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Jahresverordnung CGM bei Barmer?

Wenke
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21 Nov. 2016 16:03 #103213 von Wenke
Jahresverordnung CGM bei Barmer? wurde erstellt von Wenke
Ihr habt ja vielleicht mitbekommen, dass wir im Augenblick enorme Probleme wegen der endlosen Bearbeitungszeit der Rezepte haben.

Jetzt meine Frage: gibt es jemanden bei der Barmer, der eine Jahresverordnung hat?

Unsere KK fusioniert am 01.01.2017 mit der Barmer und wir hatten die Hoffnung, dass dann vielleicht das ein oder andere besser wird.

Nach Aussage von Medtronic akzeptiert die Barmer aber (auch) keine Jahresverordnungen.

Wer kann mir von seinen Erfahrungen berichten?

LG Heike

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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Cheffchen
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21 Nov. 2016 20:18 #103215 von Cheffchen
Cheffchen antwortete auf Jahresverordnung CGM bei Barmer?
Hallo,

bei der Barmer kannst für alles eine Jahresverordnung machen (so aussage Barmer), deswegen haben wir dann selbst für Teststreifen und Lanzetten das gemacht.

Cheffchen

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Wenke
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21 Nov. 2016 21:33 #103217 von Wenke
Wenke antwortete auf Jahresverordnung CGM bei Barmer?

Cheffchen schrieb: Hallo,

bei der Barmer kannst für alles eine Jahresverordnung machen (so aussage Barmer), deswegen haben wir dann selbst für Teststreifen und Lanzetten das gemacht.

Cheffchen


Danke Cheffchen, aber ich meinte nicht alles, sondern Enlite-Sensoren. Deshalb hatte ich dies hier im Unterforum "CGM" gepostet. Ich hätte das wahrscheinlich noch genauer sagen sollen. :)

Es geht also um eine Jahresverordnung für Enlite-Sensoren.

Eine Jahresverordnung für all die anderen Sachen akzeptiert die Deutsche BKK auch.

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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22 Nov. 2016 17:26 #103228 von sonjanico
sonjanico antwortete auf Jahresverordnung CGM bei Barmer?
Wir sind zwar nicht bei der Barmer, sondern bei der IKK und haben auch das CGM mit Enlite-Sensoren. Jedoch sind die - meines Wissens nach - von den Jahresverordnungen immer ausgeschlossen.
Ich hatte nämlich letztes Jahr, als wir das mit dem Jahresrezept angefangen hatten, extra noch mal bei der Krankenkasse angerufen und gefragt, ob die Sensoren auch mit auf dieses Rezept dürfen.
Die Dame von der IKK sagte, dass für die Sensoren immer wieder ein eigenes Rezept genehmigt werden muss.
Bei der IKK dauert das übrigens auch ewig und wenn man da nicht immer mal wieder anruft und Druck macht, kommt die Genehmigung im nächsten Quartal. Irgendwann weiß man dann gar nicht mehr, was denn nun beantragt, was genehmigt u. was von medtronic geschickt wurde.

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22 Nov. 2016 19:12 #103230 von Wenke
Wenke antwortete auf Jahresverordnung CGM bei Barmer?
Danke sonjanico, ich meinte explicit die Barmer.

Es gibt Krankenkassen, die akzeptieren es auch bei den Sensoren, dass man einmal im Jahr ein Rezept für
60 Stück einreicht und die dann nach und nach abruft.
Medtronic empfiehlt das wohl auch so (also uns bisher nicht, aber bei fb postete kürzlich jemand ein Bild von so einer Empfehlung.)

Ebenfalls bei fb berichteten einige Leute, ihre KK (weiß bloß nicht mehr welche, bilde mir aber ein, die Barmer wäre dabei gewesen) würde so eine Jahresverordnung akzeptieren.

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22 Nov. 2016 23:20 #103234 von SuSanne36
SuSanne36 antwortete auf Jahresverordnung CGM bei Barmer?
Hallo,
Bei den Enlite Sensoren kenne ich das nur auf Jahresverordnung, ganz egal welche Krankenkasse !!!!!!!
Rezept für sartset inklusive 10 Sensoren, extra Rezept für Jahresverordnung 50 Sensoren .
Ich wundere mich dass euer Arzt das nicht so aufschreibt !
Der Arzt entscheidet über die Verordnung, die Krankenkasse genehmigt diese lediglich.
Susanne

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Wenke
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23 Nov. 2016 07:20 #103237 von Wenke
Wenke antwortete auf Jahresverordnung CGM bei Barmer?

SuSanne36 schrieb: Hallo,
Bei den Enlite Sensoren kenne ich das nur auf Jahresverordnung, ganz egal welche Krankenkasse !!!!!!!
Rezept für sartset inklusive 10 Sensoren, extra Rezept für Jahresverordnung 50 Sensoren .
Ich wundere mich dass euer Arzt das nicht so aufschreibt !
Der Arzt entscheidet über die Verordnung, die Krankenkasse genehmigt diese lediglich.
Susanne


Hallo Susanne,

beim Doc habe ich da bisher noch gar nicht so genau gefragt, ob sie auch eine Jahresverordnung ausstellen. Ich habe nur gesagt, dass wir ein Problem haben, weil die Bearbeitungszeiten für jedes einzelne Rezept extrem variieren (bisher auf einer Scala zwischen 14 und 39 Tagen) und wir deshalb nur schwer einschätzen können, zu welchem Zeitpunkt wir ein neues brauchen.
Daraufhin boten sie an uns gleich ein neues Rezept über 20 weitere Sensoren auszustellen (nachdem 4 Wochen zuvor eines über 10 ausgestellt worden war).
Ich könnte mir vorstellen, dass sie eher kein Problem mit der Jahresverordnung haben.

Wen ich danach gefragt habe, ist:
1. Die Deutsche BKK. Dort haben sie sich um eine echte Anwort herumgedrückt. Ich hörte immer nur wieder den Satz: "Sensoren müssen immer verordnet werden." Darauf ich: "Ich will sie ja verordnen lassen, nur eben alle für ein Jahr auf einmal." Darauf folgte dann wieder ein: "Tut mir leid, aber Sensoren müssen alle verordnet werden."
Entweder hat der Gesprächspartner mich nicht verstanden oder er wollte mich nicht verstehen.
2. Bei Medtronic. Da habe ich gesagt, dass wir demnächst bei der Barmer sind und ob sie mir sagen können, ob die Barmer da mitmacht. Der Mitarbeiter schaute in den Computer und meinte dann: "Nein, die Barmer akzeptiert maximal Halbjahresverordnungen. Verordnungen für ein ganzes Jahr weist die Barmer zurück. Wenn Sie sowas einreichen, wird das von denen abgelehnt und Sie müssten eine neues Rezept einreichen und haben doppelte Rennerei."

LG Heike

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23 Nov. 2016 08:45 - 23 Nov. 2016 08:48 #103239 von SuSanne36
SuSanne36 antwortete auf Jahresverordnung CGM bei Barmer?
Guten Morgen Heike,

Es verhält sich folgendermaßen wenn du ein Rezept bei der Krankenkasse eingereichst:
Die Krankenkasse prüft den Sachverhalt und genehmigt oder lehnt ab.
Wenn du jetzt also ein Jahres Rezept einreichst würden Sie dir also für ein Jahr die gewünschte Leistung zu sagen.

Ich kann mir also vorstellen, dass es aus diesem Grund bei deiner Krankenkasse ungern gesehen ist, aber trotzdem nicht heißt,dass es nicht möglich ist.

Schluss endlich heißt es, dass jedes Rezept/Verordnung auf seine Notwendigkeit geprüft wird. (Nur Krankenkasse intern oder vielleicht auch in Rücksprache mit dem MDK)

Fazit: nur weil ihr eine Leistung in den letzten Jahren bekommen habt, heißt es nicht das sie automatisch auf Dauer genehmigt wird. Es kann also sein, dass vielleicht beim nächsten Rezept ( egal ob für 3,6 oder zwölf Monate) eine Ablehnung erfolgt.

Und noch mal, ich kenne das trotzdem nur als Jahresverordnung.
Auch kann ich persönlich die Probleme mit Medtronic, Kundendienst, Versendung von Ware, Reklamation nicht nachvollziehen. Kann ich aus meiner persönlichen Sicht nicht bestätigen.

Ich bin hier mehr als zufrieden und fühle mich dort sehr gut aufgehoben. Bin von Medtronic in dieser Hinsicht mehr als begeistert .

Grüße Susanne
Letzte Änderung: 23 Nov. 2016 08:48 von SuSanne36.

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23 Nov. 2016 11:38 #103241 von Wenke
Wenke antwortete auf Jahresverordnung CGM bei Barmer?

SuSanne36 schrieb:
Fazit: nur weil ihr eine Leistung in den letzten Jahren bekommen habt, heißt es nicht das sie automatisch auf Dauer genehmigt wird. Es kann also sein, dass vielleicht beim nächsten Rezept ( egal ob für 3,6 oder zwölf Monate) eine Ablehnung erfolgt.

Und noch mal, ich kenne das trotzdem nur als Jahresverordnung.
Auch kann ich persönlich die Probleme mit Medtronic, Kundendienst, Versendung von Ware, Reklamation nicht nachvollziehen. Kann ich aus meiner persönlichen Sicht nicht bestätigen.


Dass die Krankenkasse jedes Rezept prüft und auch jederzeit etwas ablehnen könnte, dass in der Vergangenheit genehmigt wurde, ist mir im Gegensatz zu vielen anderen schon immer klar gewesen.

Immer wenn ich lese "wir haben jetzt eine dauerhafte Genehmigung", denke ich "die Genehmigung ist vielleicht unbefristet (das ist unsere auch), aber das heißt nicht, dass die KK es sich nicht irgendwann anders überlegen könnte, dass sie nicht der Meinung sein könnte, die Gründe, die zu der Genehmigung geführt hätten, wären nun nicht mehr gegeben (etwa das Alter des Kindes) oder müssten neu überprüft werden (z.B. Hypowahrnehmungsstörung) oder die rechtliche Lage habe sich geändert."

Alles Dauerhafte dauert immer so lange, bis es damit aufhört, dann dauert es nicht mehr. :lol:

Was Medtronic anbetrifft: Ich kenne Leute, die haben Probleme und welche, die keine haben. In den ersten Jahren hatten wir auch keine. Ich glaube, das ist vor allem auch Glücksache. Vielleicht hatten wir bis 2013 auch Glück, dass wir immer jemanden erreicht haben und seitdem weniger Glück.
Allerdings räumte in den letzten Tagen ein Mitarbeiter ein, dass bei ihnen im Augenblick ziemliches Chaos herrscht (weil die Nachfrage nach CGM-Produkten nach dem Urteil im Sommer noch deutlich stärker angestiegen ist, als sie erwartet hatten).
Bei uns kommt halt das Problem dazu, dass unsere Krankenkasse die Rezepte ohne Nachhaken nur extrem schleppend bearbeitet und dass Medtronic eigenständig nicht nachhakt. Sie versprachen, dass sich das in Zukunft ändern soll... :huh:

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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