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Schulbegleitung/ Eingliederungshilfe abgelehnt, was nun??

Alleswirdgut
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25 März 2023 18:10 #121004 von Alleswirdgut
Hallo zusammen,

evtl. hat jemand dasselbe Problem...
Unser Antrag auf Schulbegleitung bei der Eingliederungshilfe wurde von der Stadt abgelehnt und an die KK weitergeleitet. Trotz Therapiebericht und Nachweis der Diabetesambulanz, dass Unterstützung durch eine Schulbegleitung notwendig ist. 

Nun heißt es seitens der Kk, lediglich die Möglichkeit eines Pflegedienstes, welcher sporadisch vorbeischaut bestünde😕
Das reicht mir nun ehrlich gesagt überhaupt nicht und ich bin latent verzweifelt, da wir kurz vor der Umstellung von Pen auf Ypsopump/ Mylife Loop stehen. Unser Sohn hat neben dem Diabetes noch ein paar "Baustellen" im Bereich Entwicklung und diese werden nicht berücksichtigt. 

Ich finde es unvorstellbar, dass er nun demnächst( er ist in der 1. Klasse) alles allein managen soll. Wir haben keine Unterstützung seitens der Schule, dass hat diese deutlich signalisiert. 

Ist oder war noch jemand in einer ähnlichen Situation? Evtl. weiss jemand Rat?

Ich bin für jede Hilfe/ Idee dankbar. 

Liebe Grüße

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mibi74
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25 März 2023 20:24 - 25 März 2023 20:33 #121006 von mibi74
Hallo, auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Dahinter steckt Strategie. Da Diabetes als Behinderung eingestuft ist, hat dein Kind nicht nur Anspruch, sondern auch Recht auf Teilhabe, und somit auf Personen, die dieses Gewährleisten.
§90 EGH Abs 3 bis 6, bzw nach § 99. Durch die neue Umschreibung des Gesetzestextes blicken viele nicht durch. 



Inklusion und BTHG Miteinander – Wege zu einer teilhabeorientierten und inklusiven Praxis Teil 1) Nach 35 Minuten geht es um Teilhabe, die entsprechenden neuen Paragraphen, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, § 99 ( §53...), § 2 SGB IX modernes Behinderungsverständnis „behindert werden, statt behindert zu sein“, §90 EGH Befähigung und Unterstützung Kapitel 3 bis 6 ****** BTHG Crashkurs mit dem SFBB (2/4): –
Zuständigkeiten u. Schnittstellen der EGH




Und die anderen Baustellen. Wurde das eventuell falscheingetragen?

Da gibt es ein weiteres Feld dazu, in dem das eingetragen werden muss. Vor allem wenn es um eine diagnostizierte Entwicklungsverzögerung geht. 

 
Letzte Änderung: 25 März 2023 20:33 von mibi74.

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Jafbale
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25 März 2023 21:01 #121008 von Jafbale
Hi,
wir sind in einer ähnlichen Situation. Unser Sohn wird im Sommer eingeschult und wir bauen jetzt vor.

Es ist wohl so, dass viel streitig ist /war, was die Frage angeht, ob es sich um Teilhabe oder häusliche Krankenpflege / Behandlungspflege handelt, wofür in der Tat die Krankenkassen zuständig sind.
Auch wir sind von der Stadt an die Krankenversicherung (in unserem Fall an PKV und Beihilfe) verrwiesen worden. Wir haben uns ein wenig informiert und es ist wohl so, dass in der letzten Zeit die meisten Gerichte dazu tendieren, die Schulbegleitung der Krankenbehandlung zuzuordnen, da es sich um eine Behandlung handelt, die auch unabhängig von der Schule notwendig wäre (Pflege und Beobachtung) und nicht durch die typische Schulsituation (dann Teilhabe) ausgelöst wird.
Wenn ich die entsprechenden Urteile richtig lese, geht es um Behandlungspflege und Krankenbeobachtung, die auch von einer Kraft erbracht werden können, die nach ärtzlicher Ansicht dazu in der Lage ist. Läuft unter dem Oberbegiff häuslicher Krankenpflege (§ 37 SGB V), die auch an Schulen erbracht werden kann.

Wir sind dementsprechend auf die für die Diabetesversorgung zuständigen Kassen zugegangen und haben vorangefragt. Grds. Leistungsbereitschaft, die Krankenkasse ziert sich noch wegen der Krankenbeobachtung. Sobald wir die Schul- und OGS-Zeiten haben, werden wir uns eine Pflegeverordung holen und die Kostenübernahme beantragen.
Wenn sie sich dann immernoch weigern, muss man im Zweifel wieder den Rechtsweg beschreiten. Ich hoffe dazu kommt es nicht. Bei den gesetzlichen KV sollte es eigentlich etwas einfacher sein.

Euch viel Erfolg!


 

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mibi74
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25 März 2023 21:10 - 25 März 2023 21:15 #121009 von mibi74
Im Teil 1 Dokumentation der individuellen Förderung von X
Situation in der Einrichtung bei X

Selbstständigkeit beeinträchtigt, da Pumpeneingabe überwacht bzw. kontrolliert werden muss - Einschränkung durch gelegentlichen Katheterwechsel - Einschränkung durch stark schwankende Blutzuckerwerte (X muss zwischendurch essen, Blutzucker muss nochmal und teilweise öfter korrigiert werden, X muss blutig messen, wenn z.B. Sensor der Pumpe ausfällt) - Einschränkung durch Überforderung bei richtiger Reaktion auf Unter- bzw. Überzucker: X kann noch nicht einschätzen, wie ... genau reagieren soll; ... weiß nicht wie viel und welche (schnell langsam ansteigend) KH; ... weiß nicht wie die Insulindosis bei betreffendem Wert verteilt werden muss; bei Abgabe von dualem Bolus bei großen KH Mengen; wenn Blutzucker zu niedrig, kann  nicht einschätzen welche Wartezeit angemessen ist; kann nicht einschätzen, wenn Bolus für Essen weggelassen oder gekürzt werden muss (kommt häufig vor) - Einschränkung durch Essverhalten (bei Geburtstagen von Mitschülern, Kuchenverkauf, Plätzchen, Schulobst muss Blutzuckerwert zusätzlich korrigiert werden und vorher die zusätzlichen KE eingeschätzt werden) 

Teil 2 Erhebung des behinderungsbedingten Hilfsbedarfs aus Sicht der Schule/ Einrichtung

- Hilfestellung Blutzuckerwerte in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren -
- Überwachung Blutzuckerwerte und bei Pumpenalarm kontrollieren - Hilfestellung, bei richtiger Reaktion helfen, wenn die Pumpe während des Unterrichts piepst - Überwachung der korrekten Pumpenbedienung, insbesondere der korrekten Insulinabgabe

Aufregung bei besonderen Vorkommnissen, wie Vertretungssituationen, Ausflüge etc.; defekter Katheter und leichte Infekte zeigen sich auch in stärkeren Blutzuckerschwankungen - Hilfestellung beim Ausrechnen zusätzlicher Kohlenhydrate - Hilfestellung bei Planung der Insulineingabe (wird z.B. verzögert eingegeben oder teilweise weggelassen, damit die Dosis mit der geplanten Aktivität (Pause, Sport, Ausflug, Hort) zusammenpasst - Hilfestellung bei zeitlicher Dosierung des Insulins (direkt nach Vesper, vorher, oder verzögert, dualer Bolus - ab 5KE, Insulin wird damit auf 2 Mal aufgeteilt und die 2. Hälfte, je nach Situation, zeitlich gestreckt) - Reaktion bei Sonderfällen von Unter- oder Überzucker (soll x sich im Sport viel/wenig bewegen, darf x nach Hause laufen oder muss abgeholt werden wenn Blutzucker zu hoch/niedrig) - Anrufen der Eltern, wenn Insulin nicht wirkt bzw. Katheter verstopft ist
- temporäre Basalrate ändern, wenn Blutzuckerwerte dauerhaft nicht im Sollwert - Reaktion bei Überzucker (da einprogrammierte Korrektur wirkungslos, muss Pumpenvorschlag ignoriert werden und nach Rücksprache mit Eltern manuell mehr Insulin gegeben werden) - Vertretungssituationen!!! - Bei Ausflügen und sonstigen Sonderaktionen (Aufregung zeigt sich mit starken
Blutzuckerschwankungen) 





Der Antrag liegt schon ein paar Jahre zurück und damit ging es vollumfänglich durch. Wichtig ist, die Hilfestellungen, die es wirklich braucht so kurz zu schildern.
Mit der Ypsopump ist der Hilfsbedarf ein anderer

Also was da unbedingt drin stehen muss ist

Dass man jede, wirklich jede kleinste Menge an Gramm KH unter Hypo eingeben muss! Die Pumpe und Camp App, sind absolut nicht kindgerecht! Grundschule geht gerade so, aber Kindergarten kann man vergessen! Schon die Einhaltung der Reichweite wird im Kindergarten zum echten Problem. Da der Empfänger nur 6m entfernt sein darf und es nur 30 Minuten ohne Übertragung klappt.
Dafür muss man so gut wie nie korrigieren. 

Bei der Ypsopump braucht man den EasyOFF und Boost öfter und halt das Feld Hypo. Natürlich auch die Eingabe vom Essen und das muss auf jeden Fall ein Erwachsener machen. Mit 5 Jahren kann ich mir das noch vorstellen, dass sie das Menu checken, aber es ist wirklich sehr monoton und ganz schnell ist das Falsche bestätigt. 
Der Hersteller in der technischen Einweisung sagte:  Die Pumpe schlägt zurück. 

Ansonsten finde ich die Ypsopump wirklich GENIAL! Das Ding leistet wirklich wahre Wunder, Nur bei Sport kommt der Easy Off nicht nach. Also sobald dein Kind im Kindergarten Gas gibt, heißt es Augen auf.




 
Letzte Änderung: 25 März 2023 21:15 von mibi74.
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25 März 2023 21:52 #121011 von LoopingFamily
Hallo Alleswirdgut!

Wir sind nach einer Anleitung vorgegangen, die unsere Diabetesambulanz uns empfohlen hatte:  www.uksh.de/kinderdiabeteslotse-kiel/Kita+_+Schule-p-16.html

In dem PDF ist zwar beschrieben wie das Vorgehen in Schleswig-Holstein und Hamburg ist. Aber ich denke die Verordnung zur häuslichen Krankenpflege wird in jedem Bundesland hilfreich sein. Wir haben damit eine Schulbegleitung von 8:30 Uhr bis 15 Uhr für Schulzeit und OGS (mit Hausaufgabenbetreuung und Sportangeboten) genehmigt bekommen. Die KK versucht nun nach der Genehmigung mit dem Kreis zu klären, ob und wie die Kosten aufgeteilt werden können.

Ich wünsche Euch viel Erfolg und vor allem viel Kraft!

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Wunderbar



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25 März 2023 21:56 #121012 von Wunderbar
Ich hab dir mal eine Privatnachricht geschickt. Bei uns geht Montag der Antrag auf Einstweilige Anordnung durch einen spezialisierten Anwalt an das Sozialgericht.
LG und ja, du bist nicht alleine!

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Cheffchen
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26 März 2023 17:03 #121031 von Cheffchen
Das ist leider nicht selten, da hilft hat auch den Antrag mit Strategie zu stellen, zb erst bei KK und zwar so, das sie es Ablehnen müssen und dann bei Amt, denn dann kommen sie nicht drum rum, Sie wollen halt Geld sparen.

Cheffchen

Nächstes Treffen 20.04.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

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Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
tslim x2 CIQ / Dexcom BYODA / xDrip / Nightscout

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Alleswirdgut
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27 März 2023 12:01 - 27 März 2023 12:02 #121037 von Alleswirdgut
Hallo Looping family,
danke dafür. Nachdem ich heute mit der Kk telefonieren konnte können wir auch Häusliche Krankenpflege beantragen. Über das Muster/ Vordruck 12 vom Kinderarzt. Meine Frage wäre nun an dich, ob da etwas bestimmtes bei euch eingetragen wurde, denn eine Begleitung von 8.30-15.09 wäre auch für uns absolut toll. 
Ist es denn jemand mit medizinischem Hintergrund bzw. Pflegedienst, der euer Kind betreut? 
Denn die Barmer sagte, dass nur das möglich ist und nur mit einem Pflegedienst abgerechnet werden kann...

Liebe Grüße
Letzte Änderung: 27 März 2023 12:02 von Alleswirdgut.

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LoopingFamily
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27 März 2023 12:19 - 27 März 2023 12:33 #121039 von LoopingFamily
Hallo Alleswirdgut!

Wir haben momentan eine examinierte Pflegefachkraft, die vorher in der Altenpflege gearbeitet hat. Bald steht aber leider ein Wechsel an, da unsere aktuelle Schulbegleiterin aufgrund ihrer eigenen Kinder die Zeiten nicht mehr abdecken kann.  Die neue Bewerberin ist keine examinierte Fachkraft, bekommt aber entsprechende Schulungen. In diesem Fall werden wir für die KK nochmal unterschreiben müssen, dass wir damit einverstanden sind, dass sich keine examinierte Fachkraft, sondern eine angelernte Fachkraft um unseren Sohn kümmert. Soweit ich verstanden habe, zahlt die KK dann unterschiedliche Stundensätze.

Wir habe die Schulbegeiterinnen nicht über einen Pflegedienst gefunden, sondern über einen Verein ( smh-sued.de/ ), der sich nur um Schulbegleitungen kümmert und mit unserer Diabetesambulanz zusammenarbeitet. Vielleicht gibt es ja etwas ähnliches bei Euch. 

Bezüglich der Verordnung zur häuslichen Krankenpflege schicke ich Dir gleich eine PN.

Liebe Grüße
Letzte Änderung: 27 März 2023 12:33 von LoopingFamily.

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Alleswirdgut
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27 März 2023 16:19 - 27 März 2023 16:21 #121040 von Alleswirdgut
Danke mibi74, für die Rückmeldung. Ich hoffe, wir erreichen etwas über die häusliche Krankenpflege.
So ausführlich hat unsere Diabetesambulanz den Therapiebericht und Empfehlung auch ausgeführt und trotzdem fühlt sich keiner zuständig...
Ansonsten bleibt uns scheinbar nur, wie vielen anderen, der Rechtsweg.

Liebe Grüße

Lisa
Letzte Änderung: 27 März 2023 16:21 von Alleswirdgut.

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