Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zu kurzwirksamen Insulinanaloga für Typ 1-Diabetiker, vom 05. Januar 2010
Auswirkungen für die Versicherten
Der Verordnungsausschluss des G-BA für kurzwirksame Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetes tritt aufgrund von Rechtsstreitigkeiten von BMG und G-BA vorerst nicht in Kraft.
Inhalt des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
Kurzwirksame Insulinanaloga sind zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 nicht verordnungsfähig sind, solange sie mit Mehrkosten im Vergleich zu kurzwirksamem Humaninsulin verbunden sind. Das angestrebte Behandlungsziel ist mit Humaninsulin ebenso zweckmäßig, aber kostengünstiger zu erreichen. Für die Bestimmung der Mehrkosten sind die der zuständigen Krankenkasse tatsächlich entstehenden Kosten maßgeblich.