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Schwerbehindertenrecht: Bei Diabetes ist Therapieaufwand nicht allein maßgeblich für Schwere der Behinderung

WebAdmin
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Therapieform: CSII + CGM (Zugelassenes Closed Loop Insulinpumpensystem mit Glukosesensor)
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14 Nov. 2012 17:41 #75009 von WebAdmin

Schwerbehindertenrecht: Therapieaufwand ist nicht allein maßgeblich für die Schwere einer Behinderung

Menschen mit Diabetes müssen zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises erhebliche Einschnitte in die Lebensführung nachweisen

Berlin - Damit Diabetiker den Schwerbehindertenstatus erhalten, müssen neben der Belastung durch hohen Therapieaufwand auch erhebliche Beeinträchtigungen im Alltag vorliegen: Menschen mit Diabetes können nach den einschlägigen Vorschriften den Schwerbehindertenstatus erhalten, wenn sie täglich mindestens vier Insulininjektionen benötigen, deren Dosis sie je nach Ernährung, Bewegung und Blutzucker selbst anpassen. Dieser Therapieaufwand allein reicht aber – anders als es mitunter zu lesen ist – nicht aus, um den Schwerbehindertenausweis zu bekommen. Vielmehr müssen die Betroffenen zusätzlich auch noch nachweisen, dass sie durch erhebliche Einschnitte gravierend in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sind. In einer aktuellen Entscheidung ( B 9 SB 2/12 R, Urteil vom 25.10.2012) wurden diese zusätzlichen Voraussetzungen vom Bundessozialgericht nochmals bestätigt. diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe rät daher Menschen mit Diabetes, im Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis die geforderten gravierenden Einschnitte in der Lebensführung möglichst detailliert zu belegen.

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Michael Bertsch
webmaster@Diabetes-Kids.de
www.diabetes-kids.de

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