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Wie habt ihr die Betreuung in der Kita geregelt?

Ewa
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10 März 2023 22:06 #120832 von Ewa
Hi,
ich habe eine Frage zu deinem Beitrag. Unsere knapp 3 jährige hat jetzt seit etwas mehr als 3 Monaten Diabetes. Die Kita hat gut mitgemacht, kommt jetzt aber an ihre Grenzen. Wir brauchen jetzt Unterstützung. Sie wünschen sich eine I-Kraft -sie haben mir aber noch nicht mitgeteilt in welchem Umfang (wie viele h) sie sich das wünschen. Ich habe in unserem Krankenhaus angerufen, dort wurde mir gesagt, dass wenn die Details mit dem Kiga geklärt sind ich mich ans Jugendamt melden muss. Dort gibt es dann einen Gesprächstermin und eine I-Kraft kann beantragt werden.
Ich bin jetzt verwirrt weil du schreibst du hast das über deine Krankenkasse beantragt?! Ist das was du über die Krankenkasse beantragt hast etwas anderes als das was ich beim Jugendamt beantragen würde?! Was wir nicht gebrauchen können ist ein ambulanter Pflegedienst, der nur sporadisch zur Bolusabgabe vorbei kommt. Wir brauchen jemand, der Teil der Kiga Gruppe ist. Wir haben oft hohe Werte, durch das erste Frühstück zu Hause, das Frühstück im Kindergarten und dann auch das frühe Mittagessen im Kiga, weil die Mäuse dann ja schon schlafen gehen. Das Essen kommt etwas geballt... daher brauchen wir jemand der die Werte die ganze Zeit im Blick hat und auch mal korrigiert wenn es notwendig ist und Ketone misst.
Braucht man denn vom Krankenhaus für eine I-Kraft eine "Verordnung"?
Ich danke dir für deine Antwort
Ewa

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S123
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10 März 2023 23:47 - 10 März 2023 23:54 #120835 von S123
Hallo Ewa,
ich bin noch wach und antworte dir noch auf die Schnelle. 

Das Jugendamt hat nix danit zu tun. Wenn du Hilfen für dein Kind im psychosozialen Sinne brauchst bzw. es sich um geistiges Anderssein bei deinem Kind handeln würde, wäre das Jugendamt zuständig. Aber nicht bei chronischen Krankheiten. 

was du brauchst ist Eingliederungshilfe. Diese Eingliederungshilfe kann verschiedenartig umgesetzt werden und bestimmte Schwerpunkte abdecken (medizini. Rehabilitation, soziale Teilhabe, Integration in den Arbeitsmarkt etc)

 
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Du kannst einen Antrag bei deiner KK stellen. Diese wird dir eher nur einen Pflegedienst zur Mittagszeit bewilligen können. Schlicht deswegen, weil sie nur dieses Werkzeug haben. Und weil sie nur für den Bereich medizinische Rehabilitation zuständig sind. 

Du kannst auch einen Antrag bei der Stadt/Kommune stellen. Einen Antrag auf Eingliederungshilfe in der Regelkita. Die Stadt hat mehr „Werkzeuge“ als die KK. Natürlich auch deswegen, weil sie mehr Bereiche abdecken kann. 

Die Sozialen Leistungen der Stadt sind allerdings nachgeordnet. (KK folgt SGB 5; Stadt folgt SGB 9; fünf kommt vor neun) Das heißt, das die Krankenkasse als erstes zuständig ist. 

Aber: die Leistungen, die du brauchst lassen sich nicht alleine durch die Krankenkassenleistung abdecken. Ein Pflegedienst zum Mittag für 30 min deckt gerade so den Teil der medizinischen Rehabilitation.
Aber die Krankheit bringt mehr als ein Therapieentscheidung am Mittag mit sich. Der behinderungsbedingte Mehraufwand besteht nicht nur in der Therapiebewältigung sondern auch im Einhegen der sozialen Auffälligkeiten (Konzentrationsproblwme & aggressives Verhalten bei ÜZ, Selbstgefährdung im Straßenverkehr & Motorikprobleme bei Hypo…) und  Stigmatisierungen (Arztspiele, Ausgrenzung…) aufgrund der Krankheit. Sowie das Überwach n möglicher BZ-Schwankungen aufgrund von unbekanntem Bewegungs- und Essverhalten. 

Es braucht eine fürsorgende Person, die all das im Blick hat und deinem Kind neben medizinischer Rehabilitation auch die soziale Teilhabe bzw die Teilhabe an Bildung ermöglicht. (kita/kiga als vorbereitende Maßnahme auf verpflichtende Schulzeit)

ein Pflegedienst kann das nicht. Daher ost der Antrag bei der KK falsch. Es ist schlauer den Antrag bei der Stadt zu stellen. Weil die KK aber der Stadt vorgeordnet ist, wird die Stadt den Antrag 1 x weiterreichen (an die KK) denn das darf die Behörde, wenn sie ermittelt nicht vorrangig zuständig zu sein. Deswegen ist es wichtig schon im Ntrag an die Stadt deutlich zu machen, was den behinderungsbedingten Mehrbedarf ausmacht und warum die Hilfe über die Stadt erfolgen muss. 

am beaten schon mit Paragraphen arbeiten. Das BTHG oder auch SGB 9 genannt, also das Bundesteilhabegesetz ist sehr überschaubar und erklärt in den ersten Paragrafen recht verständlich, wer für was wann wie zuständig ist. 

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Letzte Änderung: 10 März 2023 23:54 von S123.

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Ewa
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11 März 2023 06:08 #120837 von Ewa
Ich danke dir vielmals, ich rufe Montag direkt in der Stadt an und frage da mal nach. Unsere Tochter ist in einer städtischen Einrichtung und die Erzieher, die städtische Angestellten sind, wünschen sich das! Eigentlich weiß die Stadt schon Bescheid! Ich vermute jetzt, dass es daran klemmt, dass unsere Kleine noch kein Behinderungsgrad hat und die Stadt das vermutlich aus Kostengründen in einen anderen Bereich abwälzen will?! War es falsch noch keinen Behinderungsgrad zu beantragen? Von einer anderen Mama bekam ich im Krankenhaus die Info, dass sie innerhalb kurzer Zeit den Behinderunsgrad beantragt hat dann aber "nur" 40% bekommen hat. Sie meinte das würde sie so nicht mehr machen. Sie würde an meiner Stelle 6Monate abwarten, alles aufschreiben was das an Mehrarbeit und Einschneidung bedeutet um dann dem Antrag mit all der Dokumentation mehr Gewicht zu geben um die 50% und somit Schwerbehinderung zu bekommen. So hatte ich das jetzt eigentlich vor....Meinst du ich sollte den Antrag auf Behinderungsgrad schon JETZT stellen?
Liebe Grüße Ewa

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11 März 2023 07:36 #120838 von Sie1986
@Ewa

Hi, werfe mal erneut in den Raum, wie es bei uns läuft. S123 hat in einigen Punkten Recht, aber es kann auch anders laufen.

Wir haben über den Dia-Doc eine Verordnung zur "häuslichen Krankenpflege" für die Kita über die Krankenkasse. Das ist die gleiche Verordnung, wie die, die man für die Mahlzeiten bekommen würde. Nur sind bei uns nicht nur die Mahlzeiten verordnet, sondern bis zu 8 Std Pflege durch einen Pflegedienst. Unser Sohn hat sehr schwankende Werte und es muss die Zeit zwischen den Mahlzeiten wegen Hypos oder hohen Werten abgedeckt werden. Da ist die Hauptbegründung, dass dies nicht durch medizinisch ungeschultes Personal erfolgen sollte. Wenn der Arzt der Meinung ist, dass das nötig ist, muss die Krankenkasse zahlen. Es braucht dazu noch eine ausführliche schriftliche Stellungnahme durch den behandelnden Arzt. Unser Sohn ist im Oktober 3 geworden und die Diagnose kam mit 18 Monaten. Erst nach 6 Monaten konnte er wieder in die Kita, weil wir so Probleme mit der Betreuung hatten und dann durch einen Arztwechsel überhaupt erst auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht worden sind.

Das Schwierigste ist dann aber, einen Pflegedienst zu finden, der da mitmacht. Wir haben einen Kinderpflegedienst hier in Magdeburg und der betreut noch drei andere Dia-Kinder auf die Art. Es wurde für unseren Sohn extra eine Stelle geschaffen. Da bei unserem Pflegedienst fast alles nur Kinderkrankenschwestern arbeiten, wurden nach und nach 3 Stück bei unserem Sohn eingewöhnt, die sich dann wegen Krankheiten und Urlaub abwechseln. Wir sind seit Kurzem in einer neuen Kita, weil es in der Alten Probleme gab. Wir hoffen, dass die neuen Erzieher sich auch auf die Pumpe einlassen und wir irgendwann auch bei Notstand vom Pflegedienst unseren Sohn in die Kita schicken können und dann nur jemand zu den Mahlzeiten kommen muss.

Besprich mal mit dem Arzt, ob die Möglichkeit einer solchen Verordnung besteht. Gerne kannst du mir auch eine Privatnachricht schicken und ich erkläre es noch ausführlicher.

Die Abrechnung ist für einen Pflegedienst recht lohnenswert, weil die den ganzen Tag durchgehend abrechnen können. Wenn die aber keine Erfahrungen haben, wird es schwer, einen zu finden. Da muss man viel telefonieren und Überzeugsarbeit leisten.

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Cheffchen
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11 März 2023 19:40 #120844 von Cheffchen
@Ewa,
bevor bei Stadt anrufst, unbedingt mit Doc Sprechen und wenn er hat Sozialarbeiter, ihr seid je nicht die ersten Diakids in eine Kita.
Denn, das ist im Grunde ja eindeutig geregelt aber je Bundesland anders gehandhabt, da kannst mit einem flaschen Anruf mit falschen unbedarfte Aussagen mehr schaden, als es hilft.

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11 März 2023 20:00 #120845 von S123
Genau was Sie1986 sagt. 

es geht auch, dass die Krankenkasse über mehrere Stunden eine Pflegeperson zur Verfügung stellt. Es gab dazu auch ein Urteil für den klagenden Vater gegenüber der KK. 
Wenn die KK das übernimmt, kann es sein, dass sie im Hintergrund einen Teil der Kosten bei der Stadt einfordert. Man muss nur Acht geben, dass man nicht zwischen die „Fronten“ gerät. Denn KK und Stadt tun sich manchmal schwer damit Zuständigkeiten zu klären und zu übernehmen. Ist ja alles Aufwand mit dem Hin- und Herrechnen. 

daher auch das was Cheffchen sagt. Man kann schnell mal abgewimmelt werden. das erfolgt dann unter Berufung auf bestimmte Paragraphen. Diese greifen aber nur bedingt. Trotzdem wirkt das abschreckend. 

und noch ergänzend: die Hilfen der Stadt für ein Vorschulkind sollen heilpädagogischer Natur sein (s. gesetztestext sgb 9). Im Land Brandenburg wird das so ausgelegt, dass die Hilfen durch eine Person mit heilpädagogischem Abschluss erfolgen muss. Das ist also eine Stolperstelle. 

 

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13 Dez. 2023 11:37 #123258 von Mafri
Hallo liebe alle,
unsere Tochter hat seit 2 Jahren Diabetes, sie ist jetzt mit 3 in den Kiga gekommen und die Erzieher übernehmen das Management - soweit der Plan. Die KK möchte nun eine Kostenaufstellung/Kostenaufschlüsselung von der Kiga-Leitung. Kann mir jemand sagen wie hoch man da ansetzen kann/sollte? Wir wären sehr dankbar über Tipps. Einen langen Text über sämtliche Punkte, die den Mehraufwand begründen und dringend einen finanziellen Ausgleich bedürfen haben wir bereits entworfen.
Wir würden die Erzieher gern unterstützen und natürlich das bestmögliche rausholen, weil wir sehr dankbar sind, dass das gerade so möglich ist.
liebe Grüße und danke!

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13 Dez. 2023 11:49 #123259 von Cheffchen
Hallo @Mafri,

die frage wäre ja, wenn "die Erzieher übernehmen das Management" was möchtest da KK mit "Kostenaufstellung/Kostenaufschlüsselung von der Kiga-Leitung"?
Das sich da KK echt beteiligt würde mich extrem wundern.
Da kannst nur über den Tag die Zeiten zusammenrechnen BZ Kontrolle X Minuten, Essenvorbereitung, Insulin Berechnung und Abgabe. in Summe vielleicht 45-60 Minuten und das halt grob aufteilen, Stundensatz muss dir Kita sagen ob 20 oder 35€ oder was auch immer.

Steck aber nicht zu viel Lebenszeit da rein, denn das KK da was gibt, ist recht unwahrscheinlich.

Cheffchen.

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14 Dez. 2023 12:12 #123268 von Leloo
Ja, das wäre mir auch neu, dass die KK da etwas "bezahlt". Bei uns haben die Erzieherinnen das auch übernommen und da hat nie jemand von irgendeiner Abrechnung gesprochen. So viel Mehraufwand ist das ja mit Handyüberwachung und Bolus über Pumpe abgeben nicht (mehr). Dennoch viel Erfolg, falls eure Kasse da doch etwas beisteuert...
LG

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S123
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14 Dez. 2023 14:21 #123270 von S123
Hallo. 
Geile Kita!! Glückwunsch!

Die Aufgaben müssten sich unter in die Unterpunkte medizin. Rehabilitation, soziale Teilhabe und Teilhabe an Bildung sortieren lassen. 

Mein Drops hatte weil er so klein war auch die typischen, krassen BZ-Schwankungen. Damit einher gingen Änderungen im Sozialverhalten. (Auto-/aggressives oder sehr quengeliges Verhalten). 
Der Drops war altersbedingt wild und unterzuckerte öfter Mal recht plötzlich. Da brauchte esbesondere Aufmerksamkeit beim Klettern oder im Straßenverkehr. Es muss immer drauf geachtet werden, dass er es nicht übertreibt mit dem Toben und Bewegen. 
Bzw musste die Betreuerin acht geben, dass ein SEA nicht übertrieben wurde, weil sonst gnadenlose Hypo. Wenn also aufm Heimweg vom Spielplatz ein Kind heult und eins einpullert und die Ampel ewig nicht grün wird, hat die Betreuerin vom Dropsi das im Blick und gibt ihm Essen bzw geht mit ihm vor. 

Wenn ÜZ war, dann oft anhänglich, Bauchschmerzen, nah am Wutausbruch, gereizt, oft Klamotten wechseln, weil zuckerbedingtes Einpullern etc. 
Andere Kinder, die ständig mit Dropsi Krankenhaus spielen wollen, denn er hat ja Geräte an sich und ist „anders“. Hier Aufklärung durch die Erzieher und Achtgeben dass ausgrenzende Dynamiken angehalten und umgelenkt werden. 

bei so einem Kleinkind macht der Mangel an Reflexion und Kommunikation über die Krankheit und das körperliche Empfinden die Therapie manchmal sehr schwer 
Und eben, dass altersbedingt der BZ stark schwankt und wegen wenig Körpermasse auch wenig eigene Zuckerreserven vorhanden sind um ner Hypo was entgegen zu bringen

viel Erfolg!!!

(bei uns läuft es über die Stadt mit 2 Std pro Tag für die Betreuerin)

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