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Hilfe bei der Beantragung eines Integrationshelfers für die Grundschule

Chicago2000
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Junior Schreiber
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16 Mai 2022 23:57 #118212 von Chicago2000
Hallo, 
unsere Tochter wird im Sommer eingeschult und die Grundschule hat nun doch um Unterstützung durch einen I-Helfer gebeten. 
Bislang haben die kontaktierten Stellen (Stadt, Beihilfe, Krankenkasse) allesamt abgewiegelt und sich jeweils als nicht zuständig erklärt. Aus diesem Grund werden wir nun bei allen drei Stellen den Antrag auf Gewährung einer Begleitung stellen. Dazu sagte man uns, bräuchte man eine Verordnung häuslicher Krankenpflege. Weiß jemand, wie ausführlich dieses Formular auszufüllen ist bzw. hat Tipps für uns, wie wir vorgehen sollten? 
Vielen Dank!
 

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Cheffchen
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Diamant Schreiber
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17 Mai 2022 11:40 #118218 von Cheffchen
Hallo @Chicago2000,

das Stadt dies ablehnt ist leider je nach Region nicht so selten, ob wohl die ja klar zuständig sind.
Die Verordnung die meinst, ist Muster 12 für Krankenpflege, das ist aber kein Schulhelfer, sondern Pflegedienst der nur zum Essen kommt für 5 Minuten. Dies füllst auch nicht du aus, sondern DiaDoc, wo dann drin steht 3xTäglich Medikamente reiche und Injektionen.

Du möchtest ja ein Schulhelfer, also eine Begleitung und das Beantragst Formlos beim Amt für Integration oder Jugendamt, das ist leider in jedem Bundesland anders aber im Grunde egal, weil das weitergeleitet wird.
Es kann sein, das am ende diese Verordnung auch abgeben musst und zwar dann, wenn der Schulhelfer auch Insulin abgeben übernimmt, dann kann Stadt sich ein teil des Geldes von KK holen, damit hast dann aber nichts weiter zu tun.

Wichtig ist nur, wenn jetzt schon weisst, das Stadt eigentlich nicht möchte, werden die den Antrag natürlich Ablehnen und zur KK weiterleiten ohne zu bearbeiten und das solltest verhindern.
Das geht recht einfach, denn ein Antrag darf nur 1x Weitergeleitet werden, also am Besten ein Antrag zur Eingliederungshilfe an KK schicken, dort nur Überwachung und nicht mit Medikamente rein schreiben. Denn dafür ist KK nicht zuständig und leiten das an Amt und diese müssen entscheiden ob wollen oder nicht. Es schadet auch nicht vorher mit KK zu reden, damit sie wissen was Sache ist und nicht lange rummachen.
Im Antrag solltest die § erwähnen.
Da ja zum Personenkreis gehört §99 SGB IX beantragst eine Eingliederungshilfe nach §75 / §112 SGB IX zur Täglichen Überwachung in der Schule.

viel mehr nicht, denn wer viel schreibt, schreibt viel falsch und dann können sie das Ablehnen.

Frag einfach mal Sozialarbeiter von dein DiaDoc, ihr seid ja nicht die erste die in die schule kommen, normal haben die da schon vordrucke und passende Schreiben fertig.
Oder Frag mal in der Schule, ob die schon Schulhelfer haben, wo die herkommen, oft sind das Vereine und die können auch Sagen wie das Regional mit den Anträgen so läuft.

Und egal wie, musst dich jetzt etwas beeilen und stress machen, denn bist jetzt schon etwas sehr damit dran, normal fängt der Tanz, ende vorigen Jahres an, bei der Schuluntersuchung, denn der Amtsarzt sollte eine Eingliederungshilfe unterstützen.

Ach so, es gibt bei KK wohl eine Ausnahme, Mobil OIL oder so, die genehmigen Schulhelfer einfach so.

Cheffchen

Nächstes Treffen 27.01.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

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Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
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