach dem Abi, das ist dann aber erst in 10 Monaten, vorher hat sie keine Chance. Dann wird sie am 01.12. auch noch 18 und ist somit raus aus der Uniklinik und rein bei unseren niedergelassenen Diabetologen. Müssten wir dann nochmal neu beantragen?

Sina *1999, DM seit 12/2010, ICT mit Levemir und Novorapid

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24 Juli 2017 13:23 #105902 von Wenke

marielaurin schrieb: Wenn ich die Unterlagen nun nicht pünktlich bereitstelle, was ich ja nicht mehr kann, weil wir im Urlaub waren, ist es dann klar, dass bewilligt wird wegen Fristüberschreitung? Dann muss ich mir ja gar keinen Stress mehr machen wegen fehlender Tagebücher?

Oder ist das Vorliegen der kompletten Unterlagen beim MDK das Datum der Antragstellung?


Tja, das ist so eine Frage... Das Gesetz geht darauf nicht ein, ob die Frist in jedem Fall am Tag der Antragstellung beginnt, auch dann wenn die Unterlagen (schlimmstenfalls könnte das ja sogar Absicht sein) unvollständig sind oder ob sie dann erst beginnt, wenn alles vorliegt, was die KK für nötig hält.

Es steht auch nirgendwo, ob die KK alles, was sie eventuell zusätzlich zu den bereits eingerechten Unterlagen braucht, auf einmal anfordern muss... oder ob sie das auch so nach und nach tun darf.

Als wir Ende 2013 ein CGM beantragt haben, stellte sich die KK auf den Standpunkt, die Frist beginne erst, wenn alles vorliege. Deshalb nannten sie auch nie eine Frist, bis wann dies oder jenes nachzureichen sei (je später desto besser aus Sicht der KK).
Nachdem sie zuerst keine Tagebücher wollten, dann irgendwann plötzlich doch und dann noch einen nagelneuen HbA1c-Wert (und das, obwohl der eigentlich immer unter 7 war, auch jetzt nicht anders sein würde und sowieso überhaupt nicht der Grund für die Beantragung des CGMs gewesen war), habe ich die Mitarbeiterin am Telefon zur Schnecke gemacht und einfach mal gefragt, ob das Methode hat.
Die Rechtslage ist trotzdem unklar.

Tja, wie lange darf man warten, bis man das genehmigte Hilfsmittel in Gebrauch nimmt... Hier weiß ich nicht mal, ob es eine Regelung gibt. Aber, wenn man zu lange wartet, besteht natürlich immer irgendwo die Gefahr, dass irgend ein Schlaumeier bei der KK auf die Idee kommt, die Notwendigkeit könne gar nicht so groß sein, wenn man freiwillig noch ein knappes Jahr wartet.
Andererseits habe ich "in echt" noch von keinem Fall gehört, wo das passiert wäre. Die Gefahr dürfte also als gering eingestuft werden.
Immerhin müssen in manchen Kliniken die junge Patienten ohnehin monatelang warten, weil die Schulungen auf Monate hin ausgebucht sind.
Und Rehas, bei denen einem normalerweise gesagt wird, man müsste dort spätestens nach 3 Monaten anreisen, werden regelmäßig erst nach 6 und mehr Monaten angetreten, schon weil beliebte Kliniken schon im Januar bis Ende September "voll" sind.

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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Cheffchen
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25 Juli 2017 14:56 #105916 von Cheffchen
Die Frist beginnt wenn alle üblichen Unterlagen vorhanden sind.
Das sollte bei Pumpe der Antrag selber, Tagebücher und schreiben von doc. Einige kk haben wohl seit dieses Jahr noch ein extra Antrag (was ihr jetzt wohl auch habt), da reicht aber ein Anruf um das zu erfragen, so hat sich eine festen Termin und kannst mit Fristen kommen, sonst erst wenn kk als dies hat.

Befristung der Zusage wenn nichts anderes auf der Zusage steht, ist wohl 1 Jahr.

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31 Juli 2017 01:29 #105941 von leseHexe
egal wie das mit der Frist ist: unsere KK hat bereits jetzt mit einer Absage reagiert - mit den Worten:
"Aus den uns vorliegenden Unterlagen ist nicht erkennbar, dass die medizinischen Voraussetzungen für die Versorgung mit dem beantragten Hilfsmittel vorliegen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns daher nicht an den Kosten beteiligen können.
Besprechen Sie bitte alternative Versorgungsmöglichkeiten bzw. das weitere Vorgehen mit ihrem Arzt."
Und jetzt? Natürlich kommt das wieder rechtzeitig zum Wochenende - und ich weiss nicht, wohin mit meinen Fragen - und wie es jetzt weitergehen soll.

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31 Juli 2017 08:50 #105942 von mibi74
Guten Morgen!

Der nächste Schritt wäre Widerspruch einlegen. Detailliert und begründet.
Hast du eine Pumpe beantragt?
Gründe für eine Pumpeneinstellung sind
nachzulesen unter:
www.pumpencafe.de/indikation-und-kontraindikation.html
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31 Juli 2017 21:49 #105949 von leseHexe
Hallo zusammen!
Heute morgen habe ich gleich bei der KK angerufen - und siehe da: auch die KK hat aus dieser Fristengeschichte ihre Lehren gezogen: bevor die Frist jetzt nämlich ohne Nachricht abgelaufen wäre, haben sie den Pumpenantrag erst mal auf die beschriebene Weise abgelehnt. Und wenn ich keinen Widerspruch einlege (was ich natürlich tue!), ist die Sache für die KK beendet. Der Hintergrund in unserem Fall ist der, dass der MDK zusätzliche Unterlagen von unserer Diabetesambulanz angefordert hat - und unsere Ärztin bis gestern im Urlaub war. Daher gibt es die Stellungnahme des MDK noch nicht.
Und jetzt sind die Fristen für eine Bearbeitung und Beantwortung seitens der KK nahezu endlos ...

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leseHexe
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10 Aug. 2017 21:46 #106079 von leseHexe
noch ein Nachtrag: die Diabetes-Ärztin weiß nichts von zusätzlich angeforderten Unterlagen durch den MDK.
Jetzt gehe ich mal auf die Suche, was denen fehlt.
Kann man auch den MDK belangen, weil sie so ein Gutachten "verschleppen"?
Wir hätten in 2 Wochen Termine für die Pumpeneinstellung gehabt - unsere Diabetesambulanz hat nicht mit einer Ablehnung gerechnet. Ich weiß nicht mal mehr, ob ich sauer bin, oder einfach nur traurig, weil immer wieder was unvorhersehbares eintritt. Jedenfalls könnte ich nur noch heulen - und die Kinder sollen nichts davon merken - haha.

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