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Klassenfahrt





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03 Mai 2023 20:39 #121522 von
Klassenfahrt wurde erstellt von
Hallo,
kennt jemand ein aktuelles Urteil zum Thema Begleitperson Klassenfahrt ?
Die Krankenkassen und das Integrationsamt hat die Bezahlung der Kosten für eine Begleitperson abgelehnt.
Ohne diese Begleitung darf unser Sohn aber nicht mitfahren.
Wir überlegen einen Anwalt einzuschalten.
Hab aber auch keine aktuelle Urteile darüber gefunden, nur ältere.
Viele Grüße 

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Cheffchen
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04 Mai 2023 01:25 #121523 von Cheffchen
Cheffchen antwortete auf Klassenfahrt
Hallo @Leni1,

die frage ist ja grundsätzlich Schulbegleiter und wenn das positiv ist, ist ja Klassenfahrt als Schulveranstaltung auch klar.
Ohne Rechtsanwalt bringen dir Urteile ja nichts, da die Sozialrecht sind und so lang keine Grundsatzurteile von Bundessozialgericht sind, interessiert das keine Behörde/KK.

Ein Fachanwalt sollte Urteile finden, da gibts ja entsprechende Datenbanken.

Zb ein Fachanwalt RA Mayer www.rae-mzm.com/diabetes-mellitus
oder hier aus Forum RA Jan Twachtmann, ach du siehst ja nur das öffentlich Forum, weil kein Antrag Mitglied gestellt hast, rechtsfragenblog.de

Cheffchen

Nächstes Treffen 20.04.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

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Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
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NinasMama
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06 Mai 2023 19:41 #121541 von NinasMama
NinasMama antwortete auf Klassenfahrt
Wo kommr ihr denn her? In NRW kann man über die ddh-m nrw einen Antrag auf Begleitung zur Klassenfahrt stellen.

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NinasMama
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06 Mai 2023 19:48 #121542 von NinasMama
NinasMama antwortete auf Klassenfahrt
Ihr könnt Euch auch beim vdk beraten und durch den vertreten lassen. Grundsätzlich hat Euer Sohn ein  Recht auf Teilhabe an der Klassenfahrt. Wenn die Schule die Verantwortung so nicht übernehmen möchte, muss eine Begleitung von der Integrationsstelle bezahlt werden. Die Schule muss aber schriftlich darlegen, warum die Lehrer Euren Sohn nicht adäquat beaufsichtigen können, also welche Aufgaben konkret nicht übernommen werden können (z.B. nächtliche Blutzuckerkontrolle, Begleitung von Ausflügen in Kleingruppen...). Am Besten sind die Aufgaben nicht zeitlich planbar (sonst könnte ein Pflegedienst kommen). In dem Bericht muss ausdrücklich drin stehen, dass Euer Sohn nicht an der Klassenfahrt teilnehmen kann, wenn er keinen Inklusionshelfer mitbringt. Es ist auch sehr hilfreich einen entsprechenden Bericht des Diabetologen zu haben, bei welchen Dingen Euer Sohn Unterstützung auf der Klassenfahrt benötigt.

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netterene
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15 Mai 2023 15:44 #121608 von netterene
netterene antwortete auf Klassenfahrt
Hallo,das Thema hatte uns damals auch beschäftigt. Es ist jedoch mittlerweile etwa 10 Jahre her, keine Ahnung, ob sich an den Rechtsnormen zwischenzeitlich etwas geändert hat.Die Kosten für euch als Begleitperson für eine Klassenfahrt können im Rahmen der Eingliederungshilfe beim Sozialamt geltend gemacht werden. Diese ist einkommensUNabhängig und es wurden damals bei uns (nach Widerspruch) die Fahrt- und Übernachtungskosten sowie der Verdienstausfall wegen unbezahltem Urlaub übernommen.
Der Antrag muss nur gut begründet sein (am besten vom Dia-Doc) und es muss klar daraus hervorgehen, dass ein örtlicher Pflegedienst das nicht übernehmen kann (durch unregelmäßige Essenszeiten, Tageswanderungen etc.).
Hier noch ein paar Paragraphen (damaliger Stand):
- Klassenfahrt schulische Veranstaltung (vgl. § 34 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII)
- Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung (vgl. § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII, § 12 Nr. 1 der Eingliederungshilfe-Verordnung nach § 60 SGB XII)
- Kinder mit Diabetes gehören zum Personenkreis des §53 (1) Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) i. V .m. §2(1) SGB IX und haben somit Anspruch auf Leistung der Eingliederungshilfe nach §54 (1) Nr. 1 SGB XII i. V. m. §55 (2) Nr. 7 SGB IX, d. h. auf Hilfe zur Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.Viel Erfolg,
Annett

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