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15 Jahre und allein mit Klasse zelten?

kerstin daniela
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17 Mai 2013 21:27 #82128 von kerstin daniela
15 Jahre und allein mit Klasse zelten? wurde erstellt von kerstin daniela
Hallo,
mein Sohn ist 15, hat seit 2,5 Jahren Diabetes und ist in der 10. Klasse Gymnasium. Vor der Oberstufe wollen die eine Abschlussreise machen, zwei, drei Tage zelten an der Ostsee. Nun will die Lehrerin aber wahrscheinlich gar nicht mitfahren, d.h. die KLasse fährt allein und ohne erwachsene Begleiter. Elias geht sehr umsichtig und supervernünftig mit seinem Diabetes um, ich traue ihm das also zu (wenngleich ich trotzdem ängstlich wäre) - aber was ist denn, wenn wirklich etwas passiert und er z.B. eine tiefe UZ hätte (ist bisher noch nicht vorgekommen, aber zelten, Sonne, viel Bewegung?). Zudem hat er einen Schwerbehindertenausweis mit Merkmal H - wie sieht es denn rechtlich aus? Darf ich ihn überhaupt fahren lassen? Andererseits will ich ihm diese letzte gemeinsame Reise auch nicht vermiesen und ihn nicht frustrieren oder stigmatisieren, indem ich ihn nicht mitfahren lasse!
Was meint ihr?

LG, Kerstin

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monday
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17 Mai 2013 21:58 #82133 von monday
Hallo,
wer kommt aeigentlich überhaupt auf die Idee 15 jährige 2-3 Tage alleine zelten fahren zu lassen? Ohne Erwachsene?
Das würde ich als Eltern glaube ich grundsätzlich nicht erlauben. Nicht mit so einer großen Gruppe. Gibt es auch ältere Kinder als 15 in der Klasse? 16 jährige dürften ja schon Alkohol trinken...
Das klingt mir ganz nach Party und das Ganze mal ausprobieren. Und dann ein Diabetiker dazwischen? Das wäre mir zu riskant...
Wobei ihr natürlich euren Sohn kennt, wie standhaft er ist, wie sorgfältig etc.
Aber mir ist das in dem Alter suspekt. Das können die doch später machen... mit 17.... oder so...
Gruß Vera
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Mssn69
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18 Mai 2013 00:19 #82137 von Mssn69
Das Merkzeichen H wird nur bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres anerkannt , heißt also , dass er mitfahren darf .
Wo steht denn beim Merkzeichen H , dass er nicht mitfahren darf ?
Wäre das nicht diskriminierend ?

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Steffii
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18 Mai 2013 09:15 #82143 von Steffii
Normalerweise wird das H mit 16 Jahren aberkannte, meine Tochter hat es aber noch, vorerst bis sie 18,5 Jahre alt ist.

Das hat das Versorgungsamt einfach so verlängert.

LG
Steffi

P.S.: Ich finde es auch nicht in Ordnung, dass kein Erwachsener mitfährt. So eine Teenager-Gruppe verselbständigt sich ja gerne mal, auch im Bezug auf Alkohol, von Drogen gar nicht zu sprechen. Außerdem dürfen sich Jugendliche bis 16 Jahren nur bis 22 Uhr und bis 18 Jahren nur bis 24 Uhr alleine in der Öffentlichkeit aufhalten. So sagt es das deutsche Gesetz, unabhängig von irgendwelchen Schwerbehinderungen.

Musste ich kürzlich von der Polizei lernen, die meine 17-jährige Tochter in Frankfurt nach 24 Uhr "aufgegriffen" hat. :woohoo:
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kerstin daniela
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18 Mai 2013 10:13 #82146 von kerstin daniela
kerstin daniela antwortete auf 15 Jahre und allein mit Klasse zelten?
Auf die Idee kam die Klassenlehrerin. Die Parallelklasse macht das auch so und ich fürchte, es wird darauf hinauslaufen, dass mehrheitlich entschieden wird, das in der 10b auch so zu machen.
Ich finde die Idee auch blöd - aber nicht, weil ich Angst habe, mein Sohn könnte Alkohol trinken oder Dorgen nehmen, sondern wegen Diabetes. Dennoch ist es eben die Abschlussreise der Mittelstufe und für mich stellt sich eben die Frage, ob ich ihm das verbiete (und damit eine möglicherweise tolle Erinnerung nehme) oder nicht (und damit ein großes Risiko eingehe.)

Die Frage nach dem H wurde noch nicht beantwortet - er hat das 16. Lebenjahr noch nicht vollendet (erst im Juli).

Der Großteil der KLassenkameraden ist über 16, nur er und drei andere sind noch 15.

LG, Kerstin

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delphyine
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18 Mai 2013 12:44 - 18 Mai 2013 12:48 #82152 von delphyine
delphyine antwortete auf 15 Jahre und allein mit Klasse zelten?
Wäre es denn möglich, dass du in der Nähe Urlaub machst für die paar Tage und einfach morgens einmal um ne SMS bittest. Wenn er sich nicht meldet, fährst du gerade hin? Muss ja niemand wissen, das du da bist, solange er sich meldet.
Letzte Änderung: 18 Mai 2013 12:48 von delphyine.

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Wenke
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18 Mai 2013 17:22 #82160 von Wenke
Ich muss auch sagen, das wäre mir auch ohne DM schon sehr unsympathisch.

Bei Jugendlichen in dem Alter entwickelt sich oft eine ganz unvorhersehbare Gruppendynamik, nicht nur im Bezug auf Alkohol und andere Drogen.

Denken wir doch nur mal daran, was abging, als wir in dem Alter waren!! Und damals war das Wort Komasaufen noch nicht erfunden.

Haben die anderen Eltern denn keine Bedenken?

Also ich hätte auch ohne DM verschärfte Bedenken! Würde sagen: ohne Erwachsene geht gar nicht!


LG Heike

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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Manu98
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24 Mai 2013 16:29 #82332 von Manu98
Ist das ganze während der Schulzeit- sprich eine Schulveranstaltung? Dann gibt es meines Wissens nach ganz klare Regelungen zur Aufsichtspflicht der Lehrer/ Schule...
Ich sitze hier und schüttel nur mit dem Kopf... ich traue meinem Sohn sehr viel zu (er wird im Juli 15, 3,5 Jahre Dm), er war schon allein auf Klassenfahrt in England, Berlin und Magdeburg- aber IMMER mit Lehrkraft!
Alles andere wäre für mich auch ein absolutes no go in dem Alter, auch OHNE Dm!

Einzige "Alternative" aber auch nur mit Bauchschmerzen- wäre das Urlaub in der Nähe...
Sag mal, was sagen eigentlich die anderen Eltern dazu??? Besonders auch die der noch 15jährigen?

Herzliche Grüße,
Heike

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Juli
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25 Mai 2013 22:54 #82356 von Juli
Das sehe ich auch so: Da geht´s erst mal nicht um den DM. Aber entweder ist das eine schulische Veranstaltung, dann MUSS da eine Aufsichtsperson mit. Die sind erst 15 und damit minderjährig und auch nicht unbegrenzt ohne Aufsicht zu lassen. Was ist denn, wenn überhaupt etwas passiert ...?
Meiner Meinung nach kann das also gar nicht mehr als schulischer Veranstaltung durchgehen. Ich denke eher, dass die 10 b das in Eigenregie jetzt halt trotzdem durchzieht als Freizeitveranstaltung. Das ist aber ganz was anderes ...!!!

Ich würde das erst mal mit der Schule generell abklären. Wenn Abschlussfahrt, kann die nur mit Lehrer stattfinden. Wenn nicht mit dem Klassenlehrer, dann mit einem anderen. Sonst würde die Schule ja ihre Aufsichtspflicht verletzen und das kann ich mir nicht vorstellen, dass die das machen.

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niciko
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27 Mai 2013 07:58 #82399 von niciko
Hi..
Also soweit ich weis, ist diese Sache gar nicht zulässig. Ich denke die selben bedenken haben auch die Eltern der anderen Schüler, oder....?
Ich würde mit der Schulleitung/und oder der Lehrerin sprechen und mitteilen, das bei solchen schulischen Fahrten, es Betreuung geben muss. Sogar zwei...einmal männlich und ne weibliche Betreuerin. Allerdings habe ich von so einen beispiel auch noch nie gehört. Auf diese Idee würde hier keine Schule kommen :)

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