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Diabetes: Recht auf Behindertenausweis

WebAdmin
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Administrator
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Beiträge: 6842

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1998
Therapieform: CSII + CGM (Zugelassenes Closed Loop Insulinpumpensystem mit Glukosesensor)
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09 Dez. 2011 12:46 #63382 von WebAdmin
Diabetes: Recht auf Behindertenausweis wurde erstellt von WebAdmin

Viele Diabetiker sind dankbar für den Hinweis, dass sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben, betont diabetesDE.

Wer mindestens viermal täglich Insulin spritzt und durch die Krankheit erheblich beeinträchtigt wird, dem steht grundsätzlich ein solcher Ausweis zu, so die Organisation.

Auch Eltern von einem Kind mit Diabetes erhalten Steuervorteile, wenn dieses als schwerbehindert eingestuft wurde.

Quelle: Bericht der Ärztezeitung vom 9. Dez. 2011


Michael Bertsch
webmaster@Diabetes-Kids.de
www.diabetes-kids.de

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Herbstwind
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Neuling
Neuling

Beiträge: 1

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 1997
Therapieform:
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03 Jan. 2012 21:38 #63383 von Herbstwind
Herbstwind antwortete auf Diabetes: Recht auf Behindertenausweis
Unser Sohn hat seit 1.5 Jahren Diabetes Typ 1 und hat damals einen Behindertenausweis bekommen, den er zum Busfahren in die Stadt sehr gerne nutzt oder auch mal um weiter weg zu Freuden zu fahren. Uns wurde gesagt, dass dieser Ausweis nur bis 15 Jahre gilt und dann wieder aufgehoben wird. Hat da jemand schon Erfahrungen gesammelt? Pascal ist jetzt 14,5.

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Gottwalt
Mitglied


Diamant Schreiber
Diamant Schreiber

Beiträge: 1440

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
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03 Jan. 2012 22:04 #63384 von Gottwalt
Die versorgungsmedizinischen Grundsätze (früher sog. „Anhaltspunkte") sind diesbezüglich geändert worden, es gilt nun die o. g. Regel.
Gehandhabt wird es wohl weitgehend so: Bei ICT oder Pumpe gibt es ohne Diskussion weiter GdB 50 (und damit den Ausweis), das Merkzeichen „H" aber nur noch in besonderen Fällen, z. B. bei schwerer Hypo-Wahrnehmungsstörung.
Bei CT gibt es GdB 40 und somit KEINEN Ausweis, u. U. arbeitsrechtlich aber die Gleichstellung und damit Kündigungsschutz, mehr Urlaubstage und früher Rente.

Gruß

Gottwalt

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